Gericht formuliert Bedingungen für Rundfunkbeitrag

Happy Testbild
Bild: ARD/rbb/Birte Morling"

Am gestrigen Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, die Zahlungspflicht für den Rundfunkbeitrag sei gerechtfertigt, solange der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein ausreichend vielfältiges Angebot bereitstelle. Die Vielfalt müsse nun in Bezug auf das Gesamtangebot und über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg geprüft werden. Nur, wenn das Vielfaltsgebot grob verletzt würde, stehe die Zahlung der Rundfunkabgabe in Frage. ver.di begrüßt die gerichtliche Klarstellung von Vielfaltsauftrag und Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags.

Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, begrüßt das Urteil aus Leipzig: „Das Gericht setzt einen erfreulich anwendbaren Rahmen, um die Legitimität des Rundfunkbeitrags zu prüfen. Der lang gewählte Zeitraum für die Betrachtung, der Blick aufs Gesamtangebot statt nur einzelner Sendungen oder Beiträge und die relativ hohe Hürde, bis die Zahlungspflicht fällt, sind adäquate, weite Maßstäbe. Schon durch dieses Urteil werden Einflussnahmeversuche wie jüngst durch die Herren Linnemann, Söder und Günther erneut zurückgewiesen.“

Die Unions-Politiker hatten öffentlich protestiert und teils Konsequenzen für den Rundfunkbeitrag gefordert, nachdem nach der Pilotphase der von NDR und BR verantworteten Sendung „Klar“ nur noch der BR die bisherige Moderatorin Julia Ruhs weiter beschäftigen wollte. „Eine absurde Unverhältnismäßigkeit – und Angriff auf die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, so Schmitz-Dethlefsen. Dass nur grobe Verstöße gegen den Vielfaltsauftrag – und zwar im Gesamtprogramm – einen Einschnitt in die Finanzierung rechtfertigen könnten, obliegt nach dem Leipziger Urteil von Mittwoch zunächst einer Zurückverweisung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) und letztlich dem Bundesverfassungsgericht.

Mit Blick auf die nun anstehende Vielfaltsprüfung durch den VGH kommentiert Schmitz-Dethlefsen: „Viele Rundfunkgremien oder Studien haben bisher Teilbereiche des Angebots analysiert. Nun die Vielfalt des Gesamtprogramms zu messen ist ein sportliches Vorhaben. Die Prüfung des VGH hat das Potenzial, Leitlinien aufzustellen, die in Zukunft auch für die Arbeit der Rundfunkaufsicht hilfreich sind.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Faire Honorare für Filmvermittlung

Die AG Filmvermittlung legt erstmals einen Honorarrahmen für freischaffende Filmvermittler*innen vor und macht damit auch auf die prekäre Erwerbssituation in der Branche aufmerksam. Für die Honorare zieht der Verein den Basishonorarrechner Kultur von ver.di heran.
mehr »

ver.di übt Kritik an ZDF-Intendant

Der Vorgang der Ausladung der Musiker Igor Levit und Danger Dan aus der 100. Ausgabe des Satire-Magazins „Die Anstalt“ (Sendetermin am 21. Juli 2026) wirft große Wellen. Der Auftritt wurde durch eine kurzfristige Entscheidung des ZDF-Intendanten Norbert Himmler verhindert. Daran übt auch der ver.di-Bundesvorstand starke Kritik.
mehr »

Politische Ausladung: ZDF sagt Auftritt ab

Ein neues Lied von Igor Levit und Danger Dan heißt "Keine Angst" und erscheint zum 17. Juli 2026. Es handelt vom möglichen Widerstand gegen eine zunehmende politische und gesellschaftliche Faschisisierung, wie sie weltweit und auch in Deutschland zu beobachten ist. Ein Auftritt der Künstler mit dem Song sollte ebenfalls für die 100. Sendung von "Die Anstalt" aufgezeichnet werden, die am 21. Juli 2026 erscheint. Dann lud das ZDF Danger Dan und Igor Levit kurzfristig aus.
mehr »

RSF: Kritik an Reform der Nachrichtendienste

Die Bundesregierung möchte dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich mehr Befugnisse einräumen, das hat sie am 14. Juli 2026 in einer 700-seitigen Stellungnahme dargelegt. Der Schutz von Journalist*innen und ihren Quellen wird darin systematisch abgebaut, kritisiert Reporter ohne Grenzen (RSF). Und das ist nur ein Kritikpunkt an der Reform, die an anderer Stelle als "unanständig" kritisiert wurde.
mehr »