Ein Stück Big Brother

Schleichwerbung vom Deutschen Presserat zunehmend gerügt

Mit 954 Eingaben registrierte der Deutsche Presserat im Jahr 2006 einen neuen Beschwerde-Höchststand. Rekordverdächtig auch die Zahl der Sanktionen: insgesamt 42 Rügen, davon 36 öffentliche sprach der Beschwerdeausschuss im vergangenen Jahr aus. Häufigster Anlass waren Verstöße der Redaktionen gegen den Persönlichkeitsschutz oder gegen das Schleichwerbeverbot.

Das Sonderheft eines Magazins erfreute seine Leser mit einer Reportage über die „Traumstraßen der Welt“. Merkwürdigerweise rollten über diese Straßen – 16 Mal im Bild dokumentiert – verdächtig viele Autos der Marke Audi. Ein klarer Verstoß gegen das in Ziffer 7 des Pressekodex fixierte Gebot einer Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt, urteilte der Presserat und sprach eine öffentliche Rüge aus. Insgesamt 53 Fälle von Schleichwerbung wurden im vergangenen Jahr verhandelt. In diesem Jahr waren es bis Mitte Oktober bereits 45. Da das Bewusstsein für den Umgang mit dieser Frage in den Redaktionen offenbar sinkt, will der Presserat dazu eine Broschüre mit „praktischen Handreichungen“ herausgeben.
Dem Thema „Boulevard und Persönlichkeitsrechte“ widmet der Presserat in seinem Jahrbuch ein eigenes Kapitel. Darin beklagt sich Bild-Chefredakteur Kai Dieckmann über die hohen deutschen Standards in Sachen Persönlichkeitsschutz. Anders als die vom Presserat an die Kandare genommenen deutschen Zeitungen dürften „die großen angelsächsischen Zeitungen“ verurteilte Straftäter „grundsätzlich mit vollem Namen“ nennen. Im Zusammenhang mit dem Diskriminierungsverbot stellt er die Frage, „wann die ethnische Zugehörigkeit von Kriminellen, Bettlern und Sozialschmarotzern benannt werden darf“. Fast überflüssig zu erwähnen, dass allein acht der 42 Rügen des Jahres 2006 an Bild gingen.

Sorgen machen dem Presserat derzeit vor allem zwei Gesetzesprojekte aus dem Bundesinnenministerium. Der Gesetzentwurf zur Telekommunikationsüberwachung und zur Vorratsdatenspeicherung gefährdet nach Auffassung des Gremiums die Pressefreiheit und höhlt den Informantenschutz aus. Nach dem derzeit beratenen Gesetzentwurf soll künftig gespeichert werden, „wer wann von wo aus mit wem Kontakt via Telefon, Handy oder E-Mail hat“, kritisiert Presseratsgeschäftsführer Lutz Tillmanns. Dabei traue der Gesetzgeber offenbar den Journalisten besonders viel Strafbares zu. „Da wird ein Zwei-Klassen-Recht begründet“, so Tillmanns. Weitestgehend außen vor blieben Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche. Aber die Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger haben Einschränkungen hinzunehmen. Zugleich fürchtet der Presserat die Willkür einer solchen Regelung. Denn bei sämtlichen Ermittlungsmaßnahmen soll nur noch im Einzelfall, nicht mehr generell überprüft werden, ob diese im angemessenen Verhältnis zum gesetzlich garantierten Informantenschutz stehen. Zwecks Schadensbegrenzung wird gefordert, dass mindestens ein dringender Tatverdacht vorliegen müsse. Außerdem plädiert der Presserat für eine umfassende Information der Betroffenen über derartig schwere Eingriffe in die Berufsarbeit. An die Mitglieder des Deutschen Bundestags appelliert er, das Grundrecht der Pressefreiheit wenigstens durch eine enge Begrenzung der Datenverwendung nicht vorschnell dem staatlichen Interesse der Verbrechensbekämpfung zu opfern.
Äußerst kritisch beurteilt der Presserat auch das jüngste Paragrafenwerk aus der Küche von Innenminister Wolfgang Schäuble, die so genannte Online-Durchsuchung. Der vom Hamburger Chaos-Computer-Club an die Öffentlichkeit gebrachte Entwurf sieht vor, dem Bundeskriminalamt den so wörtlich – „verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme“ zu gestatten. Anders als das Gesetz über Vorratsdatenspeicherung diene dieses Vorhaben nicht der Strafverfolgung, vielmehr handle es sich um Präventivmaßnahmen des Staates, vermeintlich zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus.
Wie diese so genannten Bundestrojaner funktionieren sollen, ist bislang nicht geklärt. Aber nach Auffassung des Presserates dürfte es Schäuble nicht leicht fallen, das Abgreifen von Festplatten durch das BKA gesetzlich zu legitimieren. Als unlängst in Karlsruhe über das neue nordrhein-westfälische Landesverfassungsschutzgesetz verhandelt wurde, äußerte das höchste Gericht deutliche Zweifel an der Zulässigkeit von undifferenzierten Online-Durchsuchungen. Nicht nur deshalb hält Presseratssprecher Fried von Bismarck, zugleich Geschäftsführer von Spiegel.net und Spiegel-TV, die Pläne des Bundesinnenministeriums für „ungeheuerlich“. Eine derartige Blankovollmacht für staatliche Ermittler würde weit über das angestrebte Ziel der Terror- und Verbrechensbekämpfung hinaus schießen. „Das ist ein Stück Big Brother, was wir da kriegen sollen, und das ist weit mehr als Video-Überwachung, weil eben nun mal der Computer zu dem Kommunikationsmittel heute überhaupt geworden ist.“

Jahrbuch 2007

»Boulevard und Persönlichkeitsrechte – Wie weit darf die Neugierde gehen?« – so lautet das diesjährige Schwerpunktthema des Jahrbuches des Deutschen Presserats. Bild-Chefredakteur Kai Diekmann, der Hamburger Journalistikprofessor Siegfried Weischenberg und der Presserechtler Walter Seitz beleuchten das Thema jeweils aus ihrer Sicht.
Mit 35 Fällen dokumentiert das Jahrbuch eine repräsentative Auswahl neuer Beschwerden wegen Verstößen gegen den Pressekodex. Es enthält eine CD-ROM mit der Spruchpraxis der Jahre 1985–2006. Alle Entscheidungen des Presserats sind über eine Volltext-Suchmaske recherchierbar.

280 Seiten, br.,
ISBN 978-3-86764-004-6
EUR 29,00
www.uvk.de

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