Regionalverlage gewinnen gegen RBB

Justitia Foto: Hermann Haubrich

Fünf regionale Zeitungsverlage obsiegten mit ihrer Klage über die Online-Nachrichtenangebote des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) am 25. Juli vor dem Potsdamer Landgericht. Konkret ging es um das Angebot unter rbb24.de am 23. Januar 2017. Die Verlage der B.Z. (Berlin), der Lausitzer Rundschau (Cottbus), der Märkischen Allgemeinen (Potsdam), der Märkischen Oderzeitung (Frankfurt Oder) und der Volksstimme (Magdeburg) sahen es als „zu presseähnlich“ an und vom Rundfunk-Staatsvertrag nicht gedeckt. Die Begründung des Urteils steht noch aus.

„Unser Angebot ist heute inhaltlich und formal bereits weit von dem aus dem Januar 2017 entfernt. Trotzdem werden wir die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen“, sagte Christoph Singelnstein, Chefredakteur des RBB. „Wir bauen unabhängig vom heutigen Urteil unsere Stärken bei Audio und Video auch im Netz weiter aus. Wichtigstes Ziel ist dabei, unseren Nutzerinnen und Nutzern einen schnellen, kompakten Überblick über die aktuelle Situation in Berlin und Brandenburg zu bieten, egal ob am Desktop, mobil oder über die rbb24-App.“

Der RBB sei grundsätzlich an einer engen inhaltlichen Zusammenarbeit mit den Verlagen in der Region interessiert, erklärte RBB-Intendantin Patricia Schlesinger. „Uns verbindet mehr, als uns trennt, das beginnt mit unserem grundsätzlichen Verständnis von Journalismus und unserer Auffassung von den Aufgaben von kritischen Medien im demokratischen Prozess. Wir schauen zuversichtlich auf den neuen Telemedienauftrag, der juristische Auseinandersetzungen wie diese künftig vermeiden könnte.“

Mitte Juni hatten sich indes die Ministerpräsidenten geeinigt, den sogenannten Telemedienauftrag neu zu fassen. Danach müssen sich die öffentlich-rechtlichen Sender online künftig stärker auf Audios und Videos konzentrieren, dürfen dafür aber auch ihre Mediatheken ausbauen. Nach langem Streit hatten sich zuvor die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Vertretern des Verlegerverbandes BDZV an einen Tisch gesetzt und den Kompromiss ausgearbeitet. Diesen Vorschlag übernahmen die Länderchefs nun fast ein zu eins.

Mehr Informationen: https://www.tagesschau.de/inland/telemedienauftrag-101.html

 

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

AfD-Einstufung zwingt Rundfunkgremien zum Handeln

Das zunächst unter Verschluss gehaltene Gutachten des Verfassungsschutzes, welches zur Einstufung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Partei“ führte, wurde nunmehr durch Medien veröffentlicht. Innenminister Dobrindt ließ zunächst offen, inwiefern juristische Schritte gegen die Veröffentlichung geplant seien. Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand von ver.di, begrüßt, dass nun öffentlich über das Zustandekommen der Einstufung diskutiert werden kann.
mehr »

„Gewerkschaften müssen Schutz bieten“

Marina Weisband hat zuletzt zusammen mit Doris Mendlewitsch das Buch "Die neue Schule der Demokratie. Wilder denken, wirksam handeln." herausgegeben. Die 37-Jährige diskutiert im Gespräch mit M die Rolle von Medien und Gewerkschaften in autoritärer werdenden Staaten und wie das Geschäft mit der Aufmerksamkeit eine ungleiche Machtverteilung befördert.
mehr »

Soziale Medien: Nachbarschaft fördern

Die Ergebnisse eines Forschungsprojekts zeigen, dass und wie Soziale Medien den Zusammenhalt in Nachbarschaften fördern können. Zwar sei eine niedrigschwellige Zugänglichkeit und eine auf realen Begegnungen basierende Vertrauensebene unerlässlich, aber die Online-Kommunikation schaffe unter Umständen eine neue Qualität sozialer Nähe, so die Forschenden.
mehr »

RBB: Nach- und Neubesetzungen

Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wird es voraussichtlich im Herbst eine neue Leitung der Programmdirektion geben. Es gehe darum, dann die Neubesetzung mit dem eingeleiteten Konsolidierungs- und Reorganisationsprozess aufeinander abzustimmen, erklärte der RBB auf Anfrage. Damit wird es keine schnelle Nachbesetzung der Programmdirektorenstelle geben.
mehr »