Unternehmer verliert Klage gegen SZ

Justitia Foto: Hermann Haubrich

„Klage abgewiesen!“ Das von der Vorsitzenden Richterin Monika Bieber von der 11. Zivilkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth verkündete Urteil fiel eindeutig aus. Damit muss Hannes Kuhn voraussichtlich auf jene 78 Millionen Euro verzichten, die er als Schadenersatz von der Süddeutschen Zeitung (SZ) und zwei ihrer Journalisten gefordert hatte. Wie M berichtete, hatte Kuhn einen SZ-Bericht vom 25. Juli 2013 dafür verantwortlich gemacht, dass er Anteile der zumindest im Strudeln befindlichen Solar Millennium AG nicht an Schweizer Investoren hatte verkaufen können.

In der Urteilsbegründung stellte nun die Kammer vor allem klar: Sie habe keinen kausalen Zusammenhang zwischen dem SZ-Artikel und dem Absprung des Investors von den Kaufabsichten erkennen können.

Während SZ-Redakteur Uwe Ritzer und sein Anwalt Martin Schippan der Urteilsverkündung beiwohnten, war die Partei des Klägers Kuhn nicht anwesend. Der Unternehmer hat nun einen Monat Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Wie zu hören war, dürfte Kuhn allein das Verfahren in der 1. Instanz am Landgericht über 700.000 Euro gekostet haben: Neben Gerichtsgebühren von 329.000 Euro dürften beide anwaltschaftlichen Vertretungen jeweils Rechnungen von gut 200.000 Euro stellen, so die Rechtsanwaltsgebührenordnung. Das Gericht jedenfalls lud dem Kläger Kuhn die gesamten Verfahrenskosten auf.

Vor allem „einen Versuch der Einschüchterung von kritischen Journalisten“ vermutet SZ-Anwalt Schippan hinter Hannes Kuhns Vorgehen. Der hatte weder die Hinweise der Richterin in der Güteverhandlung noch nach der Befragung zweier Schweizer Zeugen genutzt, die Klage zurückzuziehen.

Der Vorwurf Hannes Kuhns, die SZ habe ihn „kaputtgemacht“, ist jedenfalls erst einmal vom Tisch. Denn die verhinderten Schweizer Geschäftspartner des Erlangers hatten vor Gericht ausgesagt, sie hätten besagten SZ-Artikel nicht einmal gelesen.

Nun konnte sich SZ-Anwalt Martin Schippan bestätigt fühlen: Seiner Forderung vom Februar,  „bereiten Sie diesem Frontalangriff auf die Pressefreiheit schnellstmöglich ein Ende“, hat die 11. Zivilkammer des LG Nürnberg voll entsprochen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Das Netz hat ein SLOP-Problem

Künstliche Intelligenz verändert das Internet wie wir es kannten. KI dient als Beschleuniger von immer neuen Inhalten. Nicht immer entstehen auf diese Weise sinnvolle Inhalte. AI Slop, also digitaler Müll, flutet das Netz. Und KI geht nicht mehr weg. Denn KI-Modelle, finden sich inzwischen an allen möglichen und unmöglichen Stellen des privaten und beruflichen Lebens.
mehr »

Aktionstag für digitale Souveränität

Persönliche Daten sind eine Ware – und wir liefern sie freiwillig an große Technologiekonzerne. Doch was wäre, wenn es auch anders ginge? Eine neue Initiative ruft zum Digitalen Unabhängigkeitstag auf und wirbt für einen Ausstieg aus der digitalen Abhängigkeit.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Smartphones endlich sicherer machen

Als Journalist*innen sind wir verpflichtet, unsere Quellen zu schützen. Wir treffen sie an vertraulichen Orten, anonymisieren Namen, schreddern Unterlagen. Aber was ist mit unseren Smartphones? Während niemand die eigene Haus- oder Bürotür über Nacht offenstehen lassen würde, öffnen wir digital oft ungewollt Tür und Tor zu den sensibelsten Bereichen: Acht Tipps für Datensicherheit bei Smartphones
mehr »