Der Gang nach Erfurt
Nun ist es offiziell: Per Brief bekamen die Redakteurinnen und Redakteure der nordbadischen Tageszeitung "Mannheimer Morgen" mitgeteilt, dass Herausgeber, Geschäftsführung und Aufsichtsrat "wegen des LAG-Urteils Revision beim Bundesarbeitsgericht einlegen" werden. Zugleich bleibt das Redaktionsstatut nach Auffassung u.a. der Geschäftsführung "bis zu einer letztinstanzlichen Klärung aller Fragen außer Kraft". Zudem werde durch den Rechtsanwalt des Hauses geprüft, "inwieweit das LAG-Urteil aufgibt, Änderungskündigungen vorzunehmen".
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