Filmzeit im Zoom

Mehr als 200 deutsche Kinofilme werden jährlich produziert.
Dazu kommt eine beachtliche Zahl an Filmproduktionen für das Fernsehen. Der Wettbewerb ist hart und die Rahmenbedingungen gerade für TV-Produktionen hierzulande lassen einiges zu wünschen übrig. Filmproduzenten fordern gegenüber den Fernsehsendern moderne „Terms of Trade“: Vor allem mehr Transparenz bei der Auftragsvergabe und eine gerechtere Verteilung der Verwertungsrechte. Auch das deutsche Film-Fördersystem könnte effizienter sein. Filmschaffende resümieren prekäre Arbeitsbedingungen.

Am Set: Kamera bei "Sturm der Liebe", Folge 1687 (ARD). Foto: ARD/ Ann Paur
Am Set: Kamera bei „Sturm der Liebe“, Folge 1687 (ARD). Foto: ARD/ Ann Paur

Eine neue Folge „Tatort“, ein Fernsehfilm, eine Vorabendserie – um welches Programm es sich auch immer handelt, es beginnt mit einem Produktionsauftrag. Doch die Art und Weise, wie und an wen die öffentlich-rechtlichen Sender einen solchen Auftrag vergeben, daran haben Vertreter vier unabhängiger Produzentenverbände im Herbst letzten Jahres heftige Kritik geübt. „Ich sehe mit Sorge wie sich bei der Leitung von ARD und ZDF der Fokus der Anstrengungen von den Programminhalten weg und hin zum Unternehmensmanagement verlagert“, sagte Gerhard Schmidt, Vorstand des Film & Fernseh-Produzentenverbandes NRW. Zusammen mit der AG Dokumentarfilm, dem Verband Deutscher Filmproduzenten e.V. und dem Verband der Fernseh-, Film-, Multimedia- und Videowirtschaft e.V forderte er einen Verhaltenskodex für die Vergabe von Auftragsproduktionen durch öffentlich-rechtliche TV-Sender. Darin soll die Zusammenarbeit der Sendeanstalten mit den eigenen Tochtergesellschaften und unabhängigen Produktionsunternehmen neu und verbindlich geregelt werden, damit es in diesem Bereich zu einer größeren Transparenz komme.
Auch die Allianz deutscher Produzenten Film & Fernsehen äußerte konkrete Forderungen an die Sender. Anfang 2012 verlangte sie einen jährlichen Bericht, der die Programmstunden und die Aufwendungen bei Auftrags- und Koproduktionen, Eigen- und Lizenzproduktionen nach Genres darstellen soll. „Derzeit veröffentlichen die Fernsehsender keine Zahlen, aus denen sich ergibt, ob, in welchem Ausmaß und mit welchen Programmfarben sie extern Programme akquirieren“, sagte Oliver Castendyk, Leiter der Sektion Entertainment. „Ein öffentlicher Diskurs über die Frage, wie Sender ihr Programmbudget vergeben, ob für Eigen- oder Fremdproduktionen, für Sportveranstaltungen oder Kinderprogramm, für in- oder für ausländische Produktionen, lässt sich nur führen, wenn diese Zahlen bekannt sind.“ Nur dann kann der Produzent Rückschlüsse auf den Bedarf schließen und entsprechende Filme, Serien oder sonstige Programminhalte zur Entwicklung vorschlagen.
Am Besten könne man am Beispiel der Champions League erläutern, worum es der Produzentenallianz geht, sagte Castendyk: „Wenn das ZDF sagt, wir schichten nur im Sportbudget des Senders um, in dem wir zum Beispiel auf Boxen verzichten, wir werden aber in den Programmetats für Spielfilme, Fernsehspiele, Serien usw. nichts kürzen“, dann kann man das glauben oder nicht. Eine Möglichkeit, die Aussage zu überprüfen, hat man nur, wenn man differenziert nach Genres nicht nur Volumina in Stunden, sondern auch in Euro kennt.“ Denn ein Sender könne seine Programmausgaben über Jahre deutlich kürzen, ohne Volumina in Stunden zu reduzieren, in dem er immer günstigere Programme einkauft oder die Produktionsunternehmen immer stärker im Preis drücke. Bei der BBC zum Beispiel werde detailliert kommuniziert, wie das „öffentliche Geld“, also der Rundfunkbeitrag, ausgegeben wird.

