Investigative Arbeit per Gesetz gestärkt

Bild: Pixabay

 „Der Bundestag hat einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Pressefreiheit in Deutschland gemacht“, erklärte Tina Groll, Bundesvorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten- Union (dju) in ver.di, zur gestrigen Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Dem Beschluss war eine monatelange Debatte vorausgegangen, ob journalistische Berichterstattung davon den ausgenommen wird oder ob Journalist*innen sich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden rechtfertigen müssen.

„Ich freue mich, dass wir nach langem Ringen die Abgeordneten mehrheitlich von der Notwendigkeit überzeugen konnten, die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten besonders zu schützen. Gerade investigativ tägige Kolleginnen und Kollegen müssen Zugang zu Informationen bekommen und gleichzeitig ihre Quellen schützen können“, so die dju-Vorsitzende weiter. Das Gesetz schaffe Klarheit und Rechtssicherheit. Es stärke die Pressefreiheit und investigative Recherche.

Beim jetzt vom Bundestag verabschiedeten Gesetz handelt es sich um die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in nationales Recht. Nachdem noch Korrekturen vorgenommen wurden, haben neben CDU/CSU und SPD auch die Grünen dem Vorhaben zugestimmt. AfD und FDP waren dagegen, die Linke enthielt sich.

So hatte Schwarz-Rot über einen Änderungsantrag aus dem Rechtsausschuss klargestellt, dass eine Information nur dann als Geschäftsgeheimnis gilt, wenn der Antragsteller ein „berechtigtes Interesse“ an einem entsprechenden Schutz geltend machen kann. Wer dagegen eine Straftat oder einen Rechtsverstoß vertuschen will, kann sich schlechter hinter dem Gesetz verstecken.

Whistleblower oder Journalisten werden zudem nicht mehr per se als Rechtsverletzer oder Beihelfer gesehen, wenn sie Geschäftsgeheimnisse öffentlich machen. Sie fallen unter eine erweiterte Ausnahmeklausel.

Im ursprünglichen, vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Entwurf aus dem Justizministerium hatte es noch geheißen, die offenlegende Person müsse mit dem Motiv handeln, die Allgemeinheit „auf einen Missstand hinzuweisen, um zu einer gesellschaftlichen Veränderung beizutragen“. Das wurde inzwischen mehrheitlich als „Gesinnungsprüfung“ abgelehnt.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Journalistinnen vor Online-Hass schützen

Zum Internationalen Frauentag warnt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di vor zunehmender digitaler Gewalt gegen Journalistinnen. Die Gewerkschaft fordert verbindliche Schutzstandards für Medienschaffende und mehr Verantwortung der Medienhäuser beim Schutz ihrer Beschäftigten.
mehr »

DuMont schluckt die Kölnische Rundschau

80 Jahre sind eigentlich  Anlass für eine große Geburtstagsfeier. Am 19. März 1946 erschien die erste Ausgabe der Kölnischen Rundschau (KR). Es gäbe also einen guten Grund, den Tag in diesem Jahr zu feiern. Daraus wird nun nichts. Denn der Heinen-Verlag schließt die Redaktion der Kölnischen Rundschau.
mehr »

RBB: Zweifel bei „Zusammenarbeit“

„Neue Zusammenarbeit“ – so heißt beim RBB das aktuell größte Umbauprojekt. Es soll die Rahmenbedingungen für die journalistische Arbeit verbessern. Dazu gehört eine Umstrukturierung und Verkleinerung der zweiten Führungsebene, der unterhalb des Direktoriums. Vorgesehen sind nur noch acht statt bisher zwölf Positionen. Sie wurden öffentlich ausgeschrieben und sollen bis Anfang April besetzt werden. Doch vom RBB-Personalrat kommt Kritik.
mehr »

Pro Quote: Gefährdet durch Förderstopp

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat nach neun Jahren Förderung einen umfangreichen Antrag von ProQuote Medien zur Beobachtung und Analyse des Geschlechter-Backlashes innerhalb der deutschen Medienlandschaft abgelehnt. Das gefährdet laut Aussage des Vereins dessen Arbeit massiv.
mehr »