Deutsche Doppelmoral zu Erdogans Diensten

Kerem Schamberger, Kommunikationswissenschaftler und Doktorand an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Foto: Privat

Die Staatsmacht kam noch vor dem Morgengrauen: Um 6 Uhr in der Früh begann der fünfköpfige Polizeitrupp die Razzia in der Wohnung von Kerem Schamberger. Der Vorwurf: Dieser habe auf Facebook Symbole der kurdischen Organisationen PYD, YPJ und YPG gepostet. Die Hausdurchsuchung fand allerdings nicht in Ankara oder dem – ohnehin längst befreiten – Rakka statt, sondern in München.

Der Einsatz legt die Doppelmoral der Bundesregierung schonungslos offen. Diese spricht sich in schöner Regelmäßigkeit gegen die Einschränkung der Pressefreiheit in der Türkei aus. Erst vor zwei Wochen hatte Regierungssprecher Steffen Seibert nach der Verhaftung von 13 Journalisten der regierungskritischen Zeitung Cumhuriyet in der Türkei betont, die Bundesregierung habe „wiederholt – und das will ich hier auch noch einmal tun – ihrer Sorge Ausdruck gegeben über das Vorgehen gegen Presse in der Türkei und gegen Journalisten in der Türkei“. Die Freiheit der Presse sei schließlich „zentral für jeden Rechtsstaat“. Der Vorwurf der türkischen Behörden gegen die Zeitungsmitarbeiter damals: sie hätten eine terroristische Organisation, namentlich die kurdische Arbeiterpartei PKK, unterstützt. Die Begründung des Durchsuchungsbeschlusses der Staatsanwaltschaft München I am Montag: Schamberger habe „in Deutschland verbotene Symbole von Unterorganisationen der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ abgebildet.

Für Schamberger, beruflich Kommunikationswissenschaftler und Doktorand an der Ludwig-Maximilians-Universität München, macht sich die deutsche Justiz so zum „Handlanger der AKP-Diktatur“ des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan. Auf seinem öffentlichen Facebook-Profil veröffentlicht Schamberger tagtäglich Nachrichten über den Krieg im Norden Syriens, wo die kurdischen Milizen auch mit Unterstützung der USA gegen Islamisten kämpfen, und über das Vorgehen des türkischen Militärs gegen die kurdische Bevölkerung im Südosten des eigenen Landes. „Parteiisch“ sei er dabei, und habe das auch nie verheimlicht. „Wer meinen Facebook-Auftritt kennt, der weiß, auf welcher Seite ich stehe, aber ich liefere dort natürlich auch Informationen“, sagt Schamberger.

Gut 16.000 Menschen folgen derzeit seiner Berichterstattung, doch es werden seit Monaten weniger. 25 Prozent seiner Abonnent_innen habe er seit September verloren. Viele davon hätten sich seitdem bei ihm gemeldet und mitgeteilt, dass Facebook seine Seite bei ihnen ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen eigenmächtig entfernt habe. Ein Konzernsprecher stritt dies gegenüber Schamberger ab und behauptete gar, der Abonnentenschwund könne ja mit den angeblich vermehrt positiven Nachrichten aus der Türkei zu tun haben. Schamberger hält es stattdessen für möglich, dass Facebook die Reichweite seiner Seite entweder im mit der Bundesregierung abgesprochenen Kampf gegen angebliche „Fake News“ absichtlich einschränke oder aber, dass der türkischen Regierung nahestehende, wenn nicht gar von ihrem Geheimdienst beauftragte Mitarbeiter, in den outgesourcten Löschzentren des Konzerns dafür verantwortlich seien. Die taz berichtete bereits über den Fall.

Nun sorgten die deutschen Behörden für neue Nachrichten. Deren Vorgehen gegen Menschen, die sich mit dem kurdischen Widerstand solidarisieren, hatte Schamberger bereits seit längerem kritisiert. Am 17. Juni veröffentlichte er gar eine „Bitte an deutsche Strafverfolgungsbehörden“ und forderte die Behörden auf, „endlich Maßnahmen gegen den Inhaber dieses FB-Profils“, also ihn selbst, zu ergreifen. Dazu stellte er ein Foto mit den Symbolen von  PYD, YPJ und YPG. Eine gezielte Provokation.

Schamberger wollte damit gegen die Kriminalisierung des kurdischen Widerstands protestieren, bei der sich die deutschen Behörden im Übrigen selbst nicht ganz einig scheinen. Einerseits hatte das Bundesinnenministerium sowohl die kurdische Partei der Demokratischen Union (PYD) in Syrien als auch die bewaffneten Volks- bzw. Frauenbefreiungseinheiten YPG und YPG in einem Rundschreiben vom 2. März zu „Ablegern“ der PKK erklärt. Auf eine Anfrage der Linksfraktion antwortete die Bundesregierung andererseits kurz darauf, dass die Organisationen in Deutschland nicht verboten seien. Die Symbole fielen demnach nur dann unter das PKK-Verbot, wenn sie als Ersatz für Zeichen der kurdischen Arbeiterpartei verwendet würden. Im August erklärte zudem das Verwaltungsgericht Frankfurt ein Verbot, PYD-Fahnen bei einer Kundgebung zu tragen, für rechtswidrig. Trotzdem gehen die Behörden immer wieder gegen Facebook-Nutzer_innen vor, die Zeichen der kurdischen Organisationen posten.

Er habe damit gerechnet, dass die Behörden auch bei ihm aktiv werden würden, erklärte Schamberger nun. Eine Hausdurchsuchung habe er aber nicht erwartet, schließlich habe er ja – gerade auch in Bezug auf Hausdurchsuchungen in ähnlichen Fällen – stets „klar gesagt“, dass er „die Bilder gepostet“ habe. Das habe er auch am Montagmorgen den Beamt_innen erneut deutlich gemacht, diese hätten jedoch trotzdem darauf bestanden, seine Wohnung zu durchsuchen. Die Polizist_innen, darunter eine laut Schamberger in München als türkische Nationalistin stadtbekannte Beamtin, beschlagnahmten seinen Laptop, sein Handy und zwei USB-Sticks. Was die Behörde damit noch beweisen will, ist ihr Geheimnis. Für Schamberger ist klar, dass so „linke Strukturen ausgeforscht“ werden sollen. „Hausdurchsuchungen wie heute früh dienen dazu, Angst zu verbreiten“, schreibt er auf Facebook.

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