Ehrensachen

Journalistenalltag

Wir Deutschen sind ein Volk von Ehre. Wir lassen uns nicht beleidigen. Wenn jemand es dennoch wagt, zerren wir ihn vor Gericht, und da bekommt er keinen Zivil-, sondern einen Strafprozeß. Nicht wir selber klagen an, sondern der Staatsanwalt, denn Beleidigung ist eine Staatsaffäre.

Die Justiz ist zu Lasten der Steuerzahler in der Regel gern bereit, sich mit der Frage zu befassen, was ein Mensch seinem Mitmenschen nachsagen darf und was nicht. Geschmacklosigkeiten, Wutausbrüche, mißlungene Witze werden lang und breit erörtert. Wird dadurch – und durch mal so, mal anders ausfallende Urteile – Frieden gestiftet? Läßt sich durch Bestrafung des Täters die verletzte Ehre heilen? Oder muß noch ein Schmerzensgeld hinzukommen?

Besonders empfindlich ist die Ehre von Amtspersonen – weil da das Amt vor der Person steht. Wer ihnen einen Namen anhängt, den sie oder die Behördenleitung oder eine übergeordnete Behörde als ungehörig auffassen, muß mit besonders hoher Strafe rechnen.

Eine Münchener Fachzeitschrift hat aufgelistet, wie teuer Beleidigungen im Straßenverkehr werden können: 150 Mark Bußgeld kostete es, eine Autofahrerin „blöde Kuh“ zu nennen. Hilfspolizisten „blöde Kuh“  zu nennen, kostete 600 Mark. „Dumme Kuh“, gerichtet an eine Beamtin, wurde mit 1200 Mark Buße geahndet. Noch teurer war der Zuruf „Trottel in Uniform“: 3000 Mark.

Wenn Franz Josef Strauß mit Schimpfworten um sich warf, verstanden seine Anhänger das als Ausdruck einer kraftvollen Persönlichkeit. In der CSU freut man sich auch heute, wenn zum Beispiel eine Oppositionspolitikerin als „Krampfhenne“ tituliert wird. Strauß selber freilich mochte sich weder als Schwein noch als Kampfstier darstellen lassen; Staatsanwälte und Richter schützten ihn davor. Unzählige Prozesse wurden geführt, um verbale Angriffe auf den zartfühlenden Metzgerssohn, Atom- und Verteidigungsminister sowie Rüstungslobbyisten abzuwehren.

Apropos Henne und Schwein: Konrad Adenauer ließ sich gern als Fuchs von Rhöndorf bewundern. Erwin Rommel, der einen Teil der deutschen Truppen im Zweiten Weltkrieg befehligte, wird bis heute als Wüstenfuchs verherrlicht. Der Adel hat sich immer gern mit Raubtiernamen und -symbolen geziert. Daher auch der Bundesadler. Und das Militär taufte seine teuren Mordmaschinen Marder, Luchs, Leopard usw. Als beleidigend dagegen gelten die Namen jener Tiere, die jahrtausendelang nützlich waren wie Esel und Kamel oder bis heute nützlich geblieben sind wie das Rindvieh. So ist es eben: Die Herrschaften reden übers brave Dienstpersonal verächtlich. Ehre ist etwas, was sie ausschließlich für sich selber in Anspruch nehmen. Sie haben es nötig.

Mich fröstelt bei dem Wort Ehre. Sobald jemand glaubt, auf seine Ehre pochen zu müssen, steigt mir ein Ruch von Heuchelei in die Nase. Wenn jemand sein Ehrenwort gibt, fürchte ich, belogen zu werden. Vor allem fürchte ich Gewalt – aus historischer Erfahrung: Bei den Ehrenmännern, die sich für würdig befanden, Ehrenhändel miteinander auszutragen, ging es prompt blutig zu. Und nirgendwo floß so viel Blut wie auf dem „Feld der Ehre“.

Jetzt beschert uns Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig einen neuen Paragraphen, um speziell die Ehre der Soldaten zu schützen. Er will damit, wie er erläuterte, unter anderem verhindern, daß vor Bundeswehr-Kasernen mit der Parole „Soldaten sind Mörder“ demonstriert wird.

