Journalisten klagen gegen Bayern

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Vier Journalisten reichen Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Mit Hilfe der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di klagen sie gegen den Freistatt Bayern. Die akkreditierten Pressevertreter waren am 09. September auf dem Gelände der Internationalen Automobilausstellung (IAA) von Polizeibeamten angehalten und kontrolliert worden. Trotz mehrfacher Hinweise auf die bereits am Eingang erfolgte Kontrolle und des Vorzeigens ihrer Presseausweise wurden sie in Gewahrsam genommen.

Polizeibeamte brachten die vier Journalisten in die Gefangenensammelstelle und durchsuchten sie dort. Die Maßnahmen waren erst nach rund einer Stunde beendet, nachdem der Veranstalter erklärt hatte, dass kein Problem bestehe und die Journalisten in allen Bereichen der Messe weiterarbeiten dürften.

Laut „Süddeutscher Zeitung“ hatte die Polizei den Reportern als Grund angegeben, sie sähen aus wie Mitglieder des Protestcamps auf der Theresienwiese und nicht wie Fachbesucher der IAA. Die Beamten auf der Messe hätten sie verdächtigt, die IAA für Störaktionen auszuspähen. Bei einer Hausbesetzungsaktion am Freitag hat die Polizei auch einen Journalisten der „TAZ“ über mehrere Stunden festgehalten.

„Diese gravierende Einschränkung der Pressefreiheit ist inakzeptabel. Es kann nicht angehen, dass eine Polizeibehörde akkreditierte Journalisten mit Presseausweis wie Schwerverbrecher behandelt“, sagt die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Monique Hofmann. Die Polizei München habe zu ihrer Rechtfertigung erklärt, das Vorzeigen eines Presseausweises schließe eine ganzheitliche polizeiliche Kontrolle nicht aus. „Es wäre aber ohne Probleme möglich gewesen, die Akkreditierung mit einem Blick auf die Tickets zu prüfen oder den Veranstalter zu kontaktieren. Damit wäre sofort klar gewesen, dass die Kollegen selbstverständlich vor Ort arbeiten durften“, kritisierte Hofmann das Vorgehen der Polizei.

„Mit ihrer Klage wollen die Betroffenen feststellen lassen, dass die gegen sie gerichteten Maßnahmen rechtswidrig waren“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die ver.di-Mitglieder im Verfahren vertritt. „Freiheitsentziehung und Durchsuchung sind schwerwiegende Grundrechtseingriffe, erst Recht gegenüber Pressevertretern. Die Polizei ist dabei insbesondere an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Da die Polizei München keine Einsicht zeigt, wird sie die rechtliche Grundlage für ihr Vorgehen nun dem Verwaltungsgericht erläutern müssen.“

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