Leiharbeit – legal missbraucht

Ein Jahr ist es jetzt her, dass der komplette Austausch der Lokal- und Sport­redaktion der Münsterschen Zeitung die Öffentlichkeit empörte. Zwar hat Verlegertaktik in dieser Brutalität bislang keine Nachahmer gefunden. Durch trickreiche Umgehung der Tarifbindung Personalkosten zu sparen, ist dagegen vielerorts usus. Beispiele für Outsourcing, Leiharbeit und andere Formen von Tarifflucht von Zeitungsverlegern füllen immer länger werdende Listen. Die Mittel und Wege variieren. Das Ergebnis gleicht sich: Redaktionen und Belegschaften werden gespalten, Randgruppen zu wesentlich schlechteren Bedingungen etabliert, Betriebsräte verlieren Zuständig­keiten. Qualität scheint ein untergeordnetes Kriterium, solange die Bilanzen stimmen.

Die „Sorge, dass Redaktionen nur noch als reiner Kostenfaktor gesehen und beliebig zusammengestrichen werden und dass Qualitätsfragen immer weniger bedacht werden“, treibt nicht nur Frank Biermann um. Der dju-Sektionschef Münsterland hat am 19. Januar einen Aktionstag ­gegen Leiharbeit und Ausgliederung mit organisiert. Zu zeigen, „dass noch kein Gras über das beispiellose Vorgehen von Verleger Lensing-Wolff gewachsen ist“, war ihm auch deshalb wichtig, weil die ebenfalls in Münster erscheinenden Westfälischen Nachrichten (Verlag Aschendorff) aktuell nachziehen: Das wirtschaftlich prosperierende Medienunternehmen, dessen einer Geschäftsführer Vorstandsmitglied des Zeitungsverlegerverbandes Nordrhein-Westfalen ist, will neue Redakteure künftig in einer nicht tarifgebundenen Gesellschaft anstellen.

Patchwork-Verlage

Verlagsunternehmen aus tariflichen Gründen bis zur absoluten Kleinteiligkeit zu untergliedern, Geschäftsbereiche auszulagern und Mantel-, Lokal- oder Bei­lagenredaktionen als eigenständige Gesellschaften zu deklarieren, das ist inzwischen erprobte Praxis. Auch bei der Bremer Ta­geszeitung AG (BTAG) experimentiert man mit Outsourcing. In neun vollstän­­dige Töchter- bzw. Beteiligungsgesellschaften haben die Eigentümer, die Hackmack, Meyer KG, ihr kleines Imperium inzwischen zergliedert. Gerade wurde die Anzeigenabteilung der Bremer Tageszeitung mit 22 Beschäftigten per Teilbetriebsübergang ausgegliedert. Seit längerem hat man die Lokalredaktionen im Blick. Drei von acht wurden seit 2006 bisher personell durch Abgänge und Versetzungen so ausgeblutet, dass das Redaktionsgeschäft per Werkvertrag komplett an eine eigens gegründete 100prozentige Tochter, die Pressedienst Nord GmbH überging. Die dort Angestellten, ehemalige Volontäre, befristet beschäftigte Redakteure oder Freie, arbeiten im tariflosen Raum und zu „beschissenen Bedingungen“, wie man beim Betriebsrat der BTAG weiß: Alle Verträge seien befristet. „Nach Nase“ betrage das Gehalt nur etwa 50 bis 60 Prozent des Redakteurstarifs, es gäbe kein Urlaubs-, kein Weihnachtsgeld und nur 24 Tage Urlaub. Entsprechend hoch sei die Fluktuation. Die Verleger hielten sich angesichts ihrer Stellen-Verschiebeaktivitäten noch öffentlich zugute, dass sie „Arbeitsplätze schaffen“.
Dass sich durch Ausgliederungen neben finanziellem auch unternehmenspolitischer Gewinn schlagen lässt, zeigt ein Beispiel aus dem Mittelrhein-Verlag. Die dort erscheinende Rhein-Zeitung hat als eine der ersten im Kerngeschäft die Lokalredaktionen outgesourct. Vor einigen Monaten wurde die für die Lokalausgabe im Rhein / Ahr / Westerwald-Gebiet zuständige Rhein-Wied GmbH erneut geteilt. „Aus dem einzigen Grund, dass dort der Versuch unternommen wurde, einen Betriebsrat zu wählen“, weiß ver.di-Mediensekretärin Annegret Kaiser. Die Beschäftigtenzahl hätte ein fünfköpfiges Gremium ermöglicht. Nachdem ein Wahl­­vorstand nominiert war, gliederte die Geschäftsleitung die Ausgaben für Neuwied, Betzdorf und Altenkirchen in eine sepa­rate Westerwald-Taunus GmbH aus.

