KI-Einsatz im Film verbindlich regeln

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Künstliche Intelligenz (KI) hat die Filmproduktion revolutioniert. Von Drehbüchern bis hin zur Postproduktion fand KI im vergangenen Jahr immer mehr Verwendung. Sie wird nicht nur genutzt um Drehbücher zu schreiben sondern auch um Stimmen zu imitieren und Spezialeffekte oder Repliken zu erstellen. ver.di fordert dafür nun klare und verbindliche Regelungen in den aktuellen Tarifverhandlungen.

In der dritten Tarifverhandlungsrunde für die rund 25.000 Filmschaffenden zwischen ver.di, der Schauspielgewerkschaft BFFS und dem Arbeitgeberverband Produzentenallianz liegt der Schwerpunkt auf Tarifregelungen, zur Eindämmung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI).

Dazu erklärt ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel: „Die deutsche Filmwirtschaft steht an der Schwelle zu einer gravierenden Veränderung der Dreharbeiten, wenn KI zunehmend tatsächliche Dreharbeiten ersetzt und scheinbare Spielszenen maschinell entstehen lässt. Wir sagen klar Nein, wenn Drehtage dadurch verloren gehen sollten. Der Einsatz von KI erweitert schon jetzt die Kreativität und Filmkunst. Sie darf diese aber nicht ersetzen.“

Die Verhandlungen betreffen beispielsweise sogenannte Repliken von Schauspieler*innen, also mittels KI aus bereits gedrehten Filmen generiert werden könnten. ver.di fordert, dass Repliken aus aktuellen Produktionen nicht für weitere Projekte genutzt werden dürfen, bei denen es sonst einen Einsatz der Schauspieler*innen gäbe. Auch die Vermischung und Transformation von Merkmalen einzelner oder mehrerer Schauspieler*innen, die dann zu einem neuen Wesen zusammengeführt werden, solle ausgeschlossen werden.

„Weder Produzenten noch Filmschaffende können ein Interesse daran haben, dass es eine neue Form von Serien und Filmen gibt, die nicht mehr menschlich künstlerisch, sondern nur noch künstlich in der Infrastruktur großer Tech-Firmen entstehen. Das wurde auch nach langen Streiks in den USA für die dortige Filmwirtschaft festgestellt“ so von Fintel weiter.


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