Medienbranche gegen sexuelle Belästigung

In Berlin haben 17 Verbände und Gewerkschaften der Film- und Fernsehbranche, darunter auch ver.di, sowie ARD und ZDF heute die Gründung eines Vereins als Träger für eine unabhängige Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt bekanntgegeben. Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters: „Ich begrüße es, dass es gelungen ist, so viele Partner ins Boot zu holen, die dieses Projekt jetzt gemeinsam verwirklichen. Die Zeit des Schweigens muss vorbei sein!“

Die Vertrauensstelle richtet sich an Betroffene sexueller Belästigung und Gewalt und ist zunächst auf den Film-, Fernseh-, Theater- und Orchesterbereich beschränkt, kann aber durch Beteiligung weiterer Unterstützer_innen und entsprechender Branchenvertreter_innen auf die gesamte Medienbranche, den Musikbereich und andere Kulturzweige ausgeweitet werden. Neben der Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden und der Unterstützung Betroffener stehen die Aufarbeitung und Prävention sexueller Belästigung und Gewalt im Mittelpunkt.

Hintergrund ist die sogenannte #MeToo-Debatte, die eine breite Diskussion über Abhängigkeiten und Machtmissbrauch bis hin zu sexuellen Übergriffen in der Kultur- und Medienbranche angestoßen hat. Dabei ist deutlich geworden, dass insbesondere dort Handlungsbedarf besteht, wo oft nur kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bestehen, wo viele Selbständige arbeiten und wo starke Abhängigkeitsverhältnisse z.B. durch die zentrale Bedeutung von Weiterempfehlungen existieren.

Dazu Cornelia Haß, Bereichsleiterin Medien bei ver.di: „Anders als in anderen Branchen arbeiten im Film- und Fernsehbereich überwiegend Kreative, die als kurz befristet Beschäftigte oder selbstständige Mitarbeiter ständig zwischen Filmbetrieben ohne feste Belegschaft oder Betriebsrat hin und her wechseln und dadurch auch permanent auf Arbeitsuche sind. Darum sind Beschwerdestellen auf betrieblicher Ebene schwer einzurichten und wenig sinnvoll. Nur eine überbetriebliche Beschwerdestelle kann ihre vom Gesetzgeber gewünschte Wirkung voll entfalten, daher war es überfällig, eine entsprechende Einrichtung zu schaffen.“

Die Vertrauensstelle soll nun zeitnah ihre Arbeit aufnehmen, um Betroffenen ein niedrigschwelliges und anonymes Beratungsangebot zu bieten. Finanziert wird sie zum Teil aus dem Etat des Kulturstaatsministerin Grütters, zum Teil von Vertreter_innen der Branche wie etwa der ARD. Außerdem werden Fördergelder bei der Filmförderungsanstalt und den Verwertungsgesellschaften der Arbeitnehmer_innen sowie auch der Arbeitgeber_innen beantragt.

Mehr Informationen in der „Gemeinsamen Pressemitteilung der BKM und der Gründungsmitglieder des Vereins Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt“

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

ZDF textet nur noch in Ausnahmefällen

Seit Dezember 2025 gilt der Reformstaatsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Damit haben die Bundesländer die Vorgaben für die Sender verschärft, ihre Online-Angebote nicht presseähnlich zu gestalten. Eine Textberichterstattung erfordert seitdem, mit wenigen Ausnahmen, einen aktuellen Sendungsbezug. Das ZDF reagierte auf den erhöhten Bewegtbild-Bedarf mit strukturellen Änderungen.
mehr »

Spanien: Strafe für Berichterstattung?

Die spanische Datenschutzbehörde will Zeitungen bestrafen, weil sie illegal in soziale Bewegungen eingeschleuste Polizisten enttarnt oder darüber berichtet hatten. Bislang sind Gerichte nicht tätig. Die Vorgänge drohen zu einem Präzedenzfall zu werden, warnen die betroffenen Medien und Menschenrechtsorganisationen.
mehr »

Kahlschlag bei DuMont in Köln

Die dju in ver.di kritisiert den Kahlschlag der Regionalredaktionen von Kölner Stadt-Anzeiger und Kölnischer Rundschau. Zum 30. September endet die Tätigkeit der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG). 57 tarifgebundene Vollzeitstellen entfallen. Die betroffenen Beschäftigten müssen sich jedoch auf neu zugeschnittene Stellen bewerben. Eine Übernahmegarantie gibt es nicht.
mehr »

AI Act legt KI-Kennzeichnung fest

Petra Schwegler fasst für die Webseite der Medientage München die seit dem 2. August 2026 geltenden Bestimmungen zur KI-Kennzeichnung zusammen. Der AI Act gilt: Wer KI-generierte oder -manipulierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Die Regel gilt für Chatbots, für Deepfakes, für Werbespots, für alles künstlich Generierte.
mehr »