Die Parole ist so alt wie die Geistesgeschichte. Laotse, Erasmus, Voltaire, Kant, Goethe, Einstein, Tucholsky, jeder vernünftige Mensch hat sich so oder ähnlich geäußert. 1932 durfte Carl von Ossietzky die Parole noch ungestraft in der „Weltbühne“ verbreiten, obwohl der Militarismus damals in Deutschland schon pampig Bestrafung forderte. Nicht zufällig sehen regierende Politiker gerade jetzt Regelungsbedarf, da sich die Bundeswehr über ihren Verteidigungsauftrag hinaus auf weltweite Einsätze mit eigenen „Krisenreaktionskräften“ vorbereitet und beim obligatorischen Töten der persönliche Rechtfertigungsgrund der Notwehr gegen einen Aggressor wegfällt. Konsequent wird die neue Strafvorschrift unter „Straftaten gegen die Bundeswehr“ eingeordnet. Sie schützt nicht eigentlich die Ehre des einzelnen Soldaten, der ja nur Befehlsempfänger ist, sondern die der Streitkräfte. Wir sollen dem Zwangsverhältnis als solchem, der über Leben und Tod entscheiden wollenden Macht die Ehre erweisen. Die angedrohte Freiheitsstrafe dauert bis zu drei Jahren – ein Jahr länger als in üblichen Beleidigungsverfahren. Ein solches Sonderrecht fürs Militär ist ein Schritt zum Staat im Staate, weg vom „Bürger in UniformÒ, weg von den Grundrechten.

Aber keine Aufregung. Andere – außer der Bundeswehr – werden wir weiterhin beschimpfen dürfen. Ein Bundeswehr-General charakterisierte die russischen Partisanen des Zweiten Weltkriegs pauschal als „Killer“; niemand hinderte ihn und „Die Zeit“, das zu veröffentlichen. Das Berliner Kammergericht fand es zulässig, die PDS eine „Mörderbande“ zu nennen. Daran wird sich durch Schmidt-Jortzigs Gesetz nichts ändern. Aber werden wir auch schreiben dürfen „Soldaten sind Mordskerle“, wie der Karikaturist des „Freitag“ vorschlug? Ich vermute: ja. Fragen wir im Zweifel den nächsten Presseoffizier. Zweifellos werden wir für Sätze wie „Die Bundeswehr ist eine Friedensbewegung“ belobigt werden. Kein Staatsanwalt wird einschreiten, wenn wir den Krieg verharmlosen. Unbesorgt dürfen wir sogar den Angriffskrieg propagieren. Nicht einmal unser guter Presserat wird den Finger heben; die Verleger dort haben es schon vor Jahren abgelehnt, im Pressekodex, der die Verletzung religiöser Gefühle ächtet, auch die Propagierung des Angriffskriegs zu ächten. Andernfalls, argumentieren sie, würde die Meinungsfreiheit eingeschränkt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Schock nach Kahlschlag bei RTL

Mit Unverständnis, Trauer und auch Wut haben die Beschäftigten bei RTL Deutschland auf den konzernweiten Stellenabbau reagiert. „Wir und die Kollegen haben dies in zahlreichen Gesprächen und in aller Deutlichkeit ausgedrückt“, sagt Wolfram Kuhnigk, Betriebsratsvorsitzender bei RTL-News, gegenüber M.
mehr »

Paragraph gefährdet Pressefreiheit

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Journalisten und Chefredakteur von FragDenStaat, Arne Semsrott Anklage erhoben. Sie wirft ihm vor, drei Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren im Netz veröffentlicht zu haben. Damit soll Semsrott gegen den §353d Nr. 3 Strafgesetzbuch verstoßen haben. Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Semsrott nun zurück und bestätigt dessen Verurteilung durch das Landgericht Berlin.
mehr »

Meta ignoriert Transparenzvorgaben

Leicht wahrnehmbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar: So müssen etwa Social-Media-Plattformen offenlegen, nach welchen Kriterien sie Inhalte auswählen, anzeigen und sortieren. Auch der Einsatz von Algorithmen muss verständlich erklärt werden. Das schreibt der Medienstaatsvertrag vor. Weil Facebook sich nicht daran hielt, griff die Medienaufsicht ein. Doch gegen die Beanstandung klagt der Meta-Konzern. Vor Gericht geht es um grundsätzliche Rechtsfragen.
mehr »

Arbeit und Ausbeutung im Dokumentarfilm

Am Anfang des Symposiums der Dokumentarfilminitiative dfi im Filmbüro NW stand die Frage nach Begrifflichkeiten: Was gilt als Arbeit, wie prägt sie Leben und Alltag? Wer bestimmt, was produktiv ist? In einem Programm aus Vorträgen, Panels, Screenings und Filmgesprächen wurde unter verschiedenen Schwerpunktsetzungen diskutiert. Parallel ging es darum, wie der Dokumentarfilm Arbeit abbildet, verhandelt und dadurch erst sichtbar macht.
mehr »