Regelmäßige Berichte

Peter Gruhne von der Pressestelle des ZDF hält die Forderung nach Transparenz durch das ZDF erfüllt. „Transparenz wird vom Sender gegenüber seinen Aufsichtsgremien durch regelmäßige Berichte über die Volumina der Auftragsvergabe hergestellt. Ergänzendes Zahlenmaterial wird darüber hinaus im ZDF-Jahrbuch veröffentlicht. Eine weitergehende Transparenz wäre überdies leicht in den Produzentenverbänden selbst durch die Offenlegung der Auftragsvolumina zu erzielen. Wenn dies nicht erfolgt, liegt der Schluss nahe, dass es schützenswerte Geschäftsgeheimnisse auf Produzentenseite gibt.“ Die Produzenten haben kein Problem mit der Offenlegung von Produktionsvolumina, sagte Castendyk. Im Gegenteil: „Auf ihren Webseiten wird regelmäßig stolz veröffentlicht, was für welchen Sender produziert wird. Das Argument des ZDF ist eine klassische Schutzbehauptung. Es gibt mindestens 600 Fernsehproduzenten, von denen nur ein kleiner Teil verbandlich organisiert ist. Es ist gerade mit all den kleinen Rucksackproduzenten schwer, die Produktionsvolumina zu sammeln. Es ist wesentlich einfacher für das ZDF, weil sie dies für ihren Verwaltungsrat ohnehin tun“, sagte Castendyk.

Verhandlungssache.

Auch eine Neubewertung der Rechtesituation wird von den Produzentenverbänden gefordert. Für ARD und ZDF gilt: Wer zu 100 Prozent finanziert, dem stehen auch 100 Prozent der Rechte und der damit erzielbaren Einnahmen zu. Die Crux aber sind genau diese 100 Prozent. Denn: „Ein vollfinanzierter Film ist in Wahrheit höchstens zu 85 Prozent (durch den Auftraggeber – Red.) finanziert. Wichtige Crewmitglieder wie Producer und Szenenbildassistenten werden in der Regel weder von ARD noch vom ZDF bezahlt, sondern vom Produzenten. Auch für das Catering werden völlig unrealistische Konditionen berechnet. Ein höheres Drehverhältnis, wenn also Szenen häufiger oder sorgfältiger gedreht werden, kann der Produzent ebenfalls nicht in Rechnung stellen“, sagt Gerhard Schmidt. Ist ein Produzent hingegen in der Lage, einen Film mitzufinanzieren, wird er an den Rechteverkäufen beteiligt. Inwieweit ist immer Verhandlungssache.
Keine leichte Aufgabe, weil in einem unberechenbaren Markt häufig weder Sendervertreter noch Produzenten den Wert eines Rechtes genau beziffern können. Es gibt eine Vielzahl von Rechten, viele von ihnen müssen individuell verhandelt werden. So gibt es die Möglichkeit, Filme in den Mediatheken der Sender anzuschauen. Der Zuschauer kann sie aber auch aus einem Internetportal, z.B. über Maxdome, auf seine Festplatte laden, oder er besitzt ein Telekompaket, das aus Video-on-Demand, Festnetz- und Internet besteht. Das nennt man dann Triple Play.
Klar geregelt ist lediglich, wie lange ein Film nach seiner TV-Ausstrahlung in der sendereigenen Mediathek stehen darf: sieben Tage. Ohne Mehrverdienst für den Produzenten. Auch die Video-on-Demand-Rechtesituation ist geklärt, dieses Recht bleibt in der Regel beim Sender. Die Produzenten hingegen, die manchmal einfach beweglicher sind, als große Sendeanstalten, wünschen sich, dass „z.B. nach einem Jahr, oder wenn die sendereigenen Vertriebstöchter keinen Erfolg mit dem Verkauf eines bestimmten Rechtes hatten, dieses an den Produzenten zurückfällt, und er es verkaufen kann“, sagte Schmidt.

