Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ist wegweisend für unseren Berufsstand – in positiver Beziehung für die Redakteur*innen, aber auch für die Verlage. Dafür gibt es beweiskräftige Belege. Die Entwicklung in den wenigen Redaktionen, die in Deutschland die zwingende Arbeitszeiterfassung eingeführt haben, zeigt ein außergewöhnliches Phänomen, welches, wenn man sich eingehend und wertfrei mit der Materie beschäftigt, eine logische Folge von deren konsequenter Umsetzung ist.
Vorreiter der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung war der Betriebsrat eines Tageszeitungsverlags in Ostwestfalen, der einen in diesem Bereich nicht unüblichen Berg von Überstunden in der Redaktion vor sich her schob. Die mutige Betriebsratsvorsitzende, dju-Mitglied und Mutter zweier Kinder, einigte sich nach zähen Verhandlungen in einer Einigungsstelle mit ihrem Arbeitgeber, die elektronische Erfassung der Arbeitszeit für Redakteur*innen einzuführen. Mit Erfolg und ohne den Untergang des Verlages herbeizuführen.
Arbeitnehmervertretungen in Bremen und Braunschweig folgten ihrem Beispiel. Mit erheblichem Widerstand durch die Arbeitgeber, erkämpft durch sämtliche gerichtlichen Instanzen, aber schließlich in Betriebsverein-barungen mit den zähneknirschenden Arbeitgebern zu einem Ergebnis zum Wohle der Mitarbeiter*innen gebracht, vor allem was ihre Gesundheit betrifft.
Seit mehr als fünf Jahren bewährt sich die Arbeitszeiterfassung in Bremen und Braunschweig in der Praxis auf der Grundlage des Arbeitszeitgesetzes und der jeweiligen Arbeitszeit – ob bei tarifgebundenen oder tariflos angestellten Arbeitnehmer*innen. Die Akzeptanz der Belegschaft liegt bei nahezu 100 Prozent, zumal Planungssicherheit steigt, man dabei mit der Vertrauensarbeitszeit von „Stechuhrjournalismus“ so weit entfernt ist wie von „Arbeit 1.0“.
Ganz im Gegenteil. Arbeitszeiterfassung und flexibles Arbeiten sind kein Widerspruch. Laut der Umfrage einer Krankenkasse hat jede*r Zweite in Deutschland das Gefühl, am Rande des Burn-outs zu balancieren. Redakteur*innen bilden da keine Ausnahme. Es gilt Stress einzudämmen und ausreichend Ruhezeiten zu gewährleisten.
Mit einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung werden für Journalist*innen akzeptable Berufsvoraussetzungen in der Arbeitswelt 4.0 erst geschaffen. Die strukturierte und zwingende Planung von wertvoller Arbeitszeit wird in Zeiten der „digitalen Transformation“ immer wichtiger für unsere Branche. – Eine Branche, die in großen Teilen über viele Jahre aufgrund blendender Gewinnmargen technische Neuerungen vielfach ignoriert hat; ihre Redak-tionsteams, wenn überhaupt, in oberflächlichen Schulungsprogrammen nur dürftig auf die Neuzeit vorbereitet hat.
Die verpflichtende Arbeitszeiterfassung steht auch nicht im Widerspruch zum „mobilen Arbeiten“ oder zum „Homeoffice“, es müssen ja nur die Arbeitsstunden aufgeschrieben werden. Mit den heutigen technischen Systemen kann die reine Arbeitszeit erfasst werden, das hat mit Stechuhr nichts zu tun, aber mit Gesundheitsschutz. Die Argumentation der Verlegerverbände für Zeitungen und Zeitschriften, dass der „kreative Freiraum“ für Journalist*innen verloren geht, ist so alt wie falsch. Schlicht: Humbug!
Betriebsräte müssen mit Unterstützung der Gewerkschaften den sich abzeichnenden „Liebesentzug“ durch ihre Arbeitgeber, wie es Arbeitsrechtsprofessor Dr. Wolfgang Däubler treffend formulierte, einfach in Kauf nehmen. Die moralischen und rechtlichen Voraussetzungen sind besser denn je. Die mutige Betriebsratsvorsitzende aus Ostwestfalen ist übrigens mittlerweile Redaktionsleiterin – ohne eine verpflichtende Arbeitserfassung so gut wie unmöglich.