„metall extra“ gestoppt – Artikel müssen künftig vorgelegt werden
Auslieferung gestoppt … Auflage teilweise eingestampft … Chefredakteur von seinen Aufgaben entbunden … Redaktionsleiterin abgemahnt … und: zur Vorlage jeder zukünftigen Veröffentlichung verpflichtet. So lässt sich im Telegrammstil die Reaktion auf einen Artikel zusammenfassen, der in einer Extra-Ausgabe der IG-Metall-Mitgliederzeitschrift zum Rücktritt des Vorsitzenden Klaus Zwickel im August erschienen war.
Herausgeber dieser „metall extra“: der zu diesem Zeitpunkt noch designierte IG-Metall-Chef Jürgen Peters. Begründung für die Reaktion der Personalkommission aus Peters und Hauptkassier Bertin Eichler: ein nach ihrem Empfinden „grob geschmackloser“ Artikel über Klaus Zwickel.
Unter der Überschrift „Klaus Zwickel tritt ab“ hatte die Redaktion in einer vierseitigen Sonderausgabe Zwickels Amtszeit kritisch gewürdigt – unter anderem mit öffentlich bereits diskutierten Themen wie: Zwickel habe „viele wichtige, nicht immer erfolgreiche und auch nicht unumstrittene Initiativen“, etwa den überraschenden Vorschlag für das ‚Bündnis für Arbeit‘, angestoßen, das später von der rot-grünen Koalition aufgegriffen worden sei, aber nicht den von ihm erhofften Erfolg gebracht habe. Oder auch: „Persönlich angeschlagen war Zwickel durch die Mannesmann-Affäre 2001, wegen der ihm möglicherweise ein Verfahren wegen Untreue droht.“
Ohne Angabe von Gründen
Die Herausgeber ließen die Auslieferung der „metall extra“ stoppen und 400 000 Exemplare einstampfen. Drei Tage später wurde der „metall“-Chefredakteur, Claus Eilrich, der inzwischen seinen Urlaub angetreten hatte, mit sofortiger Wirkung und – wie er selbst sagte – ohne Angabe von Gründen von seinen Aufgaben entbunden. Der 54-Jährige leitete den im Jahr 2000 geschaffenen Arbeitsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in dem die Pressestelle, die Redaktion des Mitgliedermagazins „metall“, des Info-Dienstes „direkt“, die Internet-Redaktion und die Werbung zusammengefasst wurden. Er fungierte als Chefredakteur der Publikationen und behielt gleichzeitig seine Funktion als Vorstandssprecher. Schon zu seinem Amtsantritt als Leiter dieses Arbeitsbereichs hatte Eilrich sein Selbstverständnis für diesen Aufgabenbereich formuliert: „Wir können und müssen unsere Anliegen sowohl in den eigenen Medien als auch in der Öffentlichkeit selbstbewusst vertreten. Nur so können wir Verständnis für unsere Zielsetzungen und Verbündete für die Durchsetzung unserer Forderungen gewinnen.“
Redaktionsstatut nicht vorhanden
Seine Reaktion auf die Entscheidung der Herausgeber im Zuge der Auseinandersetzung um die „metall extra“: „Ich finde es völlig in Ordnung, dass sich der Vorsitzende der IG Metall seine Mitarbeiter im engsten Umfeld selbst aussuchen kann.“ Die Frankfurter Rundschau meldet: „Er sei schon vor seiner Suspendierung davon ausgegangen, dass sich Peters seinen eigenen Pressesprecher suchen werde. Schließlich vertrete dieser die Forderung nach mehr innergewerkschaftlicher Disziplin und weniger Offenheit nach außen. Er, Eilrich, aber stehe für eine offene Pressepolitik.“ Er habe Rechtsschutz bei der IG Metall beantragt, um die Verträglichkeit der Kündigung mit einem Passus in seinem Arbeitsvertrag überprüfen zu lassen. Gleichwohl habe er „keine Absicht“, sich wieder einzuklagen.
Anmerkung: Ein Redaktionsstatut, das in der Regel die grundsätzliche publizistische Haltung des Mediums schriftlich festlegt und Mitbestimmungsrechte der Redaktion verankert, gibt es für die metall-Redaktion nicht. Dazu vermerkt die dju-Hessen in einer Presseerklärung: Sie „verkenne nicht, dass neben dem Anspruch auf redaktionelle Unabhängigkeit auch die Anforderung nach gewerkschaftlicher Geschlossenheit nach außen stehe.“ Aus anderen Medien würden immer wieder Fälle bekannt, in denen Verleger mit Verweis auf den „Tendenzschutz“ missliebige Artikel unterbinden oder abstrafen. Aus diesem Grund seien gerade bei der gewerkschaftlichen Presse die Anforderungen an Offenheit und demokratische Redaktionsstrukturen besonders hoch. „Wer könnte besser zeigen, dass Pressefreiheit nicht nur die Freiheit von wenigen Verlegern ist?“
Redaktionsleiterin wurde abgemahnt
Und weiter schreibt die dju Hessen: „Abmahnungen, Funktionsenthebungen und ähnliche arbeitsrechtliche Maßnahmen dürfen keine Mittel in einer politischen Auseinandersetzung sein“ – und bezieht sich damit auch auf die Sanktionen gegen die im Sinne des Presserechts verantwortliche Redaktionsleiterin Ruth Gruber, die seit gut anderthalb Jahren im Amt ist. Sie wurde abgemahnt, muss seit dem Eklat sämtliche Veröffentlichungen absegnen lassen und arbeitet derzeit (also bei Redaktionsschluss dieser M-Ausgabe) unter der Peters-Ansage, er wolle sie nicht in ihrer Funktion belassen.