Erpressung und Löschtaste

Freien des Berliner Verlages mit Beschäftigungsverbot gedroht

Bereits seit Februar vergangenen Jahres versucht der Berliner Verlag, Freie mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu knebeln. Rund 700 freie Autoren und Fotografen widersprachen oder antworteten erst gar nicht. Sie landeten nun auf zwei schwarzen Listen, die redaktionsintern an die Ressorts gegeben wurden.

Mit schwerem Geschütz geht der Berliner Verlag seit einigen Monaten gegen widerspenstige Freie vor. Im April stellten Autoren, die den AGB nicht zugestimmt haben, fest, dass ihre Artikel aus dem Online-Archiv gelöscht wurden. Renate Gensch, Mitglied im Bundesvorstandes der Deutschen Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) in ver.di: „Damit schneidet sich der Verlag ins eigene Fleisch, „Berliner Zeitung“ und „Berliner Kurier“ sind nur noch in Fragmenten in den gängigen kostenpflichtigen Archiven vorhanden. Anstatt die Freien entsprechend zu entlohnen, verzichtet der Verlag auf Einnahmen, weil die Artikel und Fotos fehlen.“

Palette von Verlegerbegehrlichkeit

Doch dies war erst der Auftakt. Die eigentliche Drohkulisse bauten Uwe Vorkötter, Chefredakteur der „Berliner Zeitung“, Jan Schmidt, kommissarischer Chefredakteur des „Berliner Kuriers“ und Wiebke Kirschke, Personalchefin des Berliner Verlags, per Dienstanweisung gegen die Redakteure auf. Sollten sie Freien Aufträge erteilen, die den AGB nicht zugestimmt haben, müssten sie mit „rechtlichen Schritten“ rechnen. Etliche Betroffene erfuhren telefonisch, dass ihre Texte erst nach ihrer Unterschrift gedruckt werden.

Sie sitzen damit zwischen Baum und Borke: Unterschreiben sie nicht, werden sie nicht mehr beschäftigt. Geben sie nach, kann der Verlag ihre Texte in jeder Form vermarkten. Denn die AGB enthalten in zähem Juristendeutsch die ganze Palette von Verlegerbegehrlichkeit: Räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt sollen sie ihre Nutzungsrechte abtreten. Abgedeckt wären nicht nur Archive und Internet, die Phantasie der Juristen kannte keine Grenzen. Sollte künftig die Industrie neue Speichermedien entwickeln, dürfen die Texte auch dafür verwandt werden. Sogar am Geschäft mit 0190-Nummern will sich der Verlag offenbar beteiligen. Die Beiträge dürfen danach „im Rahmen von Telefonmehrwert-, Teletext- oder Faxabrufdiensten“ genutzt werden. Ein zusätzliches Honorar sollen die Autoren für das Ausschlachten ihrer Werke nicht erhalten.

… schmort im Stehsatz

Nun leben die meisten Freien ohnehin nicht wie die Maden im Speck. Sie sind darauf angewiesen, ihre Arbeit selbst weiterzuverwerten. Doch nach den AGB sichert sich der Berliner Verlag das Recht zu, Texte bis zu sechs Wochen im Stehsatz schmoren zu lassen. Erst nach dieser Frist dürfen die Autoren ihre Beiträge anderweitig anbieten. „Auch das den Freien zugestandene Zweitverwertungsrecht wird damit zur Farce,“ sagt Renate Gensch, die auch Betriebsratsvorsitzende des Berliner Verlages ist. „An welches Medium sollen die Freien noch Artikel und Bilder verkaufen, wenn diese so lange liegen bleiben? Den Kollegen wird mit solchen AGB die Existenzgrundlage entzogen.“

Angemessenes Honorar

Vermutlich plant der Berliner Verlag in nicht allzu ferner Zukunft einen Textpool einzurichten, aus dem sich andere Zeitungen für einen geringen Obolus bedienen können. Denn auch ein Weiterverkauf an Dritte ist mit dem – nicht erhöhten – Einmalhonorar abgedeckt.

Dass mit den umfangreichen AGB das geänderte Urheberrecht umgangen werden soll, ist offensichtlich. Dort steht unmissverständlich, dass die Urheber ein Recht auf „eine angemessene Vergütung“ haben. Wie dieser Anspruch konkret in Euro und Cent aussehen wird, steht aber noch nicht fest. Bisher gibt es zwischen ver.di, dem DJV und dem Bundesverband der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) nur Sondierungsgespräche, aber noch keine Verhandlungen. Der BDZV habe dafür von seinen Landesverbänden noch kein Mandat, heißt es. ver.di und DJV verhandeln deshalb derzeit gemeinsam direkt mit dem Berliner Verlag, bis auf Bundesebene eine einheitliche Lösung erarbeitet wurde. Bis dahin haben beide Verbände den Freien der beiden Berliner Zeitungen empfohlen, die AGB zu unterschreiben, wenn sie existenziell auf diese Aufträge angewiesen sind. „Die AGB, so wie sie jetzt vorgelegt wurden, sind rechtswidrig und unwirksam“, betont Wolfgang Schimmel, ver.di-Verhandlungsführer für die Vergütungsregeln auf Bundesebene. Um ihre Rechte später durchzusetzen, werden die Autoren aber klagen müssen bzw. sie können die jetzigen AGB auch später wieder aufkündigen.

Fragwürdige Online-Auftritte

Eine interessante Variante, die zumindest ein anderes Unrechtsbewusstsein vermuten lässt, gibt es beim Stadtmagazin tip, das ebenfalls zum Berliner Verlag gehört. Auch dort wurden den Autoren im November die strittigen AGB zugeschickt. Im Anschreiben kündigte tip-Chefredakteur Karl Hermann einen erweiterten Online-Auftritt des Stadtmagazins an. Auch wenn dafür kein gesondertes Honorar gezahlt werden könne, würden einzelne Honorarsätze erhöht, unabhängig davon, ob der Text denn auch tatsächlich auf der Homepage erscheint.

 

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