Die Debatte um innere Medienfreiheit ist nicht neu. Im Gegenteil. Sie hat ihre Anfänge in den frühen Siebzigern, brachte eine Statutenbewegung mit Höhen und Tiefen hervor, die im Laufe der Jahre weitgehend zum Erliegen kam. Und dennoch ist das Ringen um innere Medienfreiheit, die Verantwortung der Redakteure für journalistische Qualität in Presse und Rundfunk als ein Träger der Pressefreiheit aktueller den je. Stichworte wie Trennung von Werbung und Journalismus, Outsourcing ganzer Redaktionsbereiche, berufliche Veränderungen durch multimediales Arbeiten und die zunehmende Arbeitsverdichtung belegen das.
Die Geschichte aus dem Nähkästchen der selbstbestimmten und selbstverwalteten Presse, die nun tatsächlich links war im Vergleich zu allen mehr oder minder linksliberalen Verlagshäusern, ist schnell und risikolos erzählt. Sie ist zwar längst in den Zeitläufen untergegangen, aber wer sich ihrer noch erinnert, der findet in dieser Geschichte aus den Siebzigern alles, was die Bemühungen um die innere Pressefreiheit zu diesem Zeitpunkt in der kleinen Bundesrepublik schon ausgemacht hatte und weiterhin ausmachte.
Es geschah in der Tageszeitung Die Neue, die nahezu zeitgleich mit der tageszeitung (taz) im Frühjahr 1979 in Westberlin gegründet wurde. Suchte letztere ihre Leserinnen und Leser vornehmlich im alternativen Lager, so verstand sich Die Neue geradezu als freiwillige publizistische Speerspitze des DGB, ohne sich in dessen Abhängigkeit zu begeben. Denn in der Präambel war festgehalten, was „Die Neue“ sein sollte: Sie „ist kein Organ einer Organisation, Partei, Gruppe oder Strömung; sie ist unabhängig von Institutionen, Organisationen, Parteien oder Gruppen des In- und Auslands“. Das gerade achtseitige Blatt erschien in der „Die Neue Zeitungs- und Verlags GmbH & Co. Betriebs-KG“. Diese per se wacklige Gesellschaft, die ständig auf Kommanditisten oder Spender aus der Leserschaft hoffte, litt chronisch unter Geldmangel, weil die tatsächliche und die prognostizierte Auflage nie deckungsgleich waren.
Das Unternehmen überlebte die zwei Jahre seines Bestehens nicht zuletzt auch durch Geldspenden aus Ostberlin und durch gelegentliche Aufträge der libyschen Volks-Jamahiria. Die Redaktion, ausgestattet mit einem Redaktionsstatut, das ihr alle nur denkbaren Rechte der Mitbestimmung einschließlich eines Wirtschaftsausschusses gab, geriet ins Zweifeln, als es um die Frage ging, eine von Libyen finanzierte Beilage gegen einen mehr als angemessenen Preis an die Leser der Zeitung zu bringen. Diese Beilage pries die Aufbautaten des Maghreb-Staates in den allerhöchsten Tönen. Nach hitzigen Debatten, in denen die beiden Geschäftsführer des Unternehmens immer wieder darauf hinwiesen, dass es hier um bares Geld gehe, gab die Redaktion klein bei – weniger überzeugt durch die politische Notwendigkeit einer solchen Beilage als durch den Umstand, dass die Lohnzahlungen zum wiederholten Male schwer in Rückstand geraten waren.
Öffentliche Funktion vorrangig
Die Geschehnisse in der kleinen linken Zeitung Die Neue waren nicht etwa ein Muster ohne Wert, sondern Spiegelungen all dessen, was in den vergangenen knapp vierzig Jahren in dem Bereich der redaktionellen Mitbestimmung erst in der kleinen Bundesrepublik Deutschland und später auch in der um fünf neue Länder vergrößerten gedacht und getan worden ist, um all das zu verwirklichen, was den Schlüsselbegriff „innere Pressefreiheit“ mit konkreten Inhalten füllt.
Schon früh traten auch ganz andere Warner vor journalistischen Anhörungs-, Mitwirkungs-, Mitsprache- und Mitbestimmungsrechten auf den Plan. Peter Glotz und Wolfgang R. Langenbucher schrieben 1968: „Das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert den freien Wettbewerb der Ideen und Meinungen, der durch das Modell ‚wirtschaftlicher Wettbewerb‘ verwirklicht werden kann, aber keineswegs muss. Wer den Wettbewerb der Ideen freigibt, geht dabei notwendig von der Fiktion des mündigen Bürgers aus, auch wenn er weiß, dass es sich hierbei lediglich um eine Fiktion handelt. Ein demokratisches Kommunikationssystem ist nicht zentral gelenkt, sondern bedürfnisgesteuert; mit diesem Grundsatz sind Instanzen, die über falsche und richtige Bedürfnisse entscheiden wollen, unvereinbar.“
Die so doch ziemlich naiv unterstellte Identität von Gewerbe- und Pressefreiheit, fällt nicht nur hinter den Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) zurück, in dem im zweiten Absatz deutlich gesagt wird, dass auch die Informations- und Meinungsfreiheit „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ habe, sondern ist auch durch immer noch weiter fortschreitende Oligopolisierung auf dem Markt längst ad absurdum geführt. Aber nicht nur das.
Die in Artikel 5 GG vorgeschriebene Pressefreiheit „enthält lediglich das Gebot, die Presse von Staatseingriffen und von Eingriffen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Macht freizuhalten. Ob der Bezugspunkt dabei der Verleger – in der Personalunion von Arbeitgeber und Eigentümer ist, oder ob beispielsweise eine Genossenschaft der Zeitungsproduzenten als Bezugspunkt für die Pressefreiheit dient – dies ist unter dem Blickwinkel des Artikels 5 GG unerheblich.“ So Detlef Hensche 1977 in dem Sammelband „Pressefreiheit und Mitbestimmung“.
Verfechter der inneren Pressefreiheit gingen schon 1972 in einem bei Rowohlt erschienenen Band mit dem Titel „Wie links können Journalisten sein? – Pressefreiheit und Profit“ davon aus, „dass
- die Presse und die Medien überhaupt eine öffentliche Funktion haben,
- sie deshalb frei sein müssen von behördlicher Behinderung und von Einflüssen, die von innen und von außen den öffentlichen Auftrag verfälschen,
- die Presse nicht der Gewerbefreiheit und dem Eigentumsrecht untergeordnet werden dürfe und dass demzufolge die publizistische Funktion Vorrang vor dem Profitstreben habe,
- der Verleger grundsätzlich kein Direktions- und Weisungsrecht gegenüber den Redakteurinnen und Redakteuren habe,
- der zentrale Träger der öffentlichen Aufgabe die Journalistinnen und Journalisten seien,
- angesichts der bestehenden sozialen Machtverhältnisse in den Pressebetrieben sich eine weitgehende innere Pressefreiheit sowie eine echte Erfüllung nicht ohne eine gesetzliche Regelung durchsetzen lasse.“
Kein bundesweites Rahmengesetz
Selbstredend riefen derartige Vorstellungen in den Chefetagen der Kommunikationsfabriken keine Begeisterungsstürme hervor. Mehr noch: Alle Bemühungen um eine „gesetzliche Regelung“ blieben erfolglos. Weder ist der Tendenzschutzparagraf des Betriebsverfassungsgesetzes gefallen, noch ist es gelungen, per Tarifvertrag die innere Pressefreiheit in die Redaktionsstuben zu bringen, noch finden sich in den Pressegesetzen der Länder lediglich nur Spuren eines Mitbestimmungsrechts, aus dem sich eine „innere Pressefreiheit“ ableiten lässt. Und schließlich hat sich mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform am 1. September 2006 die Forderung nach einem bundesweit verbindlichen Presserechtsrahmengesetz erledigt. Denn der Bund hat von der Möglichkeit, ein solches Gesetz zu erlassen, keinen Gebrauch gemacht. Die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht liegt nunmehr allein bei den Bundesländern.
