Selten ist in einem Jahr – und so kurz vor Jahresende – so viel an Gesetzen herumgeschraubt worden wie in der Vorweihnachtszeit 2003. Alle Gesetzesänderungen (sowie ein paar aktuelle Urteile), soweit sie für Arbeitnehmerinnen (A) und Freie (F) von Interesse sind, sind hier von Goetz Buchholz in Stichworten zusammengestellt. Mit Quellen, wo man genauere Informationen findet.
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Wer sich größere Geräte anschaffte, konnte bisher im Kaufjahr den vollen oder den halben Abschreibungsbetrag als Betriebsausgabe ansetzen – je nachdem, ob er das Gerät in der ersten oder der zweiten Jahreshälfte kaufte. Künftig muss er „monatsgenau“ abrechnen: Für den PC, den er im Juli kauft, darf er im Kaufjahr nur 5/12 der normalen AfA-Rate abziehen.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3fe3411472bd1
Altersversorgung und Krankenkasse
Die Krankenversicherung im Alter wird teurer: Brauchte man für „Versorgungsbezüge“ bisher nur den halben Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen, so wird künftig der volle Beitrag fällig. Nach Auskunft des Gesundheitsministeriums gilt das für alle Betriebsrenten und Versicherungen, zu denen der Arbeit- oder Auftraggeber Beiträge gezahlt hat – also auch für die tarifliche Zusatz-Altersvorsorge beim Presseversorgungswerk und die Renten der Pensionskasse für Freie. Zuschüsse vom Autorenversorgungswerk seien dagegen „unschädlich“, sagt das Ministerium – allerdings unverbindlich. Man müsse erst noch die eigenen Durchführungsbestimmungen abwarten. Wem schon höhere Beiträge abgebucht werden, der sollte Widerspruch einlegen. Musterschreiben gibt’s bei ver.di und mediafon.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#400d2de929887
Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmerpauschbetrag, der ohne weitere Belege vom Bruttoeinkommen abgezogen wird, beträgt für das Steuerjahr 2004 nur noch 920 Euro (bisher 1.044 Euro).
Bewirtungen
Wer Geschäftsfreunde oder potentielle Auftraggeber zu einem Geschäftsessen einlädt, kann seit 1.1.2004 von der Restaurantrechnung nur noch 70 Prozent (bisher 80) als Betriebsausgaben absetzen.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3fe3411472bd1
Dienstwagen Vorsteuer
Wer jetzt einen Dienstwagen kauft, darf die Mehrwertsteuer aus Kaufpreis und laufenden Kosten wieder voll als Vorsteuer abziehen – muss dafür aber auf die Privatnutzung wieder 16 % Mehrwertsteuer aufschlagen. Für zwischen dem 1.4.1999 und dem 31.12.2003 gekaufte Autos war nur die halbe Vorsteuer abziehbar – dafür war die Privatnutzung steuerfrei.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3fd1cd5967acb
Dienstwagen gewillkürt
Freiberufler, die das eigene Auto zwischen 10 und 50 Prozent beruflich nutzen, können neuerdings wählen, ob sie es steuerlich als „Dienstwagen“ oder als Privatwagen behandeln. Bisher galt das Privileg des „gewillkürten Betriebsvermögens“ nur für Gewerbetreibende.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3fcf3f3a8ad97
Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurde zum 1.1.2004 auf 30 Cent pro Entfernungskilometer (bisher 36, ab dem 11. Kilometer 40 Cent) gekürzt. Sie gilt weiterhin unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel – also auch für Leute, die zu Fuß zur Arbeit gehen. Für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung bleibt der alte Satz bestehen. Aber auch wer zweimal am Tag zur Arbeit muss, weil z. B. zwischen Probe und Aufführung mehrere Stunden Pause sind, bekommt die Pauschale nur einmal am Tag.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3fa65dd850c7c
Erziehungsgeld
Seit dem 1.1.2004 sind die Beträge für das Erziehungsgeld leicht und die Einkommensgrenzen drastisch gesenkt worden. Künftig gibt es 12 Monate lang 450 oder 24 Monate lang 300 Euro – in voller Höhe aber nur noch, wenn das Jahreseinkommen bei Antragstellung unter 13.500 Euro (Single) bzw. 16.500 Euro (Ehepaar) plus 3.140 Euro für jedes weitere Kind lag.
