Geldwertes Urteil

Einen wichtigen Erfolg zu Gunsten aller Journalisten hat die Verwertungsgesellschaft Wort am 11. Juli vor dem Bundesgerichtshof erreicht. In einem Grundsatzurteil entschied der BGH in Karlsruhe, dass das so genannte „Pressespiegelprivileg“ grundsätzlich auch auf elektronische Pressespiegel anwendbar ist.

Bei der höchstrichterlichen Entscheidung des I. Zivilsenats(Az. I ZR 255/00) geht es um viel Geld – und darum, wer es bekommt. Für Pressespiegel ist nach § 49 Urheberrechtsgesetz die Vervielfältigung von aktuellen Print-Artikeln genehmigungsfrei, aber vergütungspflichtig.

Lizenzgeber ist die VG Wort. Sie konnte dafür zwar vor einigen Wochen noch 4,6 Millionen Euro an freie und angestellte Journalisten ausschütten, doch immer mehr Institutionen steigen auf elektronische Pressespiegel um. Diese werden von der Presse-Monitor GmbH der Verleger (M 4/2002) an mittlerweile 100 Kunden verschickt – ohne Honorar an Autoren oder VG-Wort-Abgaben. Der VG Wort hingegen war die Lizenzierung elektronischer Pressespiegel durch die Oberlandesgerichte in Köln und Hamburg (M 1 – 2/2000 und 5 – 6/2000) untersagt worden.

Das Urteil des Hanseatischen OLG hob der BGH jetzt mit der Begründung auf, ein elektronischer Pressespiegel unterscheide sich nicht wesentlich von dem in Papierform, solange gewisse Bedingungen eingehalten seien. Dass Endabnehmer sich aus elektronischen Pressespiegeln ein eigenes Archiv aufbauen, könne durch eine Übermittlung beispielsweise im pdf-Format verhindert werden. Auch müsse der Kreis der Bezieher überschaubar sein. Zulässig seien betriebs- oder behördeninterne elektronische Pressespiegel, nicht dagegen solche kommerzieller Dienste.

Die Verlegerverbände reagierten auf die BGH-Entscheidung mit „Bedauern“ (VDZ) und „Unverständnis“ (BDZV). Sie kündigten an, ihre Mitglieder zum „Rechtevorbehalt“ gegen die Aufnahme von Artikeln in Pressespiegeln aufzufordern. Genugtuung hingegen äußerte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Nies: „Der BGH hat klargestellt, dass den Autoren auch für elektronische Pressespiegel Vergütungen zustehen, die die Verlage gern selbst einstecken wollten.“

 

 

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