Nur noch Spurenelemente sind übrig geblieben von der Statutenbewegung, die besonders in den Siebzigern für reichlich Aufregung in den Chefetagen der Verlagshäuser sorgte. 1974 wurden, so Martin Stock in seinem Band „Innere Medienfreiheit – Ein modernes Konzept der Qualitätssicherung“ (2001), mindestens 20 verlagsintern vereinbarte Statute oder zumindest Statutenentwürfe registriert. Zehn Jahre später waren es nur noch zwölf (M 11 / 1991). Viel mehr sind es auch heute nicht. Hart umkämpft darunter das Statut des Mannheimer Morgens. Bereits 1969 beschlossen, bekräftigt 1975, wurde es von Seiten der Chefredaktion Anfang 1996 einseitig gekündigt, weil es „nicht mehr zeitgemäß“ sei. Enthält es doch neben weiteren damals sehr fortschrittlichen Mitbestimmungsparagrafen auch den Passus, dass der „Chefredakteur im Einvernehmen mit dem Redaktionsrat berufen“ werde. Der jahrelange Rechtstreit endete zugunsten der klagenden Redakteure und das Statut hat bis heute mit eben jener Regelung Bestand (M 5 / 1996, M 7 / 1999). Noch druckfrisch ist das Statut der Berliner Zeitung, das im Zuge der Übernahme des Berliner Verlages durch VSS und Montgomery und auch mit Blick auf die Haustarifverhandlungen erstritten wurde (s. S. 12 / 13).
Die Freiheit des Spiegels
Nirgends allerdings wurden die Bemühungen einer Redaktion um mehr Mitbestimmung so kalt und – im wahrsten Sinne des Wortes – wohl kalkuliert abgefertigt wie im Nachrichtenmagazin Der Spiegel: Im Jahr 1971 wurde die Zeitschrift von Ausgabe zu Ausgabe schmaler, weil sie gegenüber dem Vorjahr 20 Prozent Anzeigen verloren hatte. Zugleich wuchsen in der Redaktion die Bemühungen um ein Redaktionsstatut. Rudolf Augstein, der immer noch häufig als einer der großen Publizisten der Bundesrepublik Deutschland gepriesen wird, feuerte erst die wichtigsten Köpfe im Kampf um ein Redaktionsstatut und machte dann der Redaktion ein unsittliches Angebot, indem er ihr die Hälfte der Spiegel-Anteile offerierte und üppige Jahresgratifikationen noch dazu. Das wirkte so, wie es sich der Herausgeber gedacht hatte: Die neuen Miteigentümer in der Mitarbeiter-KG waren fortan gehalten, nicht nur den journalistischen, sondern vor allem auch den ökonomischen Erfolg zu garantieren. Sie gerieten dadurch zwangsläufig in Konflikt mit dem Betriebsrat, aber ihr ökonomisches Privileg ermöglichte ihnen – sinnbildlich gesprochen – den Erwerb eines Eigenheimes samt eines bequemen Sofas, auf dem es sich seitdem angenehm ruhen lässt. Nur Zyniker unter ihnen behaupten, dass es bundesweit nirgends mehr Mitbestimmung gebe als im Spiegel.
Deutlich anders verlief die Statutenbewegung im Bereich des öffentlich-rechtlichen, aber auch – mit einer gewissen Zeitverzögerung – des privatwirtschaftlichen Rundfunks. Vor allem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind in der Folge zahlreiche Statuten und mit ihnen Redaktionsausschüsse entstanden, nicht zuletzt auch deshalb, weil in diesem Medienbereich der Antagonismus Pressefreiheit-Gewerbefreiheit oberflächlich betrachtet erst einmal keine Rolle spielte (M 11 / 1991).