www.ratgeber-freie.de/frame_seite.php3?kapitel=09070302&view=&si=401aa2465004e#09070302
Existenzgründerförderung mehrfach
Seit 1.1.2004 kann man Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss mehrfach hintereinander bekommen. Bedingung ist nur, dass zwischen den Förderphasen mindestens zwei Jahre liegen – und dass Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.
www.mediafon.net/recht_recht.php3#3fe5de9200ac2
Gewinnermittlung
Für die Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung, die Freie bisher formlos nach eigenem Gutdünken aufschreiben konnten, ist ab dem Steuerjahr 2004 ein amtliches Formular vorgeschrieben.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3f992f096e2b9
Ich-AG und Nebenjob
Wer Existenzgründungszuschuss („Ich-AG“) vom Arbeitsamt bekommt und von der Selbstständigkeit noch nicht leben kann, darf nebenher einen Arbeitnehmerjob annehmen. Bedingung: Für den Nebenjob darf man nicht mehr als 15 Stunden und nicht mehr Zeit als für die selbstständige Tätigkeit aufwenden.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3fc4bc4e75eb1
Krankengeld
Das Krankengeld bleibt vorerst unverändert. Erst ab 2006 müssen die Versicherten den Beitrag dafür (0,5 % vom Bruttoeinkommen) komplett aus eigener Tasche bezahlen.
Künstlersozialabgabe
Die Künstlersozialabgabe, die Verwerter publizistischer Leistungen auf alle Honorare abführen müssen, die sie an Freie bezahlen, wurde zum 1.1.2004 auf 4,3 Prozent (bisher 3,8) angehoben. Aus der Abgabe wird der KSK-Anteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen von Freien finanziert.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#4005737f19334
Lohnsteuerkarte
Die gute alte Lohnsteuerkarte wurde zum 1.1.2004 zu einer Art Eintrittskarte degradiert: Arbeitnehmer müssen sie zwar noch beim Arbeitgeber abgeben – am Jahresende bekommen sie für die Steuererklärung aber nur noch einen Ausdruck der „elektronischen Lohnsteuerbescheinigung“, die der Arbeitgeber auch an das Finanzamt beamt.
Meisterzwang
Erleichterung für Fotografen: Sie dürfen künftig Hochzeits-, Pass- und Porträtfotos auch dann machen, wenn sie keinen Meisterbrief haben – ohne dass ihnen die Handwerkskammer dazwischenfunken kann. Für sie ist der „Meisterzwang“ seit dem 1.1.2004 gefallen. Aber Vorsicht: Sie müssen so eine Tätigkeit der Handwerkskammer melden. Und „Fotograf“ nennen darf sich auch weiterhin nur, wer eine handwerkliche Ausbildung hat.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3fe3121183bf7
Rechnungen
Rechnungen zu schreiben wird zur Wissenschaft: Vom 1.7.2004 an lassen die Finanzämter nur noch Rechnungen zum Vorsteuerabzug zu, die neben dem Rechnungsgegenstand und Preis auch
- den Namen und die Anschrift des Ausstellers und der Empfängerin,
- das Rechnungsdatum,
- eine fortlaufende Rechnungsnummer,
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers sowie
- den Mehrwertsteuersatz und den Mehrwertsteuerbetrag bzw. bei umsatzsteuerfreien Rechnungen eine Begründung für die Steuerfreiheit enthalten.
www.verdi.de/0x0ac80f2b_0x007ae122#
Reisekosten
Die Finanzämter erlauben es schon länger – seit 1.1.2004 steht es auch wieder im Gesetz: Aus Reisekostenbelegen kann man Vorsteuer abziehen. Ein Vorsteuerabzug aus Kilometer- und Verpflegungspauschalen ist dagegen weiter ausgeschlossen. Erlaubter Trick dazu: Auf Dienstreise tanken, für die Einkommensteuer die Kilometerpauschale von 30 Cent ansetzen – und aus der Tankquittung Vorsteuer abziehen. Oder unterwegs essen, für die Einkommensteuer die Verpflegungspauschale ansetzen und aus der Restaurantquittung Vorsteuer abziehen.
