Arbeit und Recht

Bild darf weiter Live-Streams senden

Das Verwaltungsgericht Berlin hat Bild in einem Eilantrag gestattet, ihre Live-Streaming-Formate „Die richtigen Fragen“, „Bild Live“ sowie „Bild Sport – Talk mit Thorsten Kinhöfer“ weiter auszustrahlen – vorerst. Über den Fall soll in einem bereits laufenden Klageverfahren entschieden werden. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hatte die Angebote abgemahnt, weil sie nicht als Rundfunk zugelassen seien. „Da die Entscheidung in dieser Frage von grundsätzlicher Bedeutung ist, hoffen wir auf eine zügige Entscheidung des Hauptsacheverfahrens“, teilte mabb-Direktorin Dr. Anja Zimmer mit.
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Hilfe für Betroffene sexueller Belästigung

Die Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e.V., die als gemeinsame Initiative von 17 Einrichtungen aus der Kultur- und Medienbranche ins Leben gerufen wurde, hat jetzt ihre praktische Arbeit aufgenommen. Sie wünsche sich, „dass Betroffene dieses Angebot intensiv nutzen und damit dazu beitragen, dass inakzeptable Vorfälle offengelegt, Konsequenzen gezogen und begünstigende Strukturen verändert werden können“, erklärte dazu Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
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Kameramann erstreitet weitere Nachvergütung

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat dem Chefkameramann des Kinofilms "Das Boot", Jost Vacano, eine weitere Nachvergütung von rund 315.000 Euro als „angemessene Beteiligung für die Nutzung der Filmproduktion in Gemeinschaftsprogrammen von acht beklagten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ zugesprochen. Auch an künftigen Sendungen von „Das Boot" muss der Kameramann beteiligt werden. 41 Mal wurde der Film in den Jahren 2002 bis 2016 in den Dritten öffentlich-rechtlichen Programmen ausgestrahlt.
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Online-Nutzung muss extra bezahlt werden

Ein freiberuflicher Journalist hat erfolgreich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die unberechtigte Nutzung von über 60 seiner zwischen 2007 und 2012 verfassten Beiträge auf dem Onlineportal der Funke-Mediengruppe geklagt. Die Berufungsinstanz sah den vom Kläger verlangten Schadensersatz für eine digitale Zweitverwertung als berechtigt an und nahm auch einen ehemaligen Geschäftsführer wegen der Verletzung von Prüfpflichten in Haftung.
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#MeToo – Arbeitsplatz ist geschützter Raum!

Ein System aus Macht, Nähe und fehlender Gleichberechtigung begünstige sexuelle Belästigung, sagte die Gewerkschafterin und Journalistin Miriam Scharlibbe auf dem Düsseldorfer Campfire Festival. Die „Me Too“-Debatte habe gewirkt "wie ein Korken, der aus der Flasche gezogen wurde". Betroffene sprechen jetzt darüber, was sie vor zehn, fünfzehn Jahren erlebt haben. Eine Frau habe kaum Chancen, sich dagegen zu wehren, wenn sie in der Öffentlichkeit z. B. mit Blicken "ausgezogen" werde – am Arbeitsplatz aber wohl.
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Freispruch für Chefredakteur der BN

Der Versuch eines AfD-Funktionärs, den Chefredakteur der Beobachter News (BN) Alfred Denzinger zu kriminalisieren, ist gescheitert. Denzinger hatte auf die Anzeige des AfD-Mannes hin einen Strafbefehl wegen versuchter Nötigung erhalten. Tatsächlich befand sich jedoch Frank Kral, baden-württembergischer Landesschatzmeister der AfD, im Unrecht, als er den Journalisten daran zu hindern versuchte, einen Wahlkampfstand seiner Partei zu fotografieren. Denzinger wurde gestern vom Amtsgericht Backnang freigesprochen.
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Digitalcourage klagt gegen Staatstrojaner

„Die Große Koalition hat Staatstrojaner in die Strafprozessordnung gebracht, wir klagen dagegen“, heißt es bei Digitalcourage. Der Verein hat am 7. August in Karlsruhe eine entsprechende Verfassungsbeschwerde eingereicht.
 Die Beschwerdeführer_innen fordern, mehrere Absätze in den Paragraphen 100a, 100b und 100d der Strafprozessordnung (StPO) für verfassungswidrig und nichtig zu erklären, da sie unverhältnismäßig in das IT-Grundrecht und das Fernmeldegeheimnis eingriffen.
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Kontext will Ross und Reiter nennen

