Es darf wieder berichtet werden

Bild: Izzet Ugutmen/Shutterstock

Kontext Wochenzeitung siegt vor Gericht – AfD-Mitarbeiter im Landtag darf genannt werden

„Ein Sieg für die Pressefreiheit.“ Susanne Stiefel, Chefredakteurin der Stuttgarter Wochenzeitung Kontext ist erleichtert. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Zeitung den Namen des Mitarbeiters der beiden baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Christina Baum und Heiner Merz im Zusammenhang mit rassistischen, menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Äußerungen auf Facebook nennen darf.

Damit darf Kontext auch die zuletzt entfernten Artikel über den betroffenen Marcel Grauf wieder auf seine Webseite stellen. Kontext-Anwalt Markus Köhler: „Das Urteil bestätigt nicht nur die Recherche von Kontext, sondern besagt auch, dass Kontext einen wichtigen Beitrag für die politische Auseinandersetzung im Land geleistet hat. Auch Namen von Mitarbeitern der AfD gehören in die Öffentlichkeit, wenn sie sich rassistisch äußern.“

Noch im August vorigen Jahres hatte die Justiz anders geurteilt. Damals erklärte das Landgericht Mannheim auf Antrag von Grauf, dass dessen Name nicht genannt werden dürfe. Grauf bezog sich auf Artikel vom Mai 2018. Damals hatte Kontext aus ihr zugespielten Facebook-Chatprotokollen von Marcel Grauf zitiert: „Nigger, Sandneger. Ich hasse sie alle“, war da zu lesen; zudem wünschte der Verfasser sich einen „Bürgerkrieg und Millionen Tote“. Gerne wurden laut Kontext die Äußerungen mit „Sieg Heil“ oder einem Hitler-Emoji beendet. Grauf gab zwar zu, dass das Facebook-Profil seines gewesen sei, die umstrittenen Äußerungen jedoch seien nicht von ihm, sondern hineinmanipuliert worden. Auch sei er nie wie von Kontext geschrieben, NPD-Mitglied gewesen. Nach dem Spruch des Landgerichts nahm Kontext die betroffenen Artikel von seiner Webseite, ging aber auch in Berufung. Wie sich nun herausstellte, zu Recht.

Das Oberlandesgericht in Karlsruhe erklärte gestern, es sei „hinreichend glaubhaft gemacht an, dass die vorgelegten Chat-Protokolle authentisch sind“. Damit sei es auch „überwiegend wahrscheinlich“, dass der Kläger sich in der von Kontext zitierten Weise geäußert habe und er früher NPD-Mitglied gewesen sei, wie er dies gegenüber mehreren Chatpartnern selbst angegeben hat. Damit folgten die Richter voll und ganz der Argumentation von Kontext-Anwalt Köhler, der bezweifelt hatte, dass sich jemand die Mühe mache, in 17000 Seiten Chatprotokollen 40 Stellen zu ändern. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten sei Grauf „faktisch parlamentarischer Mitarbeiter“ und sitze im „Zentrum der Demokratie“, so Köhler. Er habe an Gesetzesentwürfen und Anfragen mitgearbeitet und wie Inhalte im Parlament zustande kommen, sei von öffentlichem Interesse. Das zeige auch das bundesweite Medieninteresse an dem Fall.

Graufs Anwalt Christian Conrad hatte in der Verhandlung wiederum erklärt, die Chats seien manipuliert worden. Außerdem seien Facebook-Chats privat und weil sein Mandant nur ein einfacher Mitarbeiter im Landtag sei, dürfe gar nicht darüber berichtet werden, jedenfalls auf keinen Fall mit Namensnennung. Doch damit hatte er keinen Erfolg. Schon während der Verhandlung hatte der vorsitzende Richter erklärt, „der Senat neigt dazu, dass die Frage, ob in der AfD rechtsextreme Positionen vertreten würden, die Öffentlichkeit interessiert“.

In der Kontext-Redaktion ist die Freude groß. Chefredakteurin Susanne Stiefel. „Journalisten muss es möglich sein, Ross und Reiter zu nennen, ohne Gefahr zu laufen, sofort gerichtlich belangt zu werden.“ Die Entscheidung des Senats stärke diese Aufgabe der Presse. Dem schließt sich Kontext-Beiratsvorsitzender Edzard Reuter an: „Die Feinde unserer Demokratie können sich nicht im Dunkeln verstecken! Danke an Kontext.“

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