Bußgeldverfahren gegen Hass im Netz

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Das seit 1. Januar 2018 geltende Gesetz gegen Hasskommentare im Netz war von Anfang an umstritten. Auch die dju in ver.di wies kritisch auf das Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz hin. Eine erste Bilanz ergab nun, dass rund 1300 Bußgeldverfahren gegen Plattformanbieter eingeleitet worden sind. Ihnen werden Mängel bei der Umsetzung des  Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vorgeworfen, wie das „Handelsblatt“ zuerst berichtete. Der überwiegende Teil richtete sich gegen das Beschwerdemanagement der Netzwerke.

Facebook, Twitter, Google & Co. sind dem Gesetz nach verpflichtet, für die Nutzer eine leicht erkennbare und einfach zugängliche Beschwerdemöglichkeit über rechtswidrige Inhalte vorzuhalten. Das war offenbar in 1167 vom Bundesamt der Justiz (BfJ) geprüften Fällen nicht der Fall. Mehr als erwartet, ursprünglich sei die Regierung von 500 Verfahren pro Jahr ausgegangen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Frage des FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae aus dem Dezember 2019.

Andere Bußgeldverfahren betreffen die Pflicht zur Benennung eines Zustellungsbevollmächtigen (53), die Prüfung der halbjährlichen Transparenzberichte der sozialen Netzwerke auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des NetzDG (25), die Meldewege der Plattformen (14) und die Reaktion der Netzwerke auf Auskunftsersuchen von Behörden (9).

Verhängt wurde bisher nur ein Bußgeld. Facebook soll zwei Millionen Euro zahlen. In dem Bußgeldbescheid vom Juli 2019 rügt das BfJ insbesondere, „dass im veröffent­lichten Bericht die Anzahl der eingegangenen Beschwerden über rechts­widrige Inhalte unvollständig ist. Dadurch entsteht in der Öffentlichkeit über das Ausmaß rechtswidriger Inhalte und die Art und Weise, wie das soziale Netzwerk mit ihnen umgeht, ein verzerrtes Bild.“ Zudem „ist das NetzDG-Formular zu versteckt“, heißt es. Facebook legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Im Bundesjustizministerium wird derzeit eine weitere Verschärfung des Gesetzes geplant. Danach sollen soziale Netzwerke bestimmte Posts künftig sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden, die Löschung allein reiche nicht. Das umfasse Vorwürfe wie Neonazi-Propaganda, die Vorbereitung einer Terrortat, die Bildung und Unterstützung krimineller Vereinigungen, Volksverhetzung, Gewaltdarstellungen, aber auch die Billigung von Straftaten, Morddrohungen und die Verbreitung kinderpornografischer Aufnahmen. Hier drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

 

 

Mehr auf M Online zum NetzDG:

https://https://mmm-stage.palasthotel.de/medienpolitik/umstrittenes-netzgesetz-passiert-bundestag-42717

https://https://mmm-stage.palasthotel.de/internationales/europa-gemeinsam-gegen-hass-im-netz-62537

 

 

https://https://mmm-stage.palasthotel.de/beruf/untaugliches-mittel-47239

 

 

 

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