Sie will sich von der AfD nicht einschüchtern lassen: Die Stuttgarter Wochenzeitung Kontext wehrt sich gegen die Gerichtsentscheidung zugunsten eines AfD-Mitarbeiters. Das Landgericht Mannheim gab am Freitagmorgen dem Antrag dieses Mannes statt. Demnach darf Kontext dessen Namen nicht mehr nennen und keine Zitate aus seinen Chatprotokollen veröffentlichen. Für Kontext-Chefredakteurin Susanne Stiefel ist dieser Richterspruch „eine herbe Niederlage für die Pressefreiheit“. Kontext-Anwalt Markus Köhler kündigte weitere rechtliche Schritte an. Zunächst werde man aber die Begründung abwarten. 
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Synchron-Gagen unangemessen niedrig

Nach dem wegweisenden Urteil im Fall des Synchronschauspielers Marcus Off hat nun auch sein Kollege Johannes Raspe seinen Anspruch auf Nachvergütung erfolgreich durchgesetzt. Das Landgericht München urteilte am 12. Juli, dass die Vergütung der deutschen Stimme von Robert Pattinson in den Filmen der Twilight Saga im Vergleich zum Verwertungserfolg der Kinofilme zu niedrig war. Außerdem bewertete das Gericht die Gagen von Synchronschauspielerinnen und –schauspielern auch grundsätzlich als unangemessen niedrig.
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Regionalverlage gewinnen gegen RBB

Fünf regionale Zeitungsverlage obsiegten mit ihrer Klage über die Online-Nachrichtenangebote des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) am 25. Juli vor dem Potsdamer Landgericht. Konkret ging es um das Angebot unter rbb24.de am 23. Januar 2017. Die Verlage der B.Z. (Berlin), der Lausitzer Rundschau (Cottbus), der Märkischen Allgemeinen (Potsdam), der Märkischen Oderzeitung (Frankfurt Oder) und der Volksstimme (Magdeburg) sahen es als „zu presseähnlich“ an und vom Rundfunk-Staatsvertrag nicht gedeckt. Die Begründung des Urteils steht noch aus.
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Rundfunkbeitrag mit Verfassung vereinbar

Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß, lediglich die Doppelbelastung von Zweitwohnungsinhabern ist nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar. Das hat heute der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden. Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in der Urteilsverkündung: „Die Höhe des Beitrags ist angesichts des Angebots von fast 90 bundesweiten Rundfunkprogrammen, die meist rund um die Uhr ausgestrahlt werden, offensichtlich zutreffend am Angebot ausgerichtet.“
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Kritik an Vorgehen gegen Netzaktivisten

Auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft München haben Polizisten am 20. Juni die Räume des Vereins Zwiebelfreunde und die Wohnungen der Vorstandsmitglieder in mehreren deutschen Städten durchsucht. Dabei wurden unter anderem mehrere Rechner, Festplatten und Handys beschlagnahmt, aber auch Spenderdaten. Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert das Vorgehen der bayerischen Strafverfolgungsbehörden gegen die Netzaktivisten aufs Schärfste.
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Neues EU-Urheberrecht nicht scheitern lassen

63 Verbände und Institutionen der Kultur- und Medienwirtschaft aus Deutschland, darunter die dju in ver.di, die ver.di FilmUnion, der Verband der Schriftsteller und der Verband der Übersetzer, haben sich mit einem Appell an die Abgeordneten des EU-Parlaments gewandt. Die werden aufgefordert, die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses zum Richtlinienentwurf über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt zu unterstützen. Andernfalls drohe der mühsam erzielte Kompromiss zu scheitern.
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Verlag scheitert bei Richtern in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Verlags C. H. Beck gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Verlegeranteil bei VG-Wort-Ausschüttungen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde sei „unzulässig“, da der Verlag „nicht substantiiert vorgetragen“ habe, durch das BGH-Urteil in seinen Grundrechten verletzt zu sein, heißt es in der Pressemitteilung der Karlsruher Verfassungsrichter vom 5. Juni 2018.
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Schlusslicht bei der Behördentransparenz

Ende Mai ist in Hessen das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. Damit soll allen Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf Akteneinsicht bei öffentlichen Stellen eingeräumt werden. Allerdings sind die Regelungen so schlecht, dass die Reform weitgehend ins Leere laufen dürfte. Trotz massiver Kritik aus der Zivilgesellschaft und der Opposition hat die schwarz-grüne Landesregierung ein Gesetz verabschiedet, das eigentlich eine Mogelpackung ist.
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Freier Journalist klagt gegen Springer

Darf ein Verlag ältere Texte freier Autorinnen und Autoren ohne Genehmigung und ohne Vergütung in Online-Archiven vermarkten? Müssen freie Autor_innen sich für die langjährige Online-Verwurstung ihrer Arbeitsprodukte mit nem Appel und nem Ei abspeisen lassen, im Zweifel sogar mit Null Euro? Um diese Fragen geht es in einem Musterprozess, den der freie Autor Rainer Jogschies mit Unterstützung von ver.di seit einem Jahr gegen den Axel Springer Verlag führt.
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