Strukturkonflikt
Martin Stock verweist in seinem Buch „Innere Medienfreiheit – ein modernes Konzept der Qualitätssicherung“ allerdings darauf, dass nicht mehr der so genannte klassische Programmkonflikt – Verbreitung oder Nichtverbreitung einzelner Meinungen und Sachinformationen – im Vordergrund stehe, sondern „Auseinandersetzungen über mehr oder minder weitreichende durch Marktkonkurrenz und Strukturwandel bedingte Eingriffe und Veränderungen“. Breit gemacht hat sich in den Sendern eine „Einschaltquotenmentalität“. Der Strukturwandel, so Martin Stock, habe auch in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dazu geführt, „dass innere Rundfunkfreiheit als normatives Konzept gegenwärtig zunehmend in Frage gestellt wird. Heute sind es technikinduzierte Umbrüche und neuartige Marktdynamiken – auch im Online-Bereich –, die das Hauptaugenmerk auf sich ziehen. Dabei kommt es zu immer größeren Risiken für Fortbestand und Funktionstüchtigkeit eines gemeinwohlorientierten Rundfunks. (…) Es ist demnach nicht mehr der frühere stark politisierte ‚Meinungsjournalismus’ mit seinem Pro und Kontra, der die hauptsächliche Agenda der Redakteursausschüsse ausmacht und die Redakteursversammlungen füllt. Vielmehr sind dies jetzt Auseinandersetzungen über mehr oder minder weitreichende durch Marktkonkurrenz und Strukturwandel bedingte Eingriffe und Veränderungen – auf eine kurze Formel gebracht: Vom Programm- zum Strukturkonflikt.“
Bei den privatrechtlichen Sendern war die innere Rundfunkfreiheit trotz aller Kontrollinstitutionen von Beginn an – 1984 nahmen in Ludwigshafen und in München die ersten privat-kommerziellen Sender den Betrieb auf – nie so richtig ernst genommen worden. Weder von den Unternehmern noch von den Journalistinnen und Journalisten.
Redaktionsmanager
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hat früh erkannt, welche Notwendigkeiten, aber auch Chancen sich durch die neuen Techniken wie durch die weitere Konzentration auf dem Markt ergeben.
Sprachlich unverblümt entwarf der Bundesverband sein Programm für die Zukunft, in der es keine Chefredakteure mehr geben wird, die „die Linie des Blattes im wesentlichen durch Leitartikel prägten“. An ihre Stelle träten Redaktionsmanager, die sich, wie es in einer Veröffentlichung der zum BDZV gehörenden Zeitungs Marketing Gesellschaft (ZMG) aus dem Jahre 1997 mit dem Titel „Zeitungen: Markenartikel mit Zukunft“ heißt, „in einer Sandwich-Position befinden:
- Sie sind Scharnier zwischen Redaktion und Verlag.
- Sie sollen Garanten für ein integriertes Marketing sein.
- Sie müssen kommerzielle und publizistische Anforderungen in Einklang bringen.“
Und weiter: „Konsequent weitergedacht bedeutet die Aufgaben- und Funktionserweiterung das Annehmen einer Geschäftsführerrolle für das ‚Profitcenter Redaktion’. Diese Rolle gibt dem Chefredakteur mehr Autonomie, aber auch die volle Ergebnisverantwortung im kaufmännischen Bereich. Schuldzuweisungen an die Verlagsadresse sind da fehl am Platz.“
Auch in den Redaktionen sollte nach den seinerzeitigen Vorstellungen nur wenig so bleiben wie es ist: „Outsourcing und Projektarbeit, Job-Rotation und flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Telearbeit sind Themen, die in den Zeitungshäusern bisher allenfalls im Ansatz diskutiert wurden. Modelle aus anderen Wirtschaftsbranchen zeigen, dass die klassischen Karriere- und Entlohnungssysteme häufig nicht mehr den modernen Produktionsanforderungen entsprechen. Die Gleichberechtigung von Fach- und Führungsaufgaben würde das geltende Tarifsystem ins Wanken bringen.“
Die Wirklichkeit hat diese hoffnungsvolle Prognose der ZMG bei weitem übertroffen. Outgesourct werden mittlerweile nicht nur einzelne redaktionelle Mitarbeiter, sondern ganze Betriebsteile eines Verlages auch mit der Folge, dass die Mitbestimmungsmöglichkeiten durch das Betriebsverfassungsgesetz mindestens eingeschränkt, wenn nicht gar hinfällig geworden sind. So sind beispielsweise in der Rhein-Zeitung sämtliche Lokalredaktionen systematisch ausgegründet worden. Das ist nicht nur ein Versuch der Tarifflucht, auch das Redaktionsstatut, welches in der Eingangshalle der Rhein-Zeitung in Marmor geschlagen zu lesen ist, gilt nun nicht mehr für alle Teile des Blattes.
Die vom BDZV angestrebte Umwidmung der Journalisten und Redakteure zu Dienstleistern hat niemanden ausgelassen, der, mit welchem Status auch immer, journalistisch tätig war. Und es war keine Überraschung, dass der Widerstand auch nicht sonderlich groß war. Denn einerseits ist von dem aufklärerischen Elan in den Redaktionsstuben der frühen siebziger Jahre nicht mehr viel übriggeblieben, und andererseits ist es auch kein Geheimnis, dass „der Erfolg von journalistischen Medien beim Publikum im Grunde genommen auf einer idealistischen Illusion basiert. Dass Journalismus kein Geschäft ist, sondern von edlen Menschen betrieben wird, die sich um Aufklärung, um demokratische Öffentlichkeit, um offene Kommunikation, sogar um gute Literatur kümmern, um Kritik und Kontrolle, um Orientierung – und damit so eben auf ihre Kosten kommen.“ Was hier in dem Band „Die Souffleure der Mediengesellschaft“ (2006) von Weischenberg / Malik / Scholl so prägnant beschrieben ist, schockt niemanden mehr, der einmal mehr als nur flüchtig in das Metier hineingerochen hat.
Trennung von Redaktion und Werbung
Die Trennung von Redaktion und Werbung steht nicht erst seit kurzem zur Disposition. Und sie ist nicht allein in solchen Ressorts wie Reisen, Auto, Sport und Unterhaltung sowie in der lokalen Berichterstattung – man denke hier nur an die Außen- und Binnenwirkung so genannter Anzeigenkollektive – längst Vergangenheit. Journalismus hat sich in weiten Teilen zum Entertainment gewandelt, dessen Ziel dann erreicht ist, wenn die Informationen, die ja die Basis der Meinungsfreiheit sind, hinter der Personalisierung und der Boulevardisierung verschwinden. Nachrichtenleute, so sagt man, befänden sich „at the end of an area“. So kommt es dann,
- dass als Spitzenmeldung einer abendlichen Nachrichtensendung im öffentlichen-rechtlichen Fernsehen mitgeteilt wird, Herr Lehmann und nicht Herr Kahn werde das Tor der deutschen Fußballnationalmannschaft hüten,
- dass im öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Umstand, dass der Deutsche Bank-Chef Ackermann weiterhin vor Gericht seine Unschuld beteuert habe, überhaupt für eine Nachricht gehalten wird,
- dass die Talkshow „Hart aber fair“ den Deutschen Fernsehpreis als beste Informationssendung erhält. Hinzu kommt, dass sowohl in den Special-Interest-Magazinen der Printmedien wie denen der audiovisuellen Medien, die Grenzen zwischen Information, PR und Werbung per se nahezu vollkommen verschwinden. Das Publikum wird dabei im Unklaren darüber gelassen, wer hier gerade worüber mit welchem Interesse spricht.
Ihm entgeht aber dennoch nicht, was in und mit den Medien passiert: In der Wertschätzung von Berufen in der Bevölkerung sind nach einer Allensbach-Umfrage die Journalisten, die 1993 noch im Mittelfeld lagen, auf den viertletzten Platz abgerutscht. Hinter ihnen liegen Buchhändler, Politiker, Fernsehmoderatoren und Gewerkschaftsführer.
Veränderung ist geboten
So fragwürdig auch immer derartige Umfragen sein mögen, so tradieren Journalisten weiterhin einen gewissen Standesdünkel, der sehr beharrlich ignoriert, dass die Verhältnisse schon lange nicht mehr so sind, wie sie mal waren. Gut waren die Zeiten auch damals nicht, aber anders: ohne Zweifel so stabil, dass sie geradezu zur Veränderung einluden.
Denn Veränderung ist dringend geboten. Ob die vorhandenen Gremien wiederbelebt oder verändert werden können, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. Sicher ist, dass jenseits von Redaktionsstatuten über andere Formen der inneren Medienfreiheit nachgedacht werden muss.
Redaktionsstatute
In der Bundesgeschäftsstelle der dju in Berlin liegen folgende Redaktionsstatute vor:
Capital – Stand: 20.05.1975
Die Zeit – Stand: 31.03.1983
Die Abendzeitung – Stand: 04.1991
Mannheimer Morgen – Stand: 1.09.1975
Süddeutsche Zeitung – Stand: 4.08.1971
Saarbrücker Zeitung – Stand: 7.06.1983
Südwestpresse Ulm / Neue Württembergische Zeitung Göppingen – Stand: 1976
Rhein Zeitung – Stand: 1.01.1976
Berliner Zeitung – Stand: 31.10. 2006