KI-Einsatz im Film verbindlich regeln

Foto: Pixabay

Künstliche Intelligenz (KI) hat die Filmproduktion revolutioniert. Von Drehbüchern bis hin zur Postproduktion fand KI im vergangenen Jahr immer mehr Verwendung. Sie wird nicht nur genutzt um Drehbücher zu schreiben sondern auch um Stimmen zu imitieren und Spezialeffekte oder Repliken zu erstellen. ver.di fordert dafür nun klare und verbindliche Regelungen in den aktuellen Tarifverhandlungen.

In der dritten Tarifverhandlungsrunde für die rund 25.000 Filmschaffenden zwischen ver.di, der Schauspielgewerkschaft BFFS und dem Arbeitgeberverband Produzentenallianz liegt der Schwerpunkt auf Tarifregelungen, zur Eindämmung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI).

Dazu erklärt ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel: „Die deutsche Filmwirtschaft steht an der Schwelle zu einer gravierenden Veränderung der Dreharbeiten, wenn KI zunehmend tatsächliche Dreharbeiten ersetzt und scheinbare Spielszenen maschinell entstehen lässt. Wir sagen klar Nein, wenn Drehtage dadurch verloren gehen sollten. Der Einsatz von KI erweitert schon jetzt die Kreativität und Filmkunst. Sie darf diese aber nicht ersetzen.“

Die Verhandlungen betreffen beispielsweise sogenannte Repliken von Schauspieler*innen, also mittels KI aus bereits gedrehten Filmen generiert werden könnten. ver.di fordert, dass Repliken aus aktuellen Produktionen nicht für weitere Projekte genutzt werden dürfen, bei denen es sonst einen Einsatz der Schauspieler*innen gäbe. Auch die Vermischung und Transformation von Merkmalen einzelner oder mehrerer Schauspieler*innen, die dann zu einem neuen Wesen zusammengeführt werden, solle ausgeschlossen werden.

„Weder Produzenten noch Filmschaffende können ein Interesse daran haben, dass es eine neue Form von Serien und Filmen gibt, die nicht mehr menschlich künstlerisch, sondern nur noch künstlich in der Infrastruktur großer Tech-Firmen entstehen. Das wurde auch nach langen Streiks in den USA für die dortige Filmwirtschaft festgestellt“ so von Fintel weiter.


Weitere Forderungen in den Tarifverhandlungen 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »