Empörungswellen

Gisela Friedrichsen über die Rolle von Journalisten in Strafprozessen

Bei der Berichterstattung über spektakuläre Verbrechen mutieren viele Journalisten zu Anklägern. Über die Folgen dieses Rollenwechsels für die Gesellschaft sprach die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen mit Carmen Dencker, Inse Leiner und Friederike Meister.

M | Frau Friedrichsen, Sie haben es bisher erst einmal abgelehnt, über einen Gerichtsprozess zu berichten: die Verhandlung gegen das Satanisten-Pärchen aus Witten, das einen Menschen auf grausame Weise ermordet hat. Damals sagten Sie, die öffentliche Vorverurteilung habe Sie „richtig angewidert“. Warum haben Sie den Gerichtssaal verlassen?

GISELA FRIEDRICHSEN | Die Justiz hatte zu einem Maskenball geladen: Die beiden wurden von Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt, wo eine ganze Meute von Foto- und Filmreportern auf sie wartete. Eine halbe Stunde wurden die Angeklagten an den Pranger gestellt. Fotografen forderten die beiden zu Posen auf: „Und jetzt machen Sie mal den Satanistengruß!“ Normalerweise verlasse ich einen Gerichtsprozess nicht vorzeitig, aber mein Ekel vor diesem Spektakel war zu groß. Ich wollte nicht zu der Truppe gehören, die sich daran weidet. Ich habe meiner eigenen Befindlichkeit nachgegeben. Es war einfach widerlich!

M | Hätten Sie nicht gerade deshalb darüber berichten und gegen Ihre Kollegen anschreiben müssen?

FRIEDRICHSEN | Ich hätte berichten müssen und bin zu Recht dafür kritisiert worden, es nicht getan zu haben.

M | Was ist schlimmer, die Verbrechen, die vor Gericht behandelt werden, oder der Voyeurismus und die Rücksichtslosigkeit, mit der die Medien diese Fälle ausschlachten?

FRIEDRICHSEN | Die Skandalisierung hat schlimme Ausmaße angenommen. Sie verdirbt die Sitten, den Umgang der Menschen miteinander. Wenn Angeklagte als Bestien dargestellt werden, wird auch der Nachbar schnell zum Monster, nur weil man bei dem schon immer ein komisches Gefühl hatte. Gerade wenn ein Unschuldiger freigesprochen wurde, in der Öffentlichkeit aber weiterhin als Verbrecher gilt, wird es gefährlich. Dann ist die Justiz machtlos, dann regiert der Boulevard.

M | Hat sich die Tendenz der Inszenierung von Strafprozessen als Medienspektakel verstärkt?

FRIEDRICHSEN | Ja, und die Folge ist, dass es die Unschuldsvermutung nicht mehr gibt. Unsere Gesellschaft hat sich an eine gewisse Vorverurteilung von Angeklagten gewöhnt. Journalisten benutzen bei der Schilderung des mutmaßlichen Tathergangs keinen Konjunktiv mehr und keine Fragezeichen am Ende ihrer Sätze. Sie maßen sich die Rolle des Richters an und verkaufen Verdacht als Wahrheit. Sie konkurrieren um die spektakulärste Berichterstattung. Viele Kollegen sind sogar stolz darauf, wenn sie in ihren Berichten aus noch nicht eingeführten Gutachten zitieren – was aber nicht erlaubt ist. Erstaunlicherweise hat das in der Regel keine presserechtlichen Folgen. Lediglich der Presserat, die harmlose Selbstkontrollinstanz der Verlage, spricht gelegentlich Rügen aus. All das führt dazu, dass die Unschuldsvermutung, eine der wichtigsten Errungenschaften der demokratischen Justiz, im öffentlichen Bewusstsein nichts mehr gilt.

M | Werden Journalisten so selbst zu Tätern?

FRIEDRICHSEN | Das werden sie. Sie machen mit ihrem Voyeurismus die Opfer von Straftaten nochmals zu Opfern. Und ihre Vorverurteilung von Angeklagten wiegt manchmal so schwer, dass sie selbst durch einen Freispruch des Gerichts nicht aufgewogen werden kann. In dem fast drei Jahre dauernden Gerichtsprozess um den mutmaßlichen Tod des Jungen Pascal, in dem acht Männer und vier Frauen aus Saarbrücken wegen des Mordes und sexuellen Missbrauchs angeklagt worden waren, wurden alle von diesen Verdächtigungen freigesprochen. Aber jeder in der Stadt kennt aus den Medien die Gesichter der Angeklagten. Ärzte behandeln sie nicht mehr; aus Bussen wurden sie von zornigen Mitmenschen hinausgeworfen.

M | Ist der Konkurrenzdruck die Ursache für einen solchen „Betriebsunfall“?