Knebelverträge

Bei der Vielzahl von möglichen Zweitverwertungspartnern einen fairen zu finden, ist nicht einfach. Der Internetriese Amazon ist nicht immer eine gute Wahl. Wenn Amazon einen Film einkauft, um ihn über seine Seite zu vertreiben, diktiert er die Konditionen. Ein Filmemacher hat dabei kein Mitspracherecht, wie auch ein Schriftsteller bei seinem Buch. Unabhängig davon, wie erfolgreich sein Werk ist, muss er den Knebelvertrag akzeptieren. Aber noch ein zweites Geschäftsgebaren Amazons ist fraglich, wie Thomas Frickel von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm erklärte: „Wir vermuten, dass Amazon DVDs zum Großhandelspreis einkauft und sie dann erst einmal ihrer Tochterfirma Lovefilm zur Verfügung stellt. Dort werden sie mehrfach ausgeliehen. Zum Schluss verkauft Amazon sie als Gebrauchtware zu einem reduzierten Preis, aber immer noch mit Gewinn.“ Für das Verleihgeschäft besitzt Lovefilm jedoch häufig keine Genehmigung. Das Landgericht Berlin verbot Lovefilm letztes Jahr per Einstweiliger Verfügung die Vermietung eines Films, für den die Firma keinerlei Rechte erworben hatte. Eine Filmproduzentin hatte ihren Film bei Lovefilm entdeckt und war vors Gericht gezogen.
Obwohl den Sendern bewusst ist, dass Film- und Fernsehproduzenten Produkte schaffen, deren wirtschaftlicher Wert größer ist als die Summe der Herstellungskosten, verlangen sie bei von ihnen vollfinanzierten Auftragsproduktionen alle Verwertungsrechte und gestehen den Produzenten dafür lediglich 6–9% der Herstellungskosten als Gewinn und Handlungsumlage zu. Und das, obwohl sich der Markt seit Zulassung der Privatsender und der Entwicklung von Kabel- und Satellitenfernsehen, Home-Entertainment und neuer digitaler Vertriebswege grundlegend gewandelt hat und weitere Einnahmequellen bietet. Gleichzeitig erwarten die Auftraggeber heute ein Produkt, das in allen Verwertungsformen möglichst auch international erfolgreich und so produziert ist, dass es auf allen Plattformen ausgewertet werden kann, von Smartphone bis hin zu Download-to-own, HD- und bald auch 3D-Fernsehen. Ein Produzent erhält kein Wiederholungshonorar, wird also an der Zweitverwertung nicht beteiligt. Zumindest nicht in Deutschland und nicht bei ARD-Produktionen. Eine Ausnahme stellt das ZDF dar, das immerhin fünfzig der Einnahmen bei Auslandsverkäufen mit dem Produzenten teilt. Auf Druck, auch von ver.di, hat sich mittlerweile die ARD dazu entschlossen, Produzenten an Auslandsverkäufen zu beteiligen.

Bessere Zusammenarbeit

Ein Produzent verdient Geld mit Beginn der Dreharbeiten. Die Produktionsentwicklung und -vorbereitung finanziert er aus eigener Tasche, vermehrt dreht er daher erste Drehbuchfassungen. Die Entwicklung weiterer Fassungen kann er sich häufig nicht leisten. 2009 erreichte die Produzentenallianz, dass die bis dato gültigen „Terms of Trade“ zwischen Produzenten und ARD, die seit den 60-er Jahren galten, modernisiert wurden. Entstanden sind dabei Eckpunkte der Zusammenarbeit bei Auftragsproduktionen. 2010 gab es dann eine ähnliche Regelung mit dem ZDF und 2012 eine Vereinbarung mit den Dokumentarfilmern. Ende 2013 läuft die Regelung mit der ARD aus, 2014 die mit dem ZDF, was die Chance für eine weitere Korrektur bietet.
Eine Neuordnung der Rechte würde für die Öffentlich-Rechtlichen finanzielle Einbußen bedeuten, zumal sie ohnehin sparen müssen. Aber anstatt Geld am „Wasserkopf von Bürokratie und Verwaltung“ einzusparen, wie es ein Regisseur nannte, werde „am falschen Ende gespart, nämlich an der Entwicklung und der Produktion von Programm“. So fallen beim ZDF mittlerweile auch beliebte Sendeformate dem Sparzwang zum Opfer, wie das „ZDF-Wochenjournal“. Dies bestätigte auf Anfrage ein Sendersprecher Anfang Dezember letzten Jahres. Aber auch Stellenstreichungen seien notwendig, um Vorgaben der Kommission zur Entwicklung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zu erfüllen, erklärte der Sprecher. Erwartet würden Einsparungen von 75 Millionen Euro beim Personal bis Ende 2016. Von etwa 400 Stellen ist die Rede.
Das Sparen landauf und landab treibt wilde Blüten. So begann man vor einiger Zeit bereits bei Sat-1-Produktionen die Filmschaffenden anteilig an den Kosten fürs Catering zu beteiligen. Bei Produktionen für denselben Sender wird die arbeitsrechtliche Regelung, wonach das vierte Wochenende frei sein muss, oftmals schlicht ignoriert. Für die auf Produktionsdauer Beschäftigten Film- und Fernsehschaffenden gibt es zwar einen Tarifvertrag, der allerdings nur zur Anwendung kommt, wenn die Firmen tarifgebunden sind.
Die kürzlich veröffentlichte, von ver.di/connexx.av beauftragte Sozialstudie „Abgedreht und abgelehnt“ zeigt, dass die Situation für Film- und Fernsehschaffende nicht nur hinsichtlich ihrer Beschäftigungssituation prekär ist, sondern tiefgreifende negative Auswirkungen auf die Familie, die Gesundheit sowie den sozialen Status hat. Zum einen liegt dies an der zeitlichen Struktur der Beschäftigung, da die Befragten kaum durchgängig sozialversicherungspflichtig tätig sind, und sich die Arbeit zudem auf mehrere Projekte verteilt. Zum zweiten liegen die Einkommen überwiegend unter dem Durchschnittseinkommen in Deutschland.

