„Es wird nicht einfach sein, die Kündigung zu begründen“

DuMont – Der Prozeß

„Soviel Öffentlichkeit ist relativ selten beim Arbeitsgericht“, meint Richterin Ulrike Wagner, als der Fall „Schergel gegen DuMont Schauberg“ aufgerufen wird. Der Gerichtssaal 107 des Kölner Arbeitsgerichtes ist bis auf den letzten Platz gefüllt, Kolleginnen und Kollegen stehen im Saal und im Türrahmen. Bildjournalisten und Fernsehteams dokumentieren die Szenen vor Verhandlungsbeginn.

Für Richterin Wagner ist es an diesem Tag, Freitag, den 13. September, das achtzehn te Arbeitsgerichtsverfahren, für Hartmut Schergel das erste in seinem Leben. Es handelt sich um einen Gütetermin, doch mit einem gütlichen Einlenken des Verlages rechnet niemand ernsthaft.

In der Anlage des Schreibens des Verlages befindet sich das „Corpus Delicti“, meint der vom Verlag bestellte Arbeitsrechtler Ernst Eisenbeis, als wenn vor einer Strafkammer verhandelt würde. „Sie meinen den Artikel“, fragt die Richterin. Eisenbeis bestätigt. Er spricht davon, daß der Text untergeschoben worden sei und sich Schergel „illoyal“ und „gravierend geschäftsschädigend“ verhalten habe. Der Fall sei so vergleichbar, als wenn der „Spiegel“ schreiben würde, Spiegel-TV sei das Übelste, was es gäbe, meint Eisenbeis. Nachhilfe erteilen Eisenbeis und der DuMont-Haus-Jurist Andreas Cremer den anwesenden Journalisten: Bei der Abnahme des Artikels durch den Chefredakteur habe ein Redakteur auf eventuelle Probleme hinzuweisen. Dies habe Schergel unterlassen. Vom Chefredakteur würden Überschriften, der Gesamteindruck, – „Gestaltung“ flüstert Cremer Eisenbeis zu – und Gestaltung der Seite geprüft, jedoch nicht der Inhalt, so Eisenbeis. Wenn da irgendein Problem sein könnte, dann müsse das angesprochen werden. Das müsse einem Redakteur, der 25 Jahre beim „Stadt-Anzeiger“ arbeite, klar sein.

Nun werde versucht, die Verantwortung zu verschieben, nach dem Motto: Unser armer Redakteur hat damit nichts zu tun, meinte Eisenbeis. Mit dem Artikel würden potentielle Käufer von Reiseführern in die Arme der Konkurrenz getrieben. „Das ist ein Fehlverhalten, das ein Arbeitsverhältnis nicht mehr zuläßt“, so Eisenbeis.

Es gäbe offenbar sehr unterschiedliche Lesarten des Artikels. Der Verlag habe sich offenbar ertappt gefühlt, sagte Hartmut Schergels Anwalt Helmut Platow vor Gericht. Der Vorwurf des Verlages der Tendenzverletzung und der Geschäftsschädigung sei nicht belegt worden. Platow betonte, daß Schergel zurück an seinen Arbeitsplatz wolle. In einem Interview sagte Platow: „Ich halte die Kündigung für kraß rechtswidrig.“ Für den Verlag habe es großen Handlungsspielraum gegeben. Man könne von ihm in einer solchen Situation etwas anderes verlangen als eine fristlose Kündigung.

„Es wird für die Beklagte (den Verlag, d. Red.) nicht einfach sein, die fristlose Kündigung zu begründen“, so die Richterin am Ende des gescheiterten Gütetermins. Sie setzte als Verhandlungstermin für das ordentliche Arbeitsgerichtsverfahren den 15. Januar 1997 fest.


 

„Von allen Medien gibt die Zeitung dem Konsumenten die größte Entscheidungsfreiheit: Wieviel er zu welchem Thema erfahren will, hängt von ihm selber ab“

Überschrift zur „Woche der Zeitung“ im „Kölner Stadt-Anzeiger“, 23. September 1996


 

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