FRIEDRICHSEN | Ja, der Druck ist enorm gestiegen. Ich saß vor einiger Zeit in einem Gerichtsprozess, die Öffentlichkeit war kurzfristig ausgeschlossen worden. Ein Fernsehteam, das extra von weither angereist war, konnte nichts drehen. Der Kollege war so verzweifelt, dass er mich angefleht hat, ihm einen O-Ton zu liefern. Er hatte, so sagte er, in der Vergangenheit bereits eine Abmahnung kassiert. Da habe ich mich hingestellt und etwas über den Fall generell erzählt.

M | Jeder versucht, den Skandal für sich auszubeuten?

FRIEDRICHSEN | Natürlich. Staatsanwälte gefallen sich in der Rolle von Medienstars, Rechtsanwälte posieren mit ihren Mandanten für die Fotografen – das ist gut fürs Geschäft. Manche Anwälte vergessen vor lauter Eitelkeit, ihre Mandanten zu schützen. Es ist eine einzige Heuchelei und Inszenierung. Justiz und Journalisten spielen sich gegenseitig die Bälle zu.
Politiker instrumentalisieren spektakuläre Verbrechen gern. Sie treten dann wie Helden vor die Kameras und fordern, dass nun mit voller Härte des Gesetzes durchgegriffen werden müsse. Das ist verantwortungslos, ein Appell an die niedrigsten Instinkte der Menschen.

M | Brauchen Täter ein Gesicht, damit der Skandal seine soziale Funktion erfüllen kann?

FRIEDRICHSEN | Ich denke schon. Ich schreibe über den Täter, allerdings ohne den Täter zum Monster zu machen. Ganz generell gilt: Das Geschriebene ist stets widerspruchsfähig, sehr viel weniger absolut. Bilder haben dagegen eine unheimliche Macht: Die Menschen glauben, was ihnen gezeigt wird, sei die Wahrheit und nichts als die Wahrheit.

M | Werden in solchen Fällen nicht die Persönlichkeitsrechte von Tatverdächtigen verletzt?

FRIEDRICHSEN | Ich verstehe den Einwand, doch als Journalistin schreibe ich lieber über Menschen, die einen Namen und ein Gesicht haben. Außerdem ist der Vorsitzende Richter der Chef im Ring. Er hat die Möglichkeit zu sagen: Es wird nicht fotografiert. Oder nur fünf Minuten von da hinten am ersten Verhandlungstag und dann nicht wieder. Wenn aber nichts dagegen unternommen wird, dass die Fotografen die Angeklagten aus nächster Nähe abschießen, ist es Heuchelei, hinterher die Medien zu schelten. Ebenso wenn ein Angeklagter aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird und Staatsanwalt und Gericht betonen, dass er trotz Freispruch schuldig gewesen sein könnte. So wird die Bestrafung den Medien überlassen. Nach dem Motto: Hauptsache, irgendeine Strafe. Und dann schimpfen alle auf die bösen Journalisten.

M | Das heißt, die Justiz instrumentalisiert die Medien?

FRIEDRICHSEN | Das kommt nicht selten vor. Einer der scheußlichsten Fälle war der des verhungerten Kindes Dennis in Cottbus. Der Staatsanwalt ließ die Kühltruhe im Gerichtssaal aufbauen, in der das tote Kind drei Jahre lang gelegen hatte. Aus dem Fassungsvermögen der Truhe wollte er Rückschlüsse auf Größe und Gewicht des Jungen zum Zeitpunkt des Todes ziehen. Ein baugleicher Kühlschrank wäre zu diesem Zweck ausreichend gewesen. Doch mit großer Geste streifte der Staatsanwalt vor dem Publikum die Handschuhe über, schritt zum Kühlschrank und öffnete ihn: Sofort durchströmte ein bestialischer Verwesungsgeruch den gesamten Gerichtssaal. Die Kammer unterbrach die Verhandlung, alle rannten raus. Ich habe so etwas noch nie gerochen. Das war reine Inszenierung und hat der Wahrheitsfindung nicht gedient. Im Urteil sind die Eltern zu lebenslang verurteilt worden. Im Revisionsverfahren wurden die Strafen auf 11 beziehungsweise 13 Jahre reduziert.

M | Sie haben wenig später in einem Interview gesagt: „Wenn ich an den Fall Dennis denke, rieche ich ihn.“ Der Staatsanwalt hat versucht, vor Gericht emotional zu überzeugen. Versuchen Sie nicht das Gleiche in Ihren Reportagen?

FRIEDRICHSEN | Emotionen sind ein gutes Mittel für den Journalisten, um die Situation auf den Punkt zu bringen. In manchen Prozessen sitze ich Monate oder auch Jahre. Im Spiegel steht mir für meine Texte aber nur ein begrenzter Platz zur Verfügung. Um das Wesentliche herauszufiltern, bringe ich dann einen Tick Emotion an manchen Stellen ein. Ich möchte, dass der Leser versteht, warum ich etwas kritisiere und was mich berührt. Ein wenig kontrollierte Emotionalisierung ist da sehr hilfreich. Manches, was mir bei meiner Arbeit begegnet, ist allerdings so unglaublich, dass Emotionalisierung nicht notwendig ist – je kälter man es beschreibt, desto besser. Das ist das Schöne an meinem Beruf: Ich bin gezwungen zu formulieren. Und wenn ich etwas Schreckliches in Worte gefasst habe, habe ich es im Griff.

M | Sie berichten allerdings nicht objektiv, sondern lassen viele eigene Einschätzungen und Wertungen mit einfließen.

FRIEDRICHSEN | Das ist meine Aufgabe, denn ich bin Reporterin und keine Protokollantin. Mein Anspruch ist, den Menschen etwas zu vermitteln. Ich möchte dem Leser etwas an die Hand geben, damit er die Situation selbst bewerten kann. Außerdem – was ist objektiv? Ich kann im staubtrockenen Kanzleistil schreiben und allein durch die Auswahl schon subjektiv. Ich verstehe mich als Publikum, das zuhört und sich Gedanken macht: Was passiert hier eigentlich? Gerhard Mauz, der Gerichtsreporter, der mich vor 20 Jahren zum Spiegel holte, hatte einen schönen Merksatz: „Die Journalisten gehören alle auf die Galerie, die gehören nicht aufs Spielfeld.“ Das ist richtig, aber es gibt Fälle, da muss man manchmal einen Fuß aufs Spielfeld setzen. Wenn ich wie im Fall Pascal sehe, dass suggestive Befragung von Kindern Basis für die Anklage ist, muss ich dazu etwas schreiben. Ich sehe mich in der Rolle der Aufklärerin.

M | Sind Sie nicht gelegentlich versucht, in die Rolle der Anklägerin zu wechseln?

FRIEDRICHSEN | Nein. Das ist nicht mein Job, ich bin nicht Gehilfin der Staatsanwaltschaft oder Handlanger der Polizei. Meine Aufgabe besteht darin, die Umstände einer Tat zu erklären. Diese Arbeit machen sich viele meiner Kollegen nicht mehr. Es wird gar nicht mehr geschaut, was genau passiert ist. Stattdessen empören sie sich und fordern härtere Strafen.

M | Aber die Umstände einer Tat kann ein Journalist doch nicht in jedem Fall aufklären. Ist diese Erklärungssuche, die Sie anstreben, überhaupt ein realistisches Ziel?

FRIEDRICHSEN | Das ist eine schwierige Frage. Und es gibt heikle Aufgaben wie etwa die Berichterstattung über einen Prozess gegen einen mutmaßlichen NS-Täter. Da sitzt ein uralter Mann im Gerichtssaal. Es gibt nur wenige Zeugen, deren Erinnerung lückenhaft ist, und Dokumente, die mit vielen Fragezeichen zu versehen sind. Als Journalistin komme ich dann in einen Konflikt: Nach dem Anspruch unserer Strafprozessordnung kann der Angeklagte nicht verurteilt werden. Es ist aber auch schwer erträglich, einen solchen mutmaßlichen Täter laufen zu lassen.

M | Viele Journalisten tun sich schwer damit, Fehler einzuräumen. Sind Sie schon mal zu einem falschen Schluss gekommen oder haben sich vereinnahmen lassen?

FRIEDRICHSEN | Im Fall des ermordeten Bankierssohn Jakob von Metzler hat mir noch vor Beginn des Prozesses ein Anwalt, dem ich meinte, vertrauen zu können, eine Geschichte erzählt, die die Motive des Täters plausibel werden ließen. Damals habe ich das auch in einem Vorbericht so geschrieben, aber vor Gericht stellte sich heraus, dass alles vollkommen anders war. Selbstverständlich habe ich meine Position bei nächster Gelegenheit revidiert. Daraus habe ich gelernt, dass man am besten nichts schreibt, bevor der Prozess nicht angefangen hat.

M | Sie haben einmal gesagt, dass Tragödien, die vor Gericht verhandelt werden, keine Indizien für die Verwahrlosung unserer Gesellschaft sind. Warum entstehen dann immer wieder diese Wellen der Empörung in Medien und Gesellschaft?

FRIEDRICHSEN | Weil es den Menschen schwerfällt, nüchtern darauf zu reagieren, wenn in kurzen Abständen irgendwo in der Republik Babyleichen gefunden werden und die Medien reißerisch darüber berichten. Dabei werden Fragen aufgeworfen, denen sich eine Gesellschaft stellen muss: Was können wir tun, damit Frauen nicht das Gefühl haben, ihr Kind auf diese Weise beseitigen zu müssen? Der Anlass der Empörung sollte genutzt werden, um die Lage zu verbessern.

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