Ende der Entkrampfung

Geschäftsführung des „Mannheimer Morgens“ stellt sich wieder stur

Überraschung im Gerichtssaal: Der Streit um das Redaktionsstatut des „Mannheimer Morgens“ geht nun aller Voraussicht nach doch in die letzte Instanz vor das inzwischen nach Erfurt umgezogene Bundesarbeitsgericht.

Keine Spur mehr von den versöhnlichen Tönen, die Professor Norbert Loos, der Vorsitzende des MM-Aufsichtsrats, noch im Februar am Rande der Verhandlung im Landesarbeitsgericht Mannheim angeschlagen hatte (siehe „M“ 4/2000). Rechtsanwalt Georg Jaeger referierte beim jüngsten, vorgezogenen Gerichtstermin am 10. April lediglich, dass sich der Beirat des „MM“ Ende März „mit Wissen und Wollen Herrn Loos’ “ nicht dazu entschließen konnte, dem Redaktionsrat der größten nordbadischen Tageszeitung ein Gesprächsangebot über das Statut zu unterbreiten. Ein Vorschlag des Redaktionsrats, der die Einschaltung eines Mediators zur Konfliktlösung empfahl, wurde vom Beirat als „nicht verhandelbar“ ohne weitere Stellungnahme zurückgewiesen.

Richter Ulrich Jaenicke zeigte sich verwundert sowohl über die fehlende Gesprächsbereitschaft der „MM“-Geschäftsführung als auch über die Annahme des Redaktionsrats, durch die Institutionalisierung eines externen Schlichters das alte Redaktionsstatut wieder in Kraft setzen zu können. Jaenicke unterstrich, dass die Probleme im Hause „Mannheimer Morgen“ in der Art des Umgangs miteinander begründet lägen und deshalb nicht durch einen juristischen Befund über das Statut vollends ausgeräumt werden könnten.

Rechtsanwalt Jaeger kam dem Richter nur insoweit entgegen, als er sich bereit erklärte, noch einmal die MM-Geschäftsführung zu fragen, ob sie nicht doch einem Schlichtungsgespräch mit einem unabhängigen Dritten zustimmen wolle.

Richter Jaenicke maß diesem Ansinnen aber keine Aussicht auf Erfolg bei, da die „MM“-Geschäftsführung ihre diesbezüglich unverrückbar ablehnende Haltung unmissverständlich klar gemacht habe. Ein weiterer Aufschub der Urteilsverkündung käme daher nicht mehr in Frage, zumal ohnehin auch von einer sicherlich angebrachten Revision des Urteils auszugehen sei. Wegen des großen Medieninteresses werde das Urteil aber nicht sogleich, sondern erst am 5. Mai gefällt.

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