Geldwertes Urteil

Einen wichtigen Erfolg zu Gunsten aller Journalisten hat die Verwertungsgesellschaft Wort am 11. Juli vor dem Bundesgerichtshof erreicht. In einem Grundsatzurteil entschied der BGH in Karlsruhe, dass das so genannte „Pressespiegelprivileg“ grundsätzlich auch auf elektronische Pressespiegel anwendbar ist.

Bei der höchstrichterlichen Entscheidung des I. Zivilsenats(Az. I ZR 255/00) geht es um viel Geld – und darum, wer es bekommt. Für Pressespiegel ist nach § 49 Urheberrechtsgesetz die Vervielfältigung von aktuellen Print-Artikeln genehmigungsfrei, aber vergütungspflichtig.

Lizenzgeber ist die VG Wort. Sie konnte dafür zwar vor einigen Wochen noch 4,6 Millionen Euro an freie und angestellte Journalisten ausschütten, doch immer mehr Institutionen steigen auf elektronische Pressespiegel um. Diese werden von der Presse-Monitor GmbH der Verleger (M 4/2002) an mittlerweile 100 Kunden verschickt – ohne Honorar an Autoren oder VG-Wort-Abgaben. Der VG Wort hingegen war die Lizenzierung elektronischer Pressespiegel durch die Oberlandesgerichte in Köln und Hamburg (M 1 – 2/2000 und 5 – 6/2000) untersagt worden.

Das Urteil des Hanseatischen OLG hob der BGH jetzt mit der Begründung auf, ein elektronischer Pressespiegel unterscheide sich nicht wesentlich von dem in Papierform, solange gewisse Bedingungen eingehalten seien. Dass Endabnehmer sich aus elektronischen Pressespiegeln ein eigenes Archiv aufbauen, könne durch eine Übermittlung beispielsweise im pdf-Format verhindert werden. Auch müsse der Kreis der Bezieher überschaubar sein. Zulässig seien betriebs- oder behördeninterne elektronische Pressespiegel, nicht dagegen solche kommerzieller Dienste.

Die Verlegerverbände reagierten auf die BGH-Entscheidung mit „Bedauern“ (VDZ) und „Unverständnis“ (BDZV). Sie kündigten an, ihre Mitglieder zum „Rechtevorbehalt“ gegen die Aufnahme von Artikeln in Pressespiegeln aufzufordern. Genugtuung hingegen äußerte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Nies: „Der BGH hat klargestellt, dass den Autoren auch für elektronische Pressespiegel Vergütungen zustehen, die die Verlage gern selbst einstecken wollten.“

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Wenn Redakteurinnen streiken

Am 10. März blieben bei den Tageszeitungen Taz und nd – der Tag einige Seiten weiß. In beiden Redaktionen hatten sich Journalistinnen aber auch Lektorinnen und andere Mitarbeiterinnen am 9. März am  FLINTA* -Streik beteiligt und die Arbeit niedergelegt.
mehr »

ver.di fordert Schutzkodex im ÖRR

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Schutz von Journalist*innen einen entscheidenden Schritt voranzubringen: Bisher hat sich noch keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dem Schutzkodex angeschlossen. In vielen anderen Medienhäusern gelten die Regelungen des „Schutzkodex“ für Medienschaffende allerdings längst.
mehr »

Journalistinnen vor Online-Hass schützen

Zum Internationalen Frauentag warnt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di vor zunehmender digitaler Gewalt gegen Journalistinnen. Die Gewerkschaft fordert verbindliche Schutzstandards für Medienschaffende und mehr Verantwortung der Medienhäuser beim Schutz ihrer Beschäftigten.
mehr »

RBB: Zweifel bei „Zusammenarbeit“

„Neue Zusammenarbeit“ – so heißt beim RBB das aktuell größte Umbauprojekt. Es soll die Rahmenbedingungen für die journalistische Arbeit verbessern. Dazu gehört eine Umstrukturierung und Verkleinerung der zweiten Führungsebene, der unterhalb des Direktoriums. Vorgesehen sind nur noch acht statt bisher zwölf Positionen. Sie wurden öffentlich ausgeschrieben und sollen bis Anfang April besetzt werden. Doch vom RBB-Personalrat kommt Kritik.
mehr »