Im Jahr 2022 hat die VG Wort 174,42 Millionen Euro aus Urheberrechten eingenommen. Im Vorjahr waren es 161,39 Millionen Euro. Ein „gutes Ergebnis“, wie geschäftsführender Vorstand Robert Staats sagte, „mehr als erwartet.“ Die Hauptausschüttung für 2022 der Verwertungsgesellschaft Wort sind gesichert, da die Mitgliederversammlung am 16. Juni 2023 dem Jahresabschluss mit großer Mehrheit zugestimmt hat. An der hybriden Versammlung nahmen rund 190 Mitglieder teil, davon rund 70 in Präsenz in München, die insgesamt 532 Stimmen vertraten. Am Folgetag wurde der Verwaltungsrat neu gewählt.
Ausschüttungsquoten 2023 für 2022 für Urheber*innen in Euro (= Quoten 2021)
Pressespiegel: Sockel 35,00 (35,00) / Punktewert 7,00 (6,00)
Elektronische Pressespiegel: Faktor 3,30 (2,80)
Presse-Repro: Punktewert 18,00 (33,50)
Bibliothekstantieme: Repro Sockel 243,55 (164,46) + Beteiligten SockelL 15,13 (26,72) + Punktwert 2,04 (2,41)
Beiträge Wissenschaft: pro Normseite 3,00 (8,00 + 2,00)
Buch Wissenschaft:700,00 (1600,00 + 700,00)
Broschüre Wissenschaft: pro Druckseite 4,50 (12,00 + 3,00)
Hörfunk: 10-Punktewert 2,40 + 2,00 (3,33 + 2,50)
Fernsehen: 10-Punktewert 0,65 + 0,21 (0,65 + 0,22)
Für METIS werden die Quoten erst im August 2023 festgelegt.
Wie aus dem Geschäftsbericht der VG Wort hervorgeht, ist weiterhin die Geräte-, und Speichermedienvergütung der wichtigste Einnahmebereich. Die Vergütung für Vervielfältigung von Textwerken (Kopiergerätevergütung) ist von 72,62 Millionen Euro im Jahr 2021 leicht auf nun 71,73 Millionen Euro gesunken. Die Kopier-Betreibervergütung stieg von 4,53 auf 5,75 Millionen Euro.
Im audio- und audiovisuellen Bereich stiegen die Einnahmen von 18,81 auf 24,29 Millionen Euro. Kaum Veränderungen gab es bei der Bibliothekstantieme (9,45 Mio. Euro), und bei Pressespiegeln (6,42 Mio. Euro). Die Einnahmen aus den Vervielfältigungen an Schulen stiegen von 3,47 auf 7,20 Millionen Euro und bei der Kabelweiterleitung (Inland: 9,59 Mio. Euro, Ausland: 5,06 Mio. Euro). Die Erlöse in allen anderen Vergütungsbereichen haben sich nicht wesentlich verändert. Die Verwaltungskosten machten 8,03 Prozent (6,90 Prozent) der Inlandserlöse aus.
Die erste Hauptausschüttung für 2022 an die Wahrnehmungsberechtigte soll diesmal Anfang Juli 2023 erfolgen, die zweite – unter anderem für METIS – Ende September 2023.