Gericht formuliert Bedingungen für Rundfunkbeitrag

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Bild: ARD/rbb/Birte Morling"

Am gestrigen Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, die Zahlungspflicht für den Rundfunkbeitrag sei gerechtfertigt, solange der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein ausreichend vielfältiges Angebot bereitstelle. Die Vielfalt müsse nun in Bezug auf das Gesamtangebot und über einen Zeitraum von zwei Jahren hinweg geprüft werden. Nur, wenn das Vielfaltsgebot grob verletzt würde, stehe die Zahlung der Rundfunkabgabe in Frage. ver.di begrüßt die gerichtliche Klarstellung von Vielfaltsauftrag und Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags.

Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, begrüßt das Urteil aus Leipzig: „Das Gericht setzt einen erfreulich anwendbaren Rahmen, um die Legitimität des Rundfunkbeitrags zu prüfen. Der lang gewählte Zeitraum für die Betrachtung, der Blick aufs Gesamtangebot statt nur einzelner Sendungen oder Beiträge und die relativ hohe Hürde, bis die Zahlungspflicht fällt, sind adäquate, weite Maßstäbe. Schon durch dieses Urteil werden Einflussnahmeversuche wie jüngst durch die Herren Linnemann, Söder und Günther erneut zurückgewiesen.“

Die Unions-Politiker hatten öffentlich protestiert und teils Konsequenzen für den Rundfunkbeitrag gefordert, nachdem nach der Pilotphase der von NDR und BR verantworteten Sendung „Klar“ nur noch der BR die bisherige Moderatorin Julia Ruhs weiter beschäftigen wollte. „Eine absurde Unverhältnismäßigkeit – und Angriff auf die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, so Schmitz-Dethlefsen. Dass nur grobe Verstöße gegen den Vielfaltsauftrag – und zwar im Gesamtprogramm – einen Einschnitt in die Finanzierung rechtfertigen könnten, obliegt nach dem Leipziger Urteil von Mittwoch zunächst einer Zurückverweisung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) und letztlich dem Bundesverfassungsgericht.

Mit Blick auf die nun anstehende Vielfaltsprüfung durch den VGH kommentiert Schmitz-Dethlefsen: „Viele Rundfunkgremien oder Studien haben bisher Teilbereiche des Angebots analysiert. Nun die Vielfalt des Gesamtprogramms zu messen ist ein sportliches Vorhaben. Die Prüfung des VGH hat das Potenzial, Leitlinien aufzustellen, die in Zukunft auch für die Arbeit der Rundfunkaufsicht hilfreich sind.“

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