Keine Verpflichtung für Private

Das Spardiktat hat auch zur Folge, dass Budgets für Filme und Serien schrumpfen oder schlicht von Jahr zu Jahr beibehalten werden, ohne die allgemeine Teuerung von Leistungen zu berücksichtigen. Hatte ein Fernsehfilm noch Ende der 90-er Jahre eine Ausstattung von 28 Tagen, sind es heute bisweilen schon unter 20 – wohlgemerkt bei gleichbleibender Leistungsanforderung. Beim „Tatort“ sind das Verfolgungsfahrten, Helikopteraufnahmen und jede Menge Action. Der im Herbst 2012 abgedrehte neue Tatort aus Köln hatte 22 Drehtage, in denen die genannten Elemente beinahe allesamt vorkamen.
Während sich ARD und ZDF dazu verpflichteten, im Bereich Film- und Fernsehproduktionen Unternehmen sowie Urhebern und Leistungsschutzberechtigten ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte zu gewähren, gilt eine solche Verpflichtung für den Privatrundfunk nicht. Die RTL-Gruppe und die ProSiebenSat1 Media AG sind privatwirtschaftlich organisiert und finanzieren sich durch Werbung. Daher können sie „tun und lassen was sie wollen“, wie es ein Vertreter der Produzentenallianz formulierte. Die Gespräche zwischen den Verbänden und dem Privatrundfunk über die „Terms of Trade“ gestalten sich entsprechend schwierig. Welche Rechte den Produzenten zu welchen Konditionen zustehen und wie mit den Zweitverwertungsrechten zu verfahren ist, darüber besteht bei RTL kein Gesprächsbedarf. „RTL trägt die Kosten der TV Produktion und das Risiko des Nichterfolgs. Investieren wir 2 Mio. Euro in einen Film und dieser wird vom Publikum nicht angenommen, erhalten alle Produktionsbeteiligten ihr komplettes Honorar und der Produzent erhält seinen garantierten Gewinn. RTL trägt allein den vollständigen Verlust“, sagte Jörg Graf, Bereichsleiter Fremdprogramm und Produktionsmanagement bei RTL Television. „Beteiligung kann aus unserer Sicht daher immer nur dann erfolgen, wenn Chancen, aber eben auch Risiken, gemeinsam und in vergleichbarem Umfang getragen werden“, so Graf.
Auch die Privatsender unterliegen dem Zwang, stets billiger zu produzieren. Der Grund hierfür liegt in der vorgegebenen Gewinnmarge, die bei 7 – 10 Prozent liegt. Die ist mit Eigenproduktionen dauerhaft nicht zu erreichen. Daher stellte man bei der Bertelsmann-Tochter RTL die Produktion von eigenproduzierten TV-Movies und Serien mit wenigen Ausnahmen auf die viel günstigere sogenannten scripted Reality, Pseudo-Dokus und Dokusoaps um. In der Herstellung kostet ein Film 1,5 – 2 Mio. Euro, eine Folge einer deutschen Serie geschätzte 500.000 Euro. Doch der Erfolg dieser Programme kann nicht garantiert werden. Der Einkauf bereits erfolgreicher internationaler Programme erweist sich hier als wesentlich lohnender. Eine in Amerika für 2–3 Mio. Dollar produzierte Folge‚ der Serie „CSI“ kostet RTL beispielsweise 120.000 Euro und bringt ca. 30 – 35 Prozent Marktanteil in der werberelevanten Zielgruppe.

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