Für ein Optimum an Transparenz

Gespräch mit Horst Pöttker, Professor für Journalistik an der TU Dortmund und Vorsitzender des Vereins zur Förderung der publizistischen Selbstkontrolle

M | Ist das, was WikiLeaks tut, Journalismus?

HORST PÖTTKER | Das würde ich nicht sagen, da hierzu auch die Auswertung von Quellen gehört. WikiLeaks verschafft Journalisten allerdings Zutritt zu großen Mengen an Quellen und Daten, was für eine journalistische Tätigkeit wichtig ist.

M | Einige wenige, aber zentrale Informationen hat WikiLeaks durchaus selbst analysiert.

PÖTTKER | Das würde ich schon zum Journalismus rechnen. WikiLeaks ist eine Institution, die aus dem journalistischen Blickwinkel handelt. Aber das, was Journalismus ausmacht, wenn es sich nicht um einzelne Auswertungen handelt, erfüllt WikiLeaks nicht vollständig. Wenn man 251.000 Dokumente für bestimmte Medien öffnet und dann sukzessive paketweise veröffentlicht, ist damit ein Selektionsvorgang verbunden. Dieses Vorgehen kann man als journalistisch bezeichnen. Im Wesentlichen ist es eine Tätigkeit, die für Journalisten enorm wichtig ist und aus dem professionellen Interesse von Journalisten erfolgt, aber selbst noch nicht Journalismus ist. Dazu würde nämlich auch die journalistische Darstellung gehören.

M | Genießt WikiLeaks damit bereits denselben Schutz wie journalistische Organisationen?

PÖTTKER | Journalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Man muss keine Ausbildung durchlaufen haben. In der NS-Zeit musste man einer entsprechenden Kammer angehören, um als Journalist tätig sein zu dürfen. Das ist heute nicht der Fall. Insofern ist es immer mit einer Interpretationsbandbreite verbunden, ob Personen oder Institutionen diesen Status genießen dürfen und damit das Recht haben, Informanten zu schützen. Bei WikiLeaks würde ich sagen: Ja, dieses Recht ist gegeben. Die Gerichte haben immer das Öffentlichkeitsprinzip hochgehalten – und die Betreiber von WikiLeaks als journalistischer Institution haben insofern auch das Recht gegenüber einem Richter die Auskunft über ihre Informanten zu verweigern.

M | US-Politiker fordern, die New York Times ähnlich wie WikiLeaks wegen Geheimnisverrat zu belangen. Wie sorgfältig müssen Journalisten mit Geheimnissen umgehen?

PÖTTKER | Ja, natürlich. Es gibt Grenzen der Pressefreiheit. Das ist im Grundgesetz festgelegt. Militärische Geheimnisse, die die Sicherheit des eigenen Landes gefährden, darf man als Journalist nicht verraten. Das sehe ich aber bei den bislang veröffentlichten Dokumenten nicht gegeben. Einschätzungen von Diplomaten gefährden noch nicht die Sicherheit eines Landes. Grundsätzlich gibt es Grenzen: Aber sogar im Fall der Spiegel-Veröffentlichung „Bedingt abwehrbereit“ von 1963 hatten die obersten Bundesgerichte entschieden, dass dies nicht der Fall war. Sie hatten das Öffentlichkeitsprinzip höherrangig bewertet. Augstein und andere wurden dann rehabilitiert.
Journalisten sind nur an das Recht gebunden. Sie sind keine Politiker und sollten sich auch nicht als Personen mit politischer Verantwortung sehen. Das ist seit 1945 vorbei. Es ist nicht die journalistische Aufgabe Öffentlichkeit herzustellen, die dem Staat nützt, sondern Öffentlichkeit im Sinne eines Optimums an Transparenz. Dies allerdings wird durch Persönlichkeitsrechte und andere Grenzen eingeschränkt. Aber bei WikiLeaks kann ich nichts Entsprechendes erkennen.

M | Was ist jedoch, wenn die Veröffentlichungen tatsächlich die Arbeit von Sicherheitsbehörden beeinträchtigen?

PÖTTKER | Öffentlichkeit ist in der Tradition der Aufklärung keine Bedrohung, sondern ein Schutz und ein Menschenrecht. Missstände gedeihen nur hinter verschlossenen Türen. Öffentlichkeit schützt auch vor Missständen und Verbrechen. Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir das in den letzten Jahrzehnten vergessen haben. Wir denken zu oft an Öffentlichkeit als Bedrohung und zu wenig an die Funktion von Öffentlichkeit, Missstände zu verhindern.

M | Das Amtsgeheimnis hat hier ja auch eine jahrhundertelange Tradition.

PÖTTKER | Wir haben seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz und Journalisten sollten sich öfter dieses Gesetzes bedienen. Behörden sind auskunftspflichtiger als die Praxis hier in Deutschland zeigt. Behörden oder Gerichte schieben manchmal den Datenschutz vor, um keine Akteneinsicht zu gewähren. Wir haben ja auch im Pressekodex einschränkende Aussagen zur verdeckten Recherche. Sie kann gerechtfertigt sein, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. In den USA ist das anders. Da wird verdeckte Recherche auch von den Verlagen selbst härter sanktioniert. Das liegt daran, dass Behörden stärker zur Auskunft verpflichtet sind.

M | Angenommen eine deutsche Zeitung hätte die 251.000 Depeschen erhalten. Wie hätte sie damit umgehen müssen?

PÖTTKER | Es wäre vernünftig gewesen, wenn die Zeitung die Dokumente so schnell wie möglich angesehen hätte und dann die für Deutschland relevanten Dokumente in journalistisch aufbereiteter Form veröffentlicht hätte. Den Rest hätte sie auf ihrer Homepage einstellen können, damit andere Journalisten die Dokumente auch verwenden können.

M | Wie beurteilen Sie die Entscheidung von WikiLeaks, nur fünf ausgewählten journalistischen Medien Einblick in die 250.000 Depeschen zu gewähren. Hat der Spiegel damit jetzt nicht auf Monate voraus einen Informationsvorsprung?

PÖTTKER | Das sehe ich problematisch im Sinne der Richtlinie 1.1 des Pressekodex, die Exklusivverträge untersagt. WikiLeaks schafft ja nur die Voraussetzung für Journalismus, doch diese sollte für alle geschaffen werden. Hier kann man eine Verletzung der Richtlinie 1.1 sehen – insofern könnte man Beschwerde einlegen. Es gibt übrigens nur sehr wenige Beschwerden, die sich auf die Richtlinie 1.1 beziehen.

M | Der Guardian hat mit der New York Times Unterlagen geteilt, die diese von WikiLeaks nicht bekam. Verzerrt es nicht den Wettbewerb, wenn wenige Verlage derart exklusiv bedient werden?

PÖTTKER | Ich argumentiere nicht als Ökonom. Was mich interessiert, ist die Herstellung von Öffentlichkeit. Da sind diese Exklusivitätsgeschichten problematisch. Man geht oftmals davon aus, dass Kommerzialität und Publizität einander ausschließen. Das denke ich nicht so, weil es ja auch um die Frage geht, wie das größtmögliche Publikum zu erreichen ist.

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