Renten-Besteuerung
Die Bundesregierung will die Besteuerung der Alterseinkünfte umstellen. Künftig soll man Lebens- und Rentenversicherungsbeiträge voll vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen können, muss dafür aber die ausgezahlten Beträge voll versteuern. Das Ganze ist aber noch nicht abschließend geklärt – das Gesetz ist noch in der Beratung. Für laufende Lebensversicherungen soll sich nichts ändern.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3fcdc700debbe
Schonfrist Umsatzsteuer
Seit 1.1.2004 gibt es bei der Umsatzsteuervoranmeldung keine Schonfrist mehr: Wenn das Geld nicht spätestens am Stichtag (wenn das ein Sonntag ist: am nächsten Werktag) auf dem Konto des Finanzamts ist, wird ein Säumniszuschlag fällig.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3fd1cd5967acb
Solisten
Solisten in Musik und Theater können sich künftig als „kulturelle Einrichtung“ von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen – bisher war das nur Gruppen von mindestens zwei Mitgliedern möglich. Wer nicht befreit ist, braucht nur 7 % Mehrwertsteuer zu erheben – auch der ermäßigte Steuersatz wurde bisher nur Gruppen zugestanden. Beides ist dem Europäischen Gerichtshof zu verdanken.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3fa9176994b4b
Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag, bis zu dem Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Sparbriefzinsen und Dividenden steuerfrei sind, wurde für das Steuerjahr 2004 auf 1.370 Euro gesenkt (bisher 1.550). Eheleute haben bei gemeinsamer Veranlagung den doppelten Freibetrag.
Überbrückungsgeld Pflicht
Das Überbrückungsgeld des Arbeitsamtes, bisher eine Kann-Bestimmung, ist seit dem 1.1.2004 eine Pflichtleistung: Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle vorweisen kann, dass sein Vorhaben „dauerhaft tragfähig“ ist, kann das Überbrückungsgeld notfalls einklagen.
www.mediafon.net/recht_recht.php3#3fe5de9200ac2
Überbrückungsgeld steuerfrei
Rückwirkend seit dem 1.1.2003 ist das Überbrückungsgeld nicht nur steuerfrei, sondern unterliegt – genauso wie der Existenzgründungszuschuss – auch nicht mehr dem „Progressionsvorbehalt“. Das bedeutet, dass diese Zuschüsse bei der Einkommensteuer gar nicht mehr mitgerechnet werden.
Vermögenswirksame Leistungen
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wurde für Bausparverträge auf 9 %, höchstens 42,30 Euro, und für Aktien und Aktienfonds auf 18 %, höchstens 72,- Euro gesenkt (bisher bis zu 48,- / 81,60 Euro).
Verzugszinsen
Der Basiszinssatz, der für die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen maßgeblich ist, wurde zum 1.1. auf 1,14 Prozent gesenkt. Damit kann man kommerziellen und institutionellen Kunden, die ihre Rechnung 30 Tage nach Erhalt noch nicht bezahlt haben, 9,14 % Verzugszinsen berechnen. Bei Privatkunden sind es nur 6,14 Prozent.
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3e243d24503a6
Werbegeschenke
Werbegeschenke werden seit dem 1.1.2004 nur noch als Betriebsausgaben anerkannt, wenn sie pro Kopf und Jahr weniger als 35 Euro gekostet haben (bisher 40). Vorsicht: Was teurer ist, darf gar nicht abgezogen werden – auch nicht mit 35 Euro!
www.mediafon.net/aktuelles.php3#3fe3411472bd1
Zahnersatz
Der Zuschuss zum Zahnersatz bleibt erst mal unverändert, wird ab 2005 aber auf Festzuschüsse umgestellt. Wer weniger als 11.424 Euro im Jahr verdient, bekommt den doppelten (in der Regel kostendeckenden) Zuschuss. Die Prämie für die Zahnersatz-Versicherung müssen gesetzlich Versicherte ab 2005 allein bezahlen – die Leistungen bleiben aber gleich.
Zuzahlungen
Die neuen Zuzahlungsregeln gelten seit dem 1.1.2004 für alle gesetzlich Krankenversicherten – für Arbeitnehmer genauso wie für KSK-Versicherte. Wer zwei (chronisch Kranke ein) Prozent seines Jahreseinkommens zugezahlt hat, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Maßgeblich sind die „Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt“ – eventuell also mehr als das Bruttogehalt oder das der KSK gemeldete Einkommen. Die Details sind noch unklar: Bitte bei der Krankenkasse nachfragen.