Mehr Mut und Statut

20. Journalistentag: Innere Medienfreiheit auf dem Prüfstand

Der alte Hut innere Pressefreiheit wird wieder aufgeputzt. Tatsächlich war er im Alltag und im gewerkschaftlichen Trend etwas aus der Mode gekommen. Redaktionsstatute, die Ende der 60er und 70er Jahre in der Bundesrepublik zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit entstanden, verstaubten im Schrank. Im Zuge der Digitalisierung, des Wandels der Verlegerkaste und globaler Entwicklungen gewinnt das gute Stück neuerlich an Tragfähigkeit. In der Berliner Zeitung wurde kürzlich ein Redaktionsstatut errungen. Unter dem Titel: „Zensor Markt. Innere Medienfreiheit – Konflikte um die Qualitätskontrolle“ debattierte der 20. Journalistentag der dju in ver.di am 25. November in Berlin über neue Anforderungen im Journalismus.

Dass innere und äußere Medienfreiheit zwei Seiten einer Medaille sind und diese sowohl nach außen – gegen Eingriffe des Staates – als auch nach innen – gegen Einflüsse durch das Unternehmen oder den Zensor Markt – verteidigt werden muss, zog sich als roter Faden durch den Tag. Momentan erlebe man die radikale Gleichzeitigkeit verschiedener medienpolitisch bedeutsamer Prozesse. Parallel zu rasanten technischen Neuerungen entwickelten sich „neue Geschäftsmodelle, Akteure und Player auf den Medienmärkten“, eröffnete Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender den Journalistentag. Die klassischen Mediengattungen, selbst schon kontrolliert von starken Konzernen wie Bertelsmann, Springer oder in Europa mediaset (Berlusconi), würden „konfrontiert mit dem Einstieg finanzstarker Investoren, die bereits auf der Ebene der Infrastrukturen von Telekommunikation und Plattformen tätig“ seien. Sie gehen derzeit enge Verbindungen zu Programmanbietern ein oder werden selbst zu solchen. Die Medienregulierung gerate darüber in ziemliche Aufregung; allerdings, so der ver.di-Vize, werde das „bislang geltende Recht vielfach schlechter geredet als es tatsächlich ist“. Lediglich die Strukturen zur Kontrolle der neuen Medien- und damit Meinungsmächte „sind nicht unbedingt auf der Höhe der Zeit“. ver.di setze beim Ruf nach Medienregulierung klare Prämissen. „Die Kontrolle von Medien- und Meinungsmacht, und zwar von außen wie von innen, ist existenziell für den Fortbestand der rechtsstaatlichen Demokratie“, hob Werneke hervor. Es gehe „eben nicht um Technologie und Technik“, sondern um die „Verfügungsmacht“ über die Informationswege. Zum einen müsse eine Medienordnung „nicht nur rein juristisch, sondern politisch gestaltend den Pflichten nach Artikel 5 Grundgesetz, den so genannten Kommunikationsfreiheiten“ nachkommen. Zum anderen müsse das „Schicksal des ‚Öffentlichen’ als Öffentlichkeit einer wirklichen ‚Bürgergesellschaft’“ im Auge behalten werden, es werde wesentlich von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Tageszeitungen getragen.

Medienpolitische Sau durchs Dorf getrieben

Das Ringen um einen „selbstbewussten, widerstandsfähigen Qualitätsjournalismus“ und Widerstand dagegen, „die eh schon arme Vielfalt noch weiter eindämmen und verarmen zu lassen“, leitete Werneke als Aufgabe ab.
Trotz einer intensiven Debatte über die Medienaufsicht als äußere Sicherung der Medienfreiheit dränge das Thema der inneren Medienfreiheit immer weiter nach vorn – so Martin Dieckmann, medienpolitischer Referent von ver.di. Die „Entwicklung der Medien selber und die immanente Erosion journalistischen Selbstbewusstseins durch immer größere Marktausrichtung“ habe wesentlich zum zeitweiligen Verstummen der inneren Medienfreiheit beigetragen. Mittlerweile werde in kurzen Abständen eine neue „medienpolitische Sau durchs Dorf getrieben“. Seien es die Deregulierung des Kartellrechts für Zeitungskonzerne, die Debatte einer Beschränkung für ausländische Investoren, das Beispiel Springer / ProSiebenSat.1 oder gar der Warnschrei „Berlusconi ante portas!“. Tatsächlich handele es sich aber immer „um dieselbe Sau, sie wechselt lediglich die Richtung“. Es gehe medienpolitisch darum, „ob den einheimischen Medienunternehmern mehr Spielräume und Macht eingeräumt werden, das zu werden, was sie schon sind: Global Player“.
Tatsächlich habe aus gewerkschaftlicher Sicht die früher vorrangige Abwehr von politisch motivierten Eingriffen von Unternehmerseite „nichts an Aktualität und Bedeutung eingebüßt“. Dabei ginge es nicht lediglich um redaktionelle Belange. Schließlich sei der Begriff innere Medienfreiheit vielmehr abgeleitet aus dem Verhältnis zur Gesellschaft, von dem „Auftrag“, mit Hilfe von Presse und Rundfunk Öffentlichkeit herzustellen und den Informationsrechten und Freiheiten aller Bürger Genüge zu tun.

Qualität statt Quote

Innere Medienfreiheit reklamiere für Journalisten ein „maßgebliches Mitbestimmungsrecht in der Ausgestaltung der Tendenz“ des jeweiligen Mediums. Die zunehmende Segmentierung der Märkte ziehe die Medien insