Deutscher Presserat sprach elf Rügen aus

Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserat hat wegen schwerer Fälle von Schleichwerbung und Persönlichkeitsrechtsverletzungen in zwei Septembersitzungen insgesamt elf Rügen ausgesprochen.

Wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten wurden die Dresdner Morgenpost, die B.Z. sowie in drei Fällen Bild gerügt. Die B.Z. erhielt eine weitere Rüge wegen vorverurteilender Berichterstattung.

Schleichwerbung erkannte der Beschwerdeausschuss in Veröffentlichungen der Neuen Westfälischen, der Berliner Zeitung und dem Tagesspiegel sowie dem Studentenmagazin Unicum. Letzteres hatte unter dem Titel „Netzhits von Musicload“ über den Download von Musiktiteln von T-Online berichtet und die Leser im letzten Satz animiert mit „also nix wie ab zu www.musicload.de„. Dies ist nach Ansicht des Presserats eine eindeutig werbliche Aussage, mit der die Grenze zur Schleichwerbung überschritten wurde. Unverhohlene Werbung stellte nach Ansicht des Beschwerdeausschusses die Veröffentlichung mit dem Titel „Studenten beweisen Geschmack“ dar, in der Unicum und Coca-Cola den „ultimativen Geschmackstest“ präsentierten. Den Grundsatz der Trennung von Werbung und Redaktion verletzte die Wirtschaftspublikation Eco-Nomy Tribune durch eine Praxis, die der Presserat in den letzten Jahren bei ähnlichen Publikationen bereits mehrfach kritisiert hatte. Das Magazin bot Unternehmen kostenlose redaktionelle Beiträge an. Bezahlen sollten die Firmen für die Bebilderung der Artikel. Diese Vorgehensweise stellt eine krasse Verletzung der Ziffer 7 dar, da die komplette redaktionelle Berichterstattung frei von finanziellen Gegenleistungen erfolgen muss. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Redaktion nicht von dritter Seite beeinflusst wird.

Der Beschwerdeausschuss wies die Redaktionen darauf hin, dass die Anonymisierung einer Person auch wirksam sein muss. Augenbalken müssen soviel verdecken, dass eine Identifizierung über die nicht verdeckten Teile eines Gesichtes nicht möglich ist. So wurde die B.Z. gerügt, weil sie mit einem Beitrag unter dem Titel „Unser Lehrer, der Busengrapscher“ die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt hatte. Durch die dem Artikel beigestellten Fotos, die unzureichend gepixelt waren, sowie der Nennung von Vornamen und abgekürztem Nachnamen und seiner ehemaligen Schule wurde der Mann identifizierbar. Die Headline des Beitrages ist vorverurteilend, da der nicht gerichtlich festgestellte Vorwurf als Tatsache dargestellt wurde.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ARD: Regionaler KI-Service im Radio

Die ARD setzt im Zuge von Sparmaßnahmen auf die Zentralisation von Hörfunkmoderationen. Allerdings ging das bislang auf Kosten des Service. Im gemeinschaftlichen Radio-Nachtprogramm kommen deshalb nun KI-Stimmen zum Einsatz. Die behutsame Einführung sorgt für positive Resonanz, heißt es.
mehr »

Erneuter Angriff in Fretterode

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di verurteilt den erneuten Angriff auf Journalist*innen im thüringischen Fretterode scharf. Nach Medienberichten wurden Reporter bei Dreharbeiten im Umfeld des Rechtsextremisten Thorsten Heise angegriffen und mit Reizstoff attackiert. Sie mussten medizinisch versorgt werden.
mehr »

ECPMF: Druck auf Journalist*innen

Anfeindungen gegenüber Journalist*innen nehmen zu, ebenso wachsen ökonomischer Druck und generell strukturelle Herausforderungen im Beruf. Wie genau sich die Belastung auswirkt, hat das European Centre for Press and Media Freedom (ECPMF) in Leipzig zusammen mit dem Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) an der Universität Bielefeld im Rahmen einer aktuellen Studie mit dem Titel „Strapazierter Journalismus“ erhoben.
mehr »

Kulturförderung unter rechten Bedingungen

Die Kritik an Kulturstaatsminister Wolfram Weimer reißt auch auf der Leipziger Buchmesse nicht ab. Zum Festakt gab es „Rote Karten“ vom Börsenverein, Buhrufe und vor der Tür eine Demo zu „Gegen Zensur & Autoritarismus“. Auch der Verband deutscher Schriftsteller*innen (VS in ver.di) hinterfragt Weimers Vorgehen in der Kulturförderung.
mehr »