ver.di fordert: keine Strafverfolgung für Böhmermann

Der Satiriker Jan Böhmermann soll vor Gericht. Das verlangt die türkische Regierung. Inzwischen hat der türkische Staatschef Recep Tayyip Erdogan auch persönlich einen Strafantrag gestellt. Etwa 20 Anzeigen sind zudem von Privatpersonen bei der Mainzer Staatsanwaltschaft eingegangen. Der Vorwurf: Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten. Böhmermann hatte in der ZDFneo-Sendung “Neo Magazin Royale“ ein Gedicht verlesen, in dem Erdogan unflätig beschimpft wird. Die Bundesregierung muss jedoch für das Verfahren eine Ermächtigung erteilen. Sie werde das Ersuchen einige Tage prüfen, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert. ver.di protestiert! Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender, fordert die Bundesregierung auf, dem Ersuchen der türkischen Regierung nach Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann nicht nachzugeben. „Die Bundesregierung muss an dieser Stelle glaubwürdig die Meinungs- und Pressefreiheit verteidigen. Jan Böhmermann hat kein Schmähgedicht verfasst, sondern durch eine vorangestellte Erklärung auf subtile Art und Weise die Mechanismen von Satire und bedrohter Pressefreiheit dargestellt. Die Menschen in Deutschland erwarten, dass die Bundesregierung demokratische Grundrechte wie die uneingeschränkte Meinungs- und Kunstfreiheit ohne Wenn und Aber verteidigt. Auch und vor allem angesichts des Flüchtlingsabkommens mit der Türkei“, sagte Werneke in einer Pressemitteilung. Er kritisierte auch, dass das ZDF das Gedicht von Böhmermann  „in voraus eilendem Gehorsam“ im Netz aus der Sendung „Neo Magazin Royal“ genommen habe.

„Es ist nicht hinnehmbar, dass in der Türkei die Meinungs- und Pressefreiheit immer weiter auf brutale Art und Weise eingeschränkt wird, Journalisten verhaftet und nach Schauprozessen ins Gefängnis geworfen und nicht regierungstreue Zeitungen enteignet werden und die türkische Regierung nun versucht, diesen autoritären Politikstil in Ansätzen auch auf Deutschland zu übertragen. Ich erwarte, dass die Bundesregierung daran keinen Zweifel lässt“, erklärte Werneke.

Aktualisiert am 12.April 2016

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Wenn Redakteurinnen streiken

Am 10. März blieben bei den Tageszeitungen Taz und nd – der Tag einige Seiten weiß. In beiden Redaktionen hatten sich Journalistinnen aber auch Lektorinnen und andere Mitarbeiterinnen am 9. März am  FLINTA* -Streik beteiligt und die Arbeit niedergelegt.
mehr »

ver.di fordert Schutzkodex im ÖRR

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Schutz von Journalist*innen einen entscheidenden Schritt voranzubringen: Bisher hat sich noch keine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt dem Schutzkodex angeschlossen. In vielen anderen Medienhäusern gelten die Regelungen des „Schutzkodex“ für Medienschaffende allerdings längst.
mehr »

Journalistinnen vor Online-Hass schützen

Zum Internationalen Frauentag warnt die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di vor zunehmender digitaler Gewalt gegen Journalistinnen. Die Gewerkschaft fordert verbindliche Schutzstandards für Medienschaffende und mehr Verantwortung der Medienhäuser beim Schutz ihrer Beschäftigten.
mehr »

DuMont schluckt die Kölnische Rundschau

80 Jahre sind eigentlich  Anlass für eine große Geburtstagsfeier. Am 19. März 1946 erschien die erste Ausgabe der Kölnischen Rundschau (KR). Es gäbe also einen guten Grund, den Tag in diesem Jahr zu feiern. Daraus wird nun nichts. Denn der Heinen-Verlag schließt die Redaktion der Kölnischen Rundschau.
mehr »