Mit relativer Verelendung

Beim Thema Tarifbindung und Outsourcing muss Bernd Köhler, Betriebsrat bei der Sächsischen Zeitung (SZ) in Dresden, weit ausholen. 1992 war es, dass die Dresdener Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG (60 Prozent G + J, 40 Prozent DDVG), die auch die Morgenpost für Sachsen herausgibt, einen Haustarif abschloss. Für etwa 750 Beschäftigte galt er anfänglich. Heute sind es noch knapp 100. Nur im Ergebnis eines Streiks 1999 konnte gesichert werden, dass aktuelle Tarifergebnisse für alteingesessene Mitarbeiter in den neu gegründeten Regionalverlagen individualrechtlich übernommen werden. Neueingestellte und Mitarbeiter eigenständiger Tochtergesellschaften sind längst außen vor. Seit 1999 hat der Verlag zunächst die Lokalredaktionen mit den angeschlossenen Kundentreffpunkten in eigene Gesellschaften ausgegliedert. Eine ganz eigenständige Technik GmbH wurde gegründet. Die Dresdner Verlagshaus kaufmännische Dienste GmbH nahm die frühere Personal- und Rechtsabteilung, Controlling und das Rechnungswesen auf. Vertrieb und die Anzeigenabteilung sind in die SZ Sachsen GmbH eingegangen. Als einziges tarifgebundenes Unternehmen übriggeblieben ist das DD+V Verlagshaus, zu dem noch die Mantel­redaktion und die Geschäftsführung gehören. Neueinstellungen, auch von Redakteuren, erfolgen nur noch über die tariffreie Tochter SZ Sachsen GmbH, die ihre Angestellten dann im Rahmen von Konzernleihe an die anderen Gesellschaften „verleiht“. Betriebsräte haben darauf keinerlei Einfluss mehr. Arbeitsverträge werden frei vereinbart. „Einige Interessenten melden sich vorher schon und holen sich eine Orientierung zu den üblichen Bedingungen“, erzählt Köhler. Doch kennt er auch Fälle, dass Neulinge Redakteursverträge für 1.500 Euro brutto unterschrieben haben. „Für das Geld bekommt man aber inzwischen kaum noch gute Leute …“ Insgesamt überdeckt die Sorge um den Arbeitsplatz für ihn vieles. Um regelmäßige Tariferhöhungen sichern zu können, müssten die SZ-Beschäftigten selbst aktiv werden. Stattdessen nehmen die Ausgegliederten, für die individualrechtlich der Haustarif gilt, seit Jahren relative Einbußen hin. Auf 7,6 Prozent summieren sie sich inzwischen im Vergleich zum Flächentarif. Doch das recht hohe Ausgangsniveau lasse die meisten stillhalten. So kommt es für Bernd Köhler lediglich zu einer „relativen Verelendung“, gegen die sich kaum erkennbarer Unmut regt – aus Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.
Das „Verleihen“ von Mitarbeitern im großen Stil ist möglich seit der rot-grünen Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ab 2004. Seit die zeitliche Begrenzung von Leiharbeit und weitere Beschränkungen fielen, ist es rechtlich auch zulässig, wenn Unternehmen „eigenes Stammpersonal durch Leiharbeitnehmer ersetzen, die von eigenen Zeitarbeitsunternehmen des Konzerns überlassen“ werden, wird aus dem Bundesministerium für Arbeit bestätigt. Der „Klebeeffekt“, von dem sich die Politik versprach, dass Leiharbeiter später im Entleiherunter­nehmen fest eingestellt werden könnten, blieb aus. Stattdessen wirkt der „Drehtüreffekt“, indem Stammbeschäftigte aus den Unternehmen herausgedrängt und durch billigere Leiharbeiter ersetzt werden. Während sich die Druckindustrie noch zugute hält, dass „kein Austausch von Stammbelegschaften durch Zeitarbeit­nehmer betrieben“ werde, und laut einer eigenen Umfrage des Bundesverbands Druck und Medien nur knapp 45 Prozent der Betriebe Leiharbeit nutzen, schweigt man in der Verlegerbranche. Und schafft Tatsachen. In bislang mindestens 17 Re­daktionen – vom Giessener Anzeiger bis zur Frankfurter Rundschau, wo der Einsatz von mehr als 40 „Leiharbeitern“ angesichts der Blattgeschichte öffentlich zumindest mit Verwunderung quittiert wurde. Sonst gilt: business as usual.

