Kein Widerspruch zur Flexibilität

Jörg Brokmann Foto: privat

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ist wegweisend für unseren Berufsstand – in positiver Beziehung für die Redakteur*innen, aber auch für die Verlage. Dafür gibt es beweiskräftige Belege. Die Entwicklung in den wenigen Redaktionen, die in Deutschland die zwingende Arbeitszeiterfassung eingeführt haben, zeigt ein außergewöhnliches Phänomen, welches, wenn man sich eingehend und wertfrei mit der Materie beschäftigt, eine logische Folge von deren konsequenter Umsetzung ist.

Vorreiter der verpflichtenden Arbeitszeiterfassung war der Betriebsrat eines Tageszeitungsverlags in Ostwestfalen, der einen in diesem Bereich nicht unüblichen Berg von Überstunden in der Redaktion vor sich her schob. Die mutige Betriebsratsvorsitzende, dju-Mitglied und Mutter zweier Kinder, einigte sich nach zähen Verhandlungen in einer Einigungsstelle mit ihrem Arbeitgeber, die elektronische Erfassung der Arbeitszeit für Redakteur*innen einzuführen. Mit Erfolg und ohne den Untergang des Verlages herbeizuführen.

Arbeitnehmervertretungen in Bremen und Braunschweig folgten ihrem Beispiel. Mit erheblichem Widerstand durch die Arbeitgeber, erkämpft durch sämtliche gerichtlichen Instanzen, aber schließlich in Betriebsverein-barungen mit den zähneknirschenden Arbeitgebern zu einem Ergebnis zum Wohle der Mitarbeiter*innen gebracht, vor allem was ihre Gesundheit betrifft.

Seit mehr als fünf Jahren bewährt sich die Arbeitszeiterfassung in Bremen und Braunschweig in der Praxis auf der Grundlage des Arbeitszeitgesetzes und der jeweiligen Arbeitszeit – ob bei tarifgebundenen oder tariflos angestellten Arbeitnehmer*innen. Die Akzeptanz der Belegschaft liegt bei nahezu 100 Prozent, zumal Planungssicherheit steigt, man dabei mit der Vertrauensarbeitszeit von „Stechuhrjournalismus“ so weit entfernt ist wie von „Arbeit 1.0“.

Ganz im Gegenteil. Arbeitszeiterfassung und flexibles Arbeiten sind kein Widerspruch. Laut der Umfrage einer Krankenkasse hat jede*r Zweite in Deutschland das Gefühl, am Rande des Burn-outs zu balancieren. Redakteur*innen bilden da keine Ausnahme. Es gilt Stress einzudämmen und ausreichend Ruhezeiten zu gewährleisten.

Mit einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung werden für Journalist*innen akzeptable Berufsvoraussetzungen in der Arbeitswelt 4.0 erst geschaffen. Die strukturierte und zwingende Planung von wertvoller Arbeitszeit wird in Zeiten der „digitalen Transformation“ immer wichtiger für unsere Branche. – Eine Branche, die in großen Teilen über viele Jahre aufgrund blendender Gewinnmargen technische Neuerungen vielfach ignoriert hat; ihre Redak-tionsteams, wenn überhaupt, in oberflächlichen Schulungsprogrammen nur dürftig auf die Neuzeit vorbereitet hat.

Die verpflichtende Arbeitszeiterfassung steht auch nicht im Widerspruch zum „mobilen Arbeiten“ oder zum „Homeoffice“, es müssen ja nur die Arbeitsstunden aufgeschrieben werden. Mit den heutigen technischen Systemen kann die reine Arbeitszeit erfasst werden, das hat mit Stechuhr nichts zu tun, aber mit Gesundheitsschutz. Die Argumentation der Verlegerverbände für Zeitungen und Zeitschriften, dass der „kreative Freiraum“ für Journalist*innen verloren geht, ist so alt wie falsch. Schlicht: Humbug!

Betriebsräte müssen mit Unterstützung der Gewerkschaften den sich abzeichnenden „Liebesentzug“ durch ihre Arbeitgeber, wie es Arbeitsrechtsprofessor Dr. Wolfgang Däubler treffend formulierte, einfach in Kauf nehmen. Die moralischen und rechtlichen Voraussetzungen sind besser denn je. Die mutige Betriebsratsvorsitzende aus Ostwestfalen ist übrigens mittlerweile Redaktionsleiterin – ohne eine verpflichtende Arbeitserfassung so gut wie unmöglich.

 

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

KI-Resilienz im Journalismus

In der aktuellen KI-Debatte schenkt sich keiner was. Kaum taucht der Verdacht auf, ein Kollege habe ChatGPT oder Claude zum Schreiben mitgenutzt, beginnt vielerorts bereits die öffentlichkeitswirksame KI-Spurensuche.Die aktuelle KI-Debatte zeigt, warum Redaktionen endlich praxistaugliche Leitlinien für einen souveränen Umgang mit der KI brauchen.
mehr »

Bürgermedienplattform vor dem Aus

Die Bürgermedienplattform NRWision an der Technischen Universität (TU) Dortmund steht vor einer ungewissen Zukunft. Die nordrhein-westfälische Medienanstalt stellt Ende 2026 die finanzielle Förderung ein – nach dann fast 18 Jahren. Die Verantwortlichen versuchen, für eine Fortführung andere Geldgeber zu finden.
mehr »

Ein Preis mit hohem Preis

Die Berliner Autorin und Journalistin Marie von Kuck erhält für ihr Lebenswerk den Leipziger Medienpreis. Und kämpft zugleich ums Überleben. Warum sie die Auszeichnung mit gemischten Gefühlen entgegennimmt.
mehr »

WDR: Weitere Tarifverhandlungen

Der Tarifstreit beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) erreichte Mitte Juni eine neue Eskalationsstufe. Ein zweitägiger Warnstreik der Gewerkschaften ver.di, DJV und Unisono legte Teile des Programms lahm. Indes hatte der WDR sich in der vorangegangenen Verhandlungsrunde mit der VRFF (Vereinigung der Rundfunk-, Film- und Fernsehschaffenden) auf einen Abschluss geeinigt – ohne die drei Gewerkschaften einzubeziehen. Heute gehen die Verhandlungen mit den Gewerkschaften weiter.
mehr »