Kunst darf an die Grenzen gehen

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: pa/Uli Deck

In einer am 26. Juli 2021 veröffentlichten Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft einen als „Schmähgedicht“ überschriebenen Vortrag von Jan Böhmermann 2016 im ZDF als „von der Kunstfreiheit gedeckt“ bezeichnet. „Eine demokratische Gesellschaft muss aushalten können, dass Künstlerinnen oder Künstler in künstlerischer Form an Grenzen gehen, bis es schmerzt“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz.

„Die Satire aus dem Jahr 2016 ging möglicherweise in Teilen über Grenzen hinaus. Genau das hat der Künstler jedoch mit seinem Gesamtwerk beabsichtigt und künstlerisch konzeptionell umgesetzt. Das Gesamtkunstwerk aus Einleitung und Vortrag ist damit von der Kunstfreiheit gedeckt“, so Schmitz.

Nachdem Jan Böhmermann im August 2019 Verfassungsbeschwerde gegen die Gerichtsentscheidungen des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2017 und des Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Jahr 2018 eingelegt hat, wurde ver.di als mitgliederstärkste Vertretung von Kunst- und Medienschaffenden neben anderen Stellen und Vereinigungen nun vom Bundesverfassungsgericht Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Wesentliche Verfahrensfragen sind, ob die als „Schmähgedicht“ bekannt gewordene Satire, in deren Mittelpunkt der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan stand, der durch Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Kunstfreiheit unterfällt oder ob die sich aus Art. 5 Abs. 2 GG ergebenden Schranken der Meinungsäußerungsfreiheit hierdurch überschritten wurden. Das Bundesverfassungsgericht muss dabei die Reichweite und Grenzen von Satire und der Beeinträchtigung der Kunst- und Meinungsfreiheit in Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beurteilen.

Ihrer Einschätzung zu den mit der Entscheidung des Gerichts verbundenen Weichenstellungen und potentiellen Auswirkungen auf das Arbeiten und Schaffen von Künstlerinnen und Künstlern hat ver.di ein Kurzgutachten des Verfassungsrechtlers und Künstlers Prof. Dr. Bernhard Schlink zur Seite gestellt. In seiner Bewertung kommt Schlink zu dem Ergebnis, dass der Künstler durch die angegriffenen Gerichtsentscheidungen unverhältnismäßig in seiner Kunstfreiheit beschränkt wurde und die Verfassungsbeschwerde Böhmermanns deshalb begründet ist.

ver.di hatte sich in dem Fall im übrigen von Beginn an für die Verteidigung der Meinungs- und Kunstfreiheit ausgesprochen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

„Desinformation gefährdet Leben“

Politische Kommunikation studierte Johannes Hillje an der London School of Economics, Politikwissenschaften an der Universität Mainz. Er arbeitet als Politik- und Kommunikationsberater und ist Autor. In seinem Buch „Mehr Emotionen wagen“ beschreibt er, wie Gefühle die politische Landschaft beeinflussen. Wir sprachen mit ihm über emotionale Wahlkämpfe, journalistische Strategien und den Umgang mit Antidemokraten.
mehr »

Leben ohne Thüringer Lokalzeitung 

Ostthüringen ist im Jahr 2023 von der Funke-Mediengruppe zur „Modellregion für die Digitalisierung des ländlichen Raums“ erklärt worden. Der Verlag stellte die Zustellung der Printausgabe der Ostthüringer Zeitung in elf Gemeinden rund um Greiz ein. Thomas Schnedler und Malte Werner vom Netzwerk Recherche haben die Folgen untersucht. Die Ergebnisse finden sich im Abschlussbericht „Lückenfüller –Was kommt, wenn die Lokalzeitung geht?“.
mehr »

Katapult MV: Die Stimme für den Norden

Die kleine Redaktion von Katapult MV stellt im Flächenland mit 1,57 Millionen Einwohner*innen mit einer monatlichen Zeitung und aktuellen Online-Beiträgen ein Gegengewicht in der Berichterstattung dar. Wir sprachen mit Chefredakteur Patrick Hinz über Lokaljournalismus, die anstehenden Landtagswahlen und den journalistischen Umgang mit der AfD.
mehr »

Weltweite Solidarität mit der Deutschen Welle

Journalistengewerkschaften und -verbände aus der ganzen Welt haben beim Jubiläumskongress der International Federation of Journalists (IFJ) in Paris ihre Solidarität mit den Beschäftigten der Deutschen Welle erklärt und Bundeskanzler Merz, Kulturstaatsminister Weimer, den Deutschen Bundestag und den Rundfunkrat der DW aufgefordert das Sparprogramm zu stoppen.
mehr »