Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) fordert von seinem früheren Unterhaltungschef Udo Foht rund 300.000 Euro Schadensersatz. Das sagte MDR-Intendantin Karola Wille am Freitag vor dem Landgericht Leipzig. Dort äußerte sie sich als Zeugin im Prozess gegen Foht, der unter anderem wegen Betrugs und Untreue angeklagt ist. Foht habe inzwischen einen „relevanten Teil“ der Schadensforderung beglichen, sagte Wille am Rande der Verhandlung. Der 72-Jährige zahle die Summe weiterhin schrittweise ab. Die Forderungen werden demnach unter anderem wegen des Imageschadens für den Sender erhoben.
Der Angeklagte soll sich von Managern und Firmen der Schlagerszene größere Summen Geld geliehen, diese aber nicht oder nur zum Teil zurückgezahlt haben. Ihm werden in mehreren Fällen Betrug, Untreue, Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Anklage bezieht sich auf die Jahre 2008 bis 2011. Der Prozess gegen Foht begann mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Vorfälle im September (Aktenzeichen: 7KLs212Js37951/11).
Die heutige MDR-Intendantin Wille war bis 2011 juristische Direktorin des Senders. Nach eigenen Angaben hatte sie dem damaligen Intendanten Udo Reiter empfohlen, den Unterhaltungschef zu suspendieren und eine Strafanzeige zu stellen. Foht sei zudem mit Hausverbot belegt worden. Bei der Aufklärung des Vorgangs habe sie mit der Staatsanwaltschaft kooperiert, betonte Wille.
Wille sagte vor Gericht aus, sie habe sich als MDR-Justiziarin im August 2011 mit dem Geschäftsführer einer der betroffenen Produktionsfirmen getroffen. Dieser habe berichtet, dass Foht seiner Firma über Jahre hinweg 20.000 Euro geschuldet habe und die Summe in bar zurückgezahlt habe.
Der MDR-Intendantin zufolge durfte Foht als Unterhaltungschef Vereinbarungen über Finanzen nur bis zu einem Betrag von 5.000 Euro selbstständig treffen. Diesbezüglich habe es klare Absprachen gegeben. Zu den Vorgängen um Foht sagte Wille: „Es lag der Verdacht nahe, dass es mehr als Regelverstöße sind.“
Zu Beginn der Hauptverhandlung in Leipzig hatte Foht im vergangenen September nach mehr als zehn Jahren ein Geständnis abgelegt. Für die Produktion von Schlagersendungen habe er sich in mehreren Fällen Beträge im fünfstelligen Bereich geliehen, hieß es. Die Prozessbeteiligten hatten sich im Fall eines Geständnisses auf eine Bewährungsstrafe verständigt.
„Wir begrüßen, dass dieser gesamte Sachverhalt nun auch strafrechtlich hoffentlich seinen Abschluss bald findet“, sagte Wille am Rande der Verhandlung. Foht habe dem MDR und anderen vor vielen Jahren großen Schaden zugefügt. Ihr sei es wichtig, zur Aufklärung beizutragen. Von dem früheren Unterhaltungschef hätte sie sich eine Entschuldigung erhofft, sagte die Senderchefin.
Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Leipzig gegen Foht wird am 16. Dezember fortgesetzt. Als Zeuge soll einer der Geschäftsführer der in den Fall involvierten Produktionsfirmen aussagen.