BKA-Gesetz noch in der Schwebe

Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten ausgehöhlt

Nachdem der Bundesrat das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ (BKA-Gesetz) am 28. November gestoppt hatte, kam es wenige Tage später zu ersten Kompromissvorschlägen.

Sie wurden von Vertretern der Bundesregierung, der Länder und der großen Koalition ausgehandelt und bilden die Grundlage für das Verfahren im angerufenen Vermittlungsausschuss. Journalisten sollen aber auch danach künftig einem eingeschränkten Zeugnisverweigerungsrecht unterliegen. „Der für uns entscheidende und wesentliche Punkt, das Zeugnisverweigerungsrecht in allen Fällen auch für Journalisten umfassend anzuwenden, ist im Koalitionskompromiss nach wie vor nicht verändert worden. Das ist nicht zu akzeptieren. Der Schutz journalistischer Quellen muss hohe Priorität haben. Wir fordern den Vermittlungsausschuss auf, darauf hin zu wirken“, so Ulrike Maercks-Franzen, Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di.
Die Entscheidung des Bundesrates war zunächst von vielen gesellschaftlichen Interessengruppen darunter der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) mit Erleichterung aufgenommen und als Erfolg der zahlreichen Proteste bewertet worden. Das BKA-Gesetz höhle in der jetzt vorgelegten Fassung „die Rechte der Journalisten massiv aus. Es gefährde die Presse- und Rundfunkfreiheit sowie den daraus abgeleiteten gesellschaftlichen Auftrag von Journalismus. Investigativer Journalismus – unerlässlich für eine funktionierende gesellschaftlich relevante Presse – bliebe ohne ausreichenden Schutz“, heißt es in einer Resolution des dju-Bundesvorstandes wenige Tage zuvor.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial zu verlangen und dies notfalls mit Zwangsgeld, Beugehaft und Redaktionsdurchsuchungen durchzusetzen, werde von der dju als „eine Bedrohung des Informantenschutzes und des Zeugnisverweigerungsrechts“ gewertet. Damit werde die Vertraulichkeit der Recherche untergraben und die Berichterstattung über gesellschaftlich relevante Themen behindert. „Die Kontrollfunktion von Presse und Rundfunk in der Demokratie wird außer Kraft gesetzt.“ Für die Vorlage im Vermittlungsausschuss soll geändert werden, dass der Präsident des Bundeskriminalamtes in Eilfällen nicht mehr selbst eine heimliche Online-Durchsuchung anordnen kann. Vor dem Ausspähen privater Computer muss immer eine richterliche Entscheidung vorliegen. Die Auswertung des sichergestellten Materials einer solchen Durchsuchung müsse zudem „unter der Sachleitung des anordnenden Gerichts“ erfolgen. Bisher sollten BKA-Beamte alles sichten können und den Richter erst einschalten müssen, wenn die Privatsphäre eines Verdächtigen verletzt werde. Auch die Grenzen zwischen den Kompetenzen des BKA und den Behörden der Länder werden im neuen Vorschlag klarer abgegrenzt.

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