Kleinster gemeinsamer Nenner

Schwarz-rote Medienpolitik im Koalitionsvertrag lässt viele Baustellen brach liegen

Wenn sich Große zusammenfinden, muss nicht unbedingt etwas Großes entstehen. Der vorliegende Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD geht in Sachen Medienpolitik zahlreiche Themen an, lässt viele Baustellen aber brachliegen.

Das Gute vorweg: Auch die neue Bundesregierung will Medienfreiheit, -vielfalt und -unabhängigkeit sichern. Denn „unabhängige und vielfältige Medien sind Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie“, heißt es im Koalitionsvertrag auf Seite 134. Wer sollte etwas dagegen haben? Doch was das schwarz-rote Bündnis an durchaus sinnvollen Vorhaben in Sachen Medienpolitik formuliert, sind bei genauerer Betrachtung oft Kleinigkeiten im Vergleich zu den drängenden Problemen in der deutschen Medienlandschaft.

Mindestlohn auch für Zeitungszusteller

Bleiben wir zunächst beim Positiven: In den Koalitionsverhandlungen konnte die SPD beim Mindestlohn eine einzigartige Ausnahme verhindern. Die Union nämlich wollte Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller außen vorlassen – ein Affront nicht nur für die über 300.000 Zusteller/innen in Deutschland, die im Durchschnitt für einen Bruttostundenlohn von 7,79 Euro arbeiten, vor allem aber auch ein Beinahe-Kotau vor der Lobbyarbeit der Verleger.
Bestätigung verdienen die Koalitionsvorhaben auch in Sachen Presse-Grosso und Pressestatistik. So soll endlich eine rechtlich verbindliche Regelung für das Presse-Grosso-System geschaffen werden. Das garantiert Vielfalt in den Zeitungsläden. Auch die „Fortsetzung der Pressestatistik als Medienstatistik“ ist ein überfälliger Schritt. ver.di fordert schon lange die Wiedereinführung der 1998 noch unter Rot-Grün abgeschafften Statistik. Die Koalitionäre scheinen erkannt zu haben, dass Regulierungen im Medienbereich ohne valide Datenbasis Manöver im Nebel sind.

Weitere Lockerungen im Kartellrecht?

Im Übrigen hat es die letzte Regierung auch ohne vorliegendes Zahlenmaterial nicht davon abgehalten, großzügige Lockerungen bei der Pressefusionskontrolle zu verabschieden – mit Zustimmung der SPD. Ob die nun im Koalitionsvertrag vorgesehene Evaluation der 8. GWB-Novelle auch einen kritischen Blick auf die Auswirkungen in der Presselandschaft werfen wird, bleibt offen. Es ist allerdings kaum zu erwarten, betrachtet man das an anderer Stelle im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, „zu prüfen, inwieweit das Kartellrecht den aktuellen Entwicklungen im Sinne der Konvergenz anzupassen ist. Dabei darf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Medienunternehmen im internationalen Vergleich nicht beeinträchtigt werden.“ Was nebulös klingt, kann eigentlich nichts anderes bedeuten als weitere kartellrechtliche Vereinfachungen für große Medienkonzerne.

Nur kleine Verbesserungen für Kreative

Darüber hinaus nehmen sich Union und SPD viele kleine Verbesserungen vor, von der Wiedereinführung des „amtlichen Presseausweises“ bis zur Stärkung der Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger. Sobald es konkret wird, z.B. bei der Einkommenssituation von Kreativen, bleiben die Lösungen hinter den Erwartungen zurück. So will die Koalition zum Schutz des geistigen Eigentums richtigerweise Diensteanbieter stärker in die Pflicht nehmen und Plattformbetreiber, die mit illegalen Inhalten Geld verdienen, strenger verfolgen. Eine Hauptbaustelle im Urheberrecht jedoch, nämlich die fehlende Verbindlichkeit von Vergütungsvereinbarungen zwischen Verlagen und freiberuflichen Kreativen, wird nur vorsichtig angefasst. Hier wollen die Koalitionäre prüfen, ob die Konfliktlösungsmechanismen im Urhebervertragsrecht effizient genug sind und ob die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens verbessert werden muss. Die Missstände sind jedoch seit Jahren offensichtlich. Der Gesetzgeber muss endlich rechtliche Grundlagen analog zum Arbeitnehmerentsendegesetz schaffen, wie vereinbarte Mindestvergütungen durchgesetzt werden können – mit Kontrolle durch staatliche Stellen oder staatlich beauftragte Institutionen. Geschieht dies nicht, verhungern freie Kolleginnen und Kollegen auch in Zukunft am langen Arm der Verlage.
Immerhin: Mit einer geplanten Anschlussregelung für den Bezug von Arbeitslosengeld II können Kreative und Kulturschaffende, die überwiegend kurzfristig beschäftigt sind, auf Verbesserungen hoffen. So soll z.B. die Rahmenfrist, in der die Anwartschaft für den ALG-II-Bezug erfüllt werden muss, von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Auch die Künstlersozialkasse, die für zahlreiche Kreative ein wichtiger Pfeiler ihrer Sozialversicherung ist, soll erhalten und stabilisiert, die Abgabepflicht der Unternehmen stärker überprüft werden.

Kein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene

Bis hier ließen sich die Koalitionsvereinbarungen als kleine Schritte in die richtige Richtung mit dem einen oder anderen falschen Abzweig abtun. Dass es eine große Koalition aus CDU, CSU und SPD jedoch nicht hinbekommt – oder schlimmer noch: nicht willens ist – einen Auskunftsanspruch für Journalistinnen und Journalisten auch bei Bundesbehörden zu schaffen, ist nicht hinnehmbar. Kommt kein Presseauskunftsgesetz für den Bund, werden es Journalisten auch in Zukunft schwer haben, Auskünfte von Bundesministerien oder Einrichtungen des Bundes, wie z.B. dem BND, zu erhalten. Grund: Im Februar 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Landespressegesetze nicht auf Bundesbehörden anwendbar sind – seither warten Journalisten auf eine klare gesetzliche Regelung, die ohne Weiteres geschaffen werden kann. Mit ihrer Weigerung führt die künftige große Koalition ihren eigens formulierten Anspruch an eine unabhängige und vielfältige Medienlandschaft ad absurdum – und zeigt zugleich, dass gerade eine 80-Prozent-Mehrheit im Bundestag eine funktionierende Presse braucht, die ihrem Aufklärungsauftrag nachkommen kann.

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