Frank Weidinger

Die Zeichen der Zeit

Natürlich kann es sich auch eine Regionalzeitung wie der nordbadische "Mannheimer Morgen" nicht erlauben, die Zeichen der Zeit zu ignorieren und die Chancen auf Personalabbau ungenutzt verstreichen zu lassen. Kürzungen im Honoraretat der Redaktion, die Streichung ohnehin nicht besetzter Planstellen und eine erheblich verzögerte Wiederbesetzung frei werdender Stellen - diese Maßnahmen schienen bislang auszureichen, um dem branchenüblichen Anzeigenrückgang und den ebenso gesunkenen Druckaufträgen entgegenzutreten. War es die Vorgabe einer angeblich zweistelligen Renditeerwartung des Aufsichtsrats oder doch ein weitaus dramatischerer Umsatzrückgang als befürchtet - jedenfalls…
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„Ein Meilenstein der deutschen Medienpolitik“

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel - diese immer gültige Regel aus dem Mund des Mannheimer Fußballtrainers Sepp Herberger bewahrheitet sich in diesen Tagen erneut mit besonderer Wirkung für den Ort seines einstigen Wirkens. Einerseits fällte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt am Dienstag, dem 19. Juni, um 15.13 Uhr im Saal 3 ein historisches höchstrichterliches Urteil - eines, das in der Geschichte der deutschen Rechtsprechung einmalig und presserechtlich wie verfassungspolitisch von erheblicher Bedeutung ist (Az.: 1 AZR 463/00).
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Der Gang nach Erfurt

Nun ist es offiziell: Per Brief bekamen die Redakteurinnen und Redakteure der nordbadischen Tageszeitung "Mannheimer Morgen" mitgeteilt, dass Herausgeber, Geschäftsführung und Aufsichtsrat "wegen des LAG-Urteils Revision beim Bundesarbeitsgericht einlegen" werden. Zugleich bleibt das Redaktionsstatut nach Auffassung u.a. der Geschäftsführung "bis zu einer letztinstanzlichen Klärung aller Fragen außer Kraft". Zudem werde durch den Rechtsanwalt des Hauses geprüft, "inwieweit das LAG-Urteil aufgibt, Änderungskündigungen vorzunehmen".
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Ende der Entkrampfung

Überraschung im Gerichtssaal: Der Streit um das Redaktionsstatut des "Mannheimer Morgens" geht nun aller Voraussicht nach doch in die letzte Instanz vor das inzwischen nach Erfurt umgezogene Bundesarbeitsgericht.
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Redaktionsstatut: nicht länger „ein Damoklesschwert über der Geschäftsleitung“

Im Rechtsstreit um das Redaktionsstatut des "Mannheimer Morgens" zeichnet sich ein Einlenken der Geschäftsführung ab. Nach einem eindringlichen Appell des Richters am Landesarbeitsgericht Mannheim und nach dessen deutlichem Hinweis auf mögliche, auf Grund des juristischen Neulands nicht absehbare Folgen eines Urteils vor dem Bundesarbeitsgericht, wich die Geschäftsführung der größten nordbadischen Tageszeitung vom bisherigen Standpunkt ab, das Verfahren in jedem Fall letztinstanzlich klären zu wollen.
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Erster Etappensieg

Die Redaktion des "Mannheimer Morgens" verbucht einen ersten Erfolg im Streit um das Redaktionsstatut der größten nordbadischen Tageszeitung. Das Arbeitsgericht Mannheim gab am 18. April sein Urteil bekannt, daß es sowohl sich für die Klärung des Rechtsstreits als zuständig erachtet, als auch, daß die einseitige Kündigung des Statuts von seiten der Herausgeber und der Geschäftsführung unzulässig ist.
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