Zwei-Klassen-Belegschaft

Die Nordwest-Zeitung Oldenburg war als eine Art Vorreiter bereits vor vier Jahren ins Leihgeschäft eingestiegen. Mittlerweile laufen fast alle Neueinstellungen über die zur Unternehmensgruppe gehörende Nordwest Personaldienstleistungsgesellschaft. Die arbeitet nach Zeitarbeitstarifvertrag und zahlt je nach Berufsgruppe unterschiedliche Zulagen, ­deren Höhe jedoch nicht publik gemacht wird. Etwa 50 Mitarbeiter, mehr als ein Zehntel der Belegschaft, verleiht der Dienst­leister jetzt an die eigene Verlagsgesellschaft, die Mitglied im Bundesverband Deutscher Zeitungverleger BDZV ist. Über die Hälfte der Leiharbeiter sind Journalisten, zu­sammen mit den Volontären stellen sie rund ein Viertel der Redaktion. Für Betriebsratschef Ulrich Janßen wächst so „die Gefahr, dass ein kollektiv geltender Tarifvertrag langsam, aber kontinuierlich durch Leiharbeit verdrängt“ wird. Die ­Kosteneinsparungen würden für die Arbeitgeber zudem immer attraktiver. Stelle man Redakteure als Leiharbeiter neu ein, liege ihr Salär zumeist schon einiges unter dem vom Berufseinsteiger-Tarif. Mit fortschreitender Berufsjahresstaffel jedoch gehe „diese Schere erst richtig auf“.
Seit Beginn des vergangenen Jahres haben auch die Beschäftigten der Leip­ziger Druckerei- und Verlagsgesellschaft LDVG (Madsack und Springer) die Ver­leiher im eigenen Haus. Im Januar 2007 wurde dort als 100prozentige Tochter die Personalführungs GmbH etabliert, als Geschäftsführer fungieren Personalchef und Hausjustiziar der LDVG. Für die Neugründung gilt – im Unterschied zur im Verlegerverband tarifgebundenen Muttergesellschaft – Zeitarbeitstarif auf Basis des Abschlusses mit den christlichen Gewerkschaften, noch unter den Konditionen der DGB-Zeitarbeitstarife. Acht Redakteurinnen und Redakteure bzw. vor allem redaktionelle Mitarbeiter sind bislang so für die Hauptredaktion der Leipziger Volkszeitung oder Kreisredaktionen rekrutiert worden, mit auf ein oder zwei Jahre befristeten Verträgen, für etwa zwei Drittel des Tarifgehaltes, im Schnitt inzwischen für etwa 2.700 Euro, mit Abstrichen bei Weihnachts- und Urlaubsgeld. „Es wird eigentlich ganz offen darüber gesprochen, dass künftig alle Neueinstellungen über diesen Weg laufen sollen“, berichtet Jens Heeg. Als Betriebsratsvorsitzender erhält er offiziell lediglich die Information über solche „Verleihvorgänge“, rechtliche Möglichkeiten oder Mitsprache hat die Interessenvertretung nicht. „Natürlich machen wir mobil gegen diese Praxis und die wachsende Zwei-Klassen-Gesellschaft, speziell, wenn im Haupthaus Arbeitsplätze in Gefahr sind.“ Fakt sei aber auch, dass Leute, die auf dieser Basis eingestellt werden, meist froh seien, überhaupt eine Chance zu bekommen. „Das Dilemma kann nur gesetzlich gelöst werden“, schlussfolgert er.
Bereits drei Verleihfirmen sind im niedersächsisch-hessischen Umfeld der Madsack-Gruppe aktiv. Der Druck auf das Flaggschiff Hannoversche Allgemeine wächst. Wie lange der dortige Betriebsrat seine Maxime „keine Leiharbeit“ noch verteidigen kann, ist auch fraglich, weil die Regionalzeitungen das Einfallstor dafür schon weit geöffnet haben. Die Konzerngeschäftsführung begründet deutliche Gewinnsteigerungen mit „schon früh eingeleiteter Kostensenkung im Personalbereich“. Bei der Madsack-Tochter Waldeckische Landeszeitung etwa sind mittlerweile rund ein Fünftel der redaktionellen Stellen mit schlechter bezahlten Leiharbeitern des Personaldienstleisters browa besetzt. In einem Fall ging der Austausch auch mehrfach schief: Ein Redakteur der PR- und Sonderthemenredaktion, die vorwiegend ganze Seiten und Lokalbeiträge zuliefert, sollte bereits vor Jahren wegen angedrohter Schließung seiner Abteilung betriebsbedingt gekündigt und damit quasi erpresst werden, die gleiche Arbeit für weniger Geld bei browa weiterzuführen. Das Arbeitsgericht erklärte die Kün­digung des Betriebsratsmitglieds für unwirksam. Auch einer kürzlichen Änderungskündigung, mit der der „Uneinsichtige“ zu unqualifizierter Tätigkeit in eine noch gar nicht existierende Abteilung Verlagsservice versetzt werden sollte, widersprach das Gericht. Deshalb produziert der Kollege bis heute als Festangestellter Beilagen, allerdings in völliger Un­gewissheit über seine Perspektive. Zumindest feiert er Überstunden, die er zuvor nie aufgeschrieben hat, seit 2007 regelmäßig ab.

Tarifliche No-go-Areas

Verlage entledigen sich der Tarifbindung auch ganz einfach durch Verbandsaustritt. So beklagt Michael Kopp, der für Medien zuständige ver.di-Sekretär im Landesbezirk Südost, für Sachsen-Anhalt und Thüringen – mit Ausnahme des Freien Worts in Suhl – die „tariflose Zone“, in der es auch gar keine Verlegerverbände mehr gibt. In Sachsen hat der Verband noch ganze drei Mitglieder, eines davon ohne Tarifbindung. Der hessische Zeitungs­­verlegerverband hat nach Aussage seines Vorsitzenden Dr. Wolfgang Maaß kürzlich mit Satzungsänderung OT-Mitgliedschaften ermöglicht, da „einige unserer Mitglieder mit diesen Tarifen nicht mehr leben können und wollen“. Postwendend wechselte Verleger Dirk Ippen, der mit der Hessischen / Niedersächsischen Allgemeinen die auflagenstärkste Regionalzeitung herausgibt, in die OT-Mitgliedschaft. Er befindet sich bundesweit in illustrer Gesellschaft, die vom Nordkurier in Neubrandenburg über den Hanauer Anzeiger bis zum Donaukurier in Ingolstadt reicht. Das ändert nichts daran, dass die Zulässigkeit von OT-Mitgliedschaften umstritten ist, nicht zuletzt, weil hier die Koalitionsfreiheit zu Lasten der sozialen Verantwortung von Arbeitgeberverbänden ausgelegt und Tarifpartnerschaft einseitig ausgehebelt wird. Gegen die OT-Konstruktionen wird mit ver.di-Hilfe verschiedentlich geklagt. Insgesamt hat das die desolate Situation nicht geändert.
Zwar existieren keine speziellen Daten zur Zeitungsverlagsbranche, doch ordnet sie sich ganz offensichtlich in den allgemeinen Trend ein: Das jährlich vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erhobene IAB-Betriebspanel weist seit 1996 eine rückläufige Tendenz der Tarifbindung aus. 2006 wurden danach in den alten Bundesländern nur noch 65, in den neuen Ländern 54 Prozent der Beschäftigten durch Tarifverträge erfasst.
Die Wege, wie Verleger die Zahlung von Tarifgehältern umgehen, mögen trickreich sein. In der Regel sind sie völlig legal. Das geänderte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird dabei schamlos ausgenutzt. Nicht nur in der Linken und bei den Grünen, bei ver.di und der IG Metall, auch in Teilen der SPD wird deshalb die Forderung lauter, der „unechten Leih­arbeit“ und grassierendem Missbrauch schnellstens wieder gesetzliche Riegel vorzuschieben. „Equal Pay vom ersten Tag“ an hat kürzlich ver.di-Vize Frank Werneke als Maxime formuliert. Solange es eine gesetzliche Neuregelung nicht gibt, meint ver.di-Medien-Tarifexperte Mathias von Fintel, wäre auch über Festlegungen in Branchentarifverträgen der Einsatz von Leiharbeitnehmern zeitlich und inhaltlich begrenzbar. Zudem sieht er die Möglichkeit, die von der DGB-­Tarifgemeinschaft ausgehandelten Zeitarbeitstarifverträge mit dem BZA und dem IGZ für allgemeinverbindlich erklären zu lassen und für bestimmte Branchen Zuschläge festzulegen. Noch „zurückhaltend gerechnet“ müssten solche Zulagen für redaktionelle Arbeit allerdings „ein Plus von 80 Prozent“ bedeuten.

Bestenfalls ins Museum

Dauerleihgaben gehören allenfalls ins Museum, nicht in die Arbeitswelt. Ein knappes Dutzend Betriebsräte großer Zeitungen wandte sich schon 2005 an das Bundesarbeitsministerium mit der Forderung, dem Austausch von Stammarbeits­plätzen durch unsichere Beschäftigungsverhältnisse und damit verbundenem Lohndumping ein Ende zu setzen. Inte­ressenvertretungen auf Konzern- und Unternehmensebene versuchen immer wieder, juristische Möglichkeiten gegen Tarifflucht auszuschöpfen. So hat der Betriebsrat der Oldenburger Nordwest-Zeitung den Streit um seine Nichtzustimmung für den Einsatz von Leiharbeit – allerdings im Falle einer nicht dem Tendenzschutz unterliegenden Redaktionssekretärin – inzwischen bis vor das Bundesarbeitsgericht getragen. „Wir sind der Meinung, es handelt sich um reguläre Tätigkeit, nicht um Leiharbeit und wir werden das 2008 hoffentlich schlussendlich prüfen lassen“, sagt Uli Janßen, der Betriebsratschef. Bei der Bremer Tageszeitung will man die Betriebsratswahlen in zwei Jahren in jedem Fall auf die neu gegründeten Gesellschaften ausdehnen. Man gehe von einem einheitlichen Betrieb aus und werde weiter seine Zuständigkeit reklamieren, versichert das Gremium.
Solche Initiativen können allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Handlungsmöglichkeiten von Interessenvertretungen begrenzt sind. Auf die Notwendigkeit verstärkten gewerkschaftlichen Engagements – nicht eben typisch für Journalisten hierzulande – verweist Madsack-Betriebsratschef Rainer Butenschön, Vernetzung und Denken in Konzernzusammenhängen fordert Bernd Köhler aus Dresden. Fakt ist, auch die Verhandlungsergebnisse im tarifpolitisch wichtigen Jahr 2008 werden mit darüber entscheiden, wozu Verleger künftig häufiger greifen – zum Tarifvertrag oder in die Trickkiste.

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