Unternehmer verliert Klage gegen SZ

Justitia Foto: Hermann Haubrich

„Klage abgewiesen!“ Das von der Vorsitzenden Richterin Monika Bieber von der 11. Zivilkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth verkündete Urteil fiel eindeutig aus. Damit muss Hannes Kuhn voraussichtlich auf jene 78 Millionen Euro verzichten, die er als Schadenersatz von der Süddeutschen Zeitung (SZ) und zwei ihrer Journalisten gefordert hatte. Wie M berichtete, hatte Kuhn einen SZ-Bericht vom 25. Juli 2013 dafür verantwortlich gemacht, dass er Anteile der zumindest im Strudeln befindlichen Solar Millennium AG nicht an Schweizer Investoren hatte verkaufen können.

In der Urteilsbegründung stellte nun die Kammer vor allem klar: Sie habe keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem SZ-Artikel und dem Absprung des Investors von den Kaufabsichten erkennen können.

Während SZ-Redakteur Uwe Ritzer und sein Anwalt Martin Schippan der Urteilsverkündung beiwohnten, war die Partei des Klägers Kuhn nicht anwesend. Der Unternehmer hat nun einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Wie zu hören war, dürfte Kuhn allein das Verfahren in der 1. Instanz am Landgericht über 700.000 Euro gekostet haben: Neben Gerichtsgebühren von 329.000 Euro dürften beide anwaltschaftlichen Vertretungen jeweils Rechnungen von gut 200.000 Euro stellen, so die Rechtsanwaltsgebührenordnung. Das Gericht jedenfalls lud dem Kläger Kuhn die gesamten Verfahrenskosten auf.

Vor allem „einen Versuch der Einschüchterung von kritischen Journalisten“ vermutet SZ-Anwalt Schippan hinter Hannes Kuhns Vorgehen. Der hatte weder die Hinweise der Richterin in der Güteverhandlung noch nach der Befragung zweier Schweizer Zeugen genutzt, die Klage zurückzuziehen.

Der Vorwurf Hannes Kuhns, die SZ habe ihn „kaputtgemacht“, ist jedenfalls erst einmal vom Tisch. Denn die verhinderten Schweizer Geschäftspartner des Erlangers hatten vor Gericht ausgesagt, sie hätten besagten SZ-Artikel nicht einmal gelesen.

Nun konnte sich SZ-Anwalt Martin Schippan bestätigt fühlen: Seiner Forderung vom Februar,  „bereiten Sie diesem Frontalangriff auf die Pressefreiheit schnellstmöglich ein Ende“, hat die 11. Zivilkammer des LG Nürnberg voll entsprochen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Journalismus in Zeiten von Big Tech

Wie sollten sich journalistische Arbeit und Selbstverständnis in einer plattformdominierten Öffentlichkeit verändern, um Demokratie und Pressefreiheit zu schützen? Engagiert diskutierten darüber etwa 200 Medienschaffende auf dem diesjährigen dju-Journalismustag am 31. Januar 2026 im Berliner unter dem Motto "The Good, The Bad, The Journ@list - Zwischen Creator Economy, News Fatigue und berufsethischen Standards" im Berliner ver.di-Haus.
mehr »

RSF: Pressefreiheit unter hohem Druck

Viele Reporter*innen in Deutschland sehen den Journalismus im Land großen Bedrohungen ausgesetzt. Das zeigt auch die am 3. Februar veröffentlichte Nahaufnahme 2026: RSF-Report zur Lage der Pressefreiheit in Deutschland. Vor allem die Delegitimation der journalistischen Arbeit wird befeuert durch politische Akteure, digitale Hetze und neue publizistische Milieus, die mit Zuspitzung und Desinformation immer mehr Reichweite erzielen. Katharina Viktoria Weiß, Deutschland-Referentin bei Reporter ohne Grenzen (RSF) und Co-Autorin der Nahaufnahme erklärt, dass „Journalismus, Politik und Zivilgesellschaft angesichts der vielfältigen, unter anderem technologischen, Herausforderungen nicht…
mehr »

dju: Medienschaffende brauchen Schutz

Eine aktuelle Gesetzesnovelle soll Personen besser zu schützen, die im öffentlichen Interesse tätig sind. Dazu zählen unter anderem Rettungskräfte, Polizist*innen oder Politiker*innen. Aus Sicht der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) müssen auch Medienvertreter*innen bei ihrer beruflichen Tätigkeit ausdrücklich in diesen Schutz einbezogen werden.
mehr »

Grundrechte statt Vorratsdatenspeicherung

Ver.di kritisiert den Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), mit dem eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden soll. Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger – wie etwa Medienschaffende oder Rechtsanwält*innen – werden darin gestrichen.
mehr »