„Team Wallraff“ durfte filmen

Justitia am Portal Amtsgericht Berlin Neukölln. Foto: Hermann Haubrich

Die Zustände in deutschen Krankenhäusern sind katastrophal. Einen Beleg dafür lieferte das „Team Wallraff“ von RTL mit einer im Januar 2016 ausgestrahlten Reportage. Undercover-Aufnahmen zeigten unter anderem dramatische Personalengpässe in der Notaufnahme und mangelhafte Hygiene in den zum Helios-Konzern gehörenden Horst-Schmidt-Kliniken in Wiesbaden. Doch statt die Situation zu verbessern, versuchte der private Klinikbetreiber, RTL die Ausstrahlung der Reportage zu verbieten. Ohne Erfolg: Gestern schmetterte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die Klage in letzter Instanz ab.

„Das ist ein guter Tag für den aufklärenden, investigativen Journalismus und ein schlechter Tag für all die, die sich aus der Verantwortung stehlen und stattdessen mit ihren Klagen die Pressefreiheit einschränken wollen“, kommentierte der in den 1970er und 80er-Jahren mit Undercover-Recherchen berühmt gewordene Günter Wallraff das Urteil. Auch RTL-Chefredakteur Michael Wulf nahm die Entscheidung „mit Genugtuung“ zur Kenntnis. „Der Einsatz von versteckten Kameras, das zeigt der Urteilsspruch, ist ein anerkanntes Instrument des investigativen TV-Journalismus, sofern die Aufnahmen von einem breiten öffentlichen Interesse sind und gesellschaftliche Missstände dokumentieren.“

Das Hamburger Landgericht hatte das in einem Urteil vom Juni 2017 noch anders gesehen und die versteckten Kameraaufnahmen für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung wurde vom OLG nun kassiert. Auch in anderen Fällen – wie bei einer Reportage über Leiharbeit und Werkverträge beim Autobauer Daimler – musste sich RTL gegen Versuche zur Wehr setzen, die Nutzung von Undercover gedrehtem Filmmaterial zu untersagen. Jetzt freut sich der Sender nach zwei Jahren Prozessdauer über ein „wegweisendes Urteil“. Dieses ist rechtskräftig, da das Gericht keine Revision zugelassen hat.

Juristische Auseinandersetzungen begleiten den Kölner Journalisten Wallraff von Anbeginn seiner investigativen Tätigkeit. In den 1980er Jahren erstritt er gegen die Bild-Zeitung ein Grundsatzurteil, wonach die Veröffentlichung versteckt entstandener Aufnahmen erlaubt ist, wenn daran ein „überragendes öffentliches Interesse“ besteht. In Bezug auf die Folgen von Personalnot und Kommerzialisierung in Krankenhäusern – von denen alle betroffen sein können – ist das offenbar auch nach Auffassung des Hamburger Oberlandesgerichts der Fall. Die konkrete Urteilsbegründung steht noch aus.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Wenn freie Medien „Lieblingsfeinde“ sind

Freie Medien als Garanten für Demokratie stehen im Fadenkreuz der Rechten. Was bedeutet das für einen Journalismus, der ausgewogen berichten will? Wie können antidemokratische Prozesse gestoppt und umgekehrt werden? Darüber wurde auf der diesjährigen Medienpolitischen Tagung „Lieblingsfeind Freie Medien – europäische und deutsche Erfahrungen“, von ver.di und DGB in Berlin diskutiert.
mehr »

Lieblingsfeind freie Medien

Autoritäre Akteure setzen demokratische Strukturen, Zivilgesellschaft und freie Medien immer mehr unter Druck. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) diskutieren dazu am Mittwoch (30. September) auf ihrer Medienpolitischen Tagung mit dem Thema: „Lieblingsfeind freie Medien – europäische und deutsche Erfahrungen“.
mehr »

Berufsbild Dadfluencer: „Papa ohne Plan“

Auf Social Media lässt sich ein neuer Trend beobachten: Väter setzen sich in ihren Accounts öffentlich, selbstkritisch und selbstbewusst mit ihrer Vater-Rolle, ihren Unsicherheiten und ihren biographischen Prägungen als Mann und Sohn auseinander. Das ist ein relativ neues Phänomen. Wir sprachen mit dem Dadfluencer Felix Schenk.
mehr »

Mentale Belastungen im Journalismus

Immer mehr Journalist*innen fühlen sich in ihrem Beruf unwohl. Der Druck ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. Zum einen werden Menschen, die journalistisch tätig sind, über Hasspostings in den sozialen Medien angefeindet. Zum anderen steigt der interne Druck durch Arbeitsverdichtung und Vorgesetzte. Mit Helpline bietet „Netzwerk Recherche“ seit einigen Jahren ein telefonisches Gesprächsangebot – anonym, vertraulich und kostenlos.
mehr »