In eigener Sache: M und die Kollegin Künstliche Intelligenz

Die Redakteur*innen und Autor*innen der M beschäftigen sich mit der Entwicklung Künstlicher Intelligenz-Systeme, lernen mögliche Anwendungen kennen und führen den Austausch darüber in der Redaktion.

Künstliche Intelligenz (KI) kann bei der Recherche genutzt werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen und die Beachtung von Urheberrechten tragen Autor*innen und Redaktion.

M veröffentlicht keine Beiträge, die ausschließlich mit KI erstellt worden sind.

Beiträge die mit Teilen von KI produziert worden sind, werden gekennzeichnet. Das betrifft Texte, Grafiken und Fotos. Neben Nennung der KI sollte nach Möglichkeit noch eine kurze Erklärung über das Tool beigefügt werden.

Grundsatz: Die Entscheidung über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie über die Aufsicht der KI-Anwendung hat immer der Mensch. Autor*innen und Redakteur*innen der M sind dafür verantwortlich.

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Presseverlage sollen dauerhaft vom Kartellverbot ausgenommen werden, wenn sie außerhalb des redaktionellen Bereichs kooperieren wollen. So steht es im Referentenentwurf zur zwölften Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Kooperationen im öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk sollen aber nicht erleichtert werden.
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