Neues Urteil gegen Kieler Nachrichten

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Schlappe für den Verlag der Kieler Nachrichten: Das Landgericht Flensburg hat untersagt, dass der Verlag in Verträgen mit hauptberuflich freien Journalist*innen unzulässige Klauseln vereinbart. Erneut geklagt hatten der Deutsche Journalisten-Verband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Zukünftig darf die Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co. die Klauseln nicht mehr nutzen, da sie unklar und unverständlich sind und die freien Mitarbeiter unangemessen benachteiligen.

Die Gewerkschaften hatten bereits im Mai ein erstes Urteil gegen die Verwendung intransparenter Vereinbarungen erwirkt, die der Verlag, der überwiegend zum Madsack-Konzern gehört, den freien Mitarbeiter*innen auferlegt. Dennoch überarbeitete der Verlag seine einseitig vorgegebenen Vertragsbedingungen nur marginal und unzureichend. Deswegen war jetzt eine weitere Klage notwendig.

„Baukasten“-Entlohnung statt Vergütungsregeln

Anlass für die Verbandsklagen war eine 2021 eingeführte Umstellung der Vergütungspraxis des Verlags. Dieser hatte damals angekündigt, seine freiberuflichen Auftragnehmer*innen künftig nach einem „Baukasten-System“ zu entlohnen. Statt Zeilen und Fotos konkret und im Einklang mit den Allgemeinen Vergütungsregeln (GVR) abzurechnen, sollten Paketpreise für Bilder und Texte gelten. Mehrere Journalist*innen wandten sich daraufhin an ihre Gewerkschaften.

„Der Verlag der Kieler Nachrichten zeigt sich als unfairer Auftraggeber gegenüber freien Journalist*innen und hält sich nicht an die branchenüblichen Honorarregeln, die mit dem Zeitungsverlegerverband vereinbart sind“, erklärt Christoph Schmitz-Dethlefsen vom ver.di-Bundesvorstand zum Urteil. Der Verlag der Kieler Nachrichten setze seine Bedingungen „mit der Macht des lokal einzigen Auftraggebers“ durch. Einzelklagen dagegen wären zwar rechtens, könnten aber geschäftsschädigend sein, so Schmitz-Dethlefsen weiter. Um die Urheberrechte und Einkommen der Kolleg*innen wirksam zu stärken, brauche es daher ein wirkungsvolles Verbandsklagerecht: „Der Gesetzgeber ist dazu gefordert!“

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