Journalisten klagen gegen Bayern

Foto: fotolia

Vier Journalisten reichen Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Mit Hilfe der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di klagen sie gegen den Freistatt Bayern. Die akkreditierten Pressevertreter waren am 09. September auf dem Gelände der Internationalen Automobilausstellung (IAA) von Polizeibeamten angehalten und kontrolliert worden. Trotz mehrfacher Hinweise auf die bereits am Eingang erfolgte Kontrolle und des Vorzeigens ihrer Presseausweise wurden sie in Gewahrsam genommen.

Polizeibeamte brachten die vier Journalisten in die Gefangenensammelstelle und durchsuchten sie dort. Die Maßnahmen waren erst nach rund einer Stunde beendet, nachdem der Veranstalter erklärt hatte, dass kein Problem bestehe und die Journalisten in allen Bereichen der Messe weiterarbeiten dürften.

Laut „Süddeutscher Zeitung“ hatte die Polizei den Reportern als Grund angegeben, sie sähen aus wie Mitglieder des Protestcamps auf der Theresienwiese und nicht wie Fachbesucher der IAA. Die Beamten auf der Messe hätten sie verdächtigt, die IAA für Störaktionen auszuspähen. Bei einer Hausbesetzungsaktion am Freitag hat die Polizei auch einen Journalisten der „TAZ“ über mehrere Stunden festgehalten.

„Diese gravierende Einschränkung der Pressefreiheit ist inakzeptabel. Es kann nicht angehen, dass eine Polizeibehörde akkreditierte Journalisten mit Presseausweis wie Schwerverbrecher behandelt“, sagt die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Monique Hofmann. Die Polizei München habe zu ihrer Rechtfertigung erklärt, das Vorzeigen eines Presseausweises schließe eine ganzheitliche polizeiliche Kontrolle nicht aus. „Es wäre aber ohne Probleme möglich gewesen, die Akkreditierung mit einem Blick auf die Tickets zu prüfen oder den Veranstalter zu kontaktieren. Damit wäre sofort klar gewesen, dass die Kollegen selbstverständlich vor Ort arbeiten durften“, kritisierte Hofmann das Vorgehen der Polizei.

„Mit ihrer Klage wollen die Betroffenen feststellen lassen, dass die gegen sie gerichteten Maßnahmen rechtswidrig waren“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die ver.di-Mitglieder im Verfahren vertritt. „Freiheitsentziehung und Durchsuchung sind schwerwiegende Grundrechtseingriffe, erst Recht gegenüber Pressevertretern. Die Polizei ist dabei insbesondere an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Da die Polizei München keine Einsicht zeigt, wird sie die rechtliche Grundlage für ihr Vorgehen nun dem Verwaltungsgericht erläutern müssen.“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Krasse Kürzungen bei ARD und ZDF

  Für 58 Cent bekommt man heutzutage beim Bäcker allenfalls ein Brötchen von gestern. Dennoch haben einige Bundesländer ARD und ZDF eine entsprechende Erhöhung der Rundfunkabgabe auf monatlich 18,94 Euro verweigert. Trotz einer Verfassungsbeschwerde der Sender wird der Beitrag erst 2027 steigen, und dann wohl nur um 28 Cent. Vor allem innerhalb der ARD muss daher noch mehr gespart werden. Das schließt auch einen weiteren Stellenabbau mit ein.
mehr »

Medien-NGOs im Visier der Rechten

In Deutschland nehmen die Angriffe auf zivilgesellschaftliche Organisationen zu – angefeuert von extrem rechten Akteur*innen aus Politik, Medien und PR. Ihre Diffamierungs- und Desinformationskampagnen zielen darauf, vor allem Nichtregierungsorganisationen, finanziell auszutrocknen. Damit gefährden sie auch die Arbeit demokratischer Medienprojekte.
mehr »

Filmtipp: Was haben wir gelacht

Der Dokumentarfilm „Was haben wir gelacht“ mit Maren Kroymann, Hella von Sinnen, Bettina Böttinger, Gaby Köster und Esther Schweins blickt facettenreich, differenziert und  kurzweilig aus weiblicher Perspektive auf die Rolle der Frau in der Fernsehunterhaltung der Neunziger- und Nullerjahre. Eva Müller und Isabel Schneider dokumentieren mit Hilfe vieler Show-Ausschnitte, wie misogyn und homophob diese Zeit war.
mehr »

KI-Resilienz im Journalismus

In der aktuellen KI-Debatte schenkt sich keiner was. Kaum taucht der Verdacht auf, ein Kollege habe ChatGPT oder Claude zum Schreiben mitgenutzt, beginnt vielerorts bereits die öffentlichkeitswirksame KI-Spurensuche.Die aktuelle KI-Debatte zeigt, warum Redaktionen endlich praxistaugliche Leitlinien für einen souveränen Umgang mit der KI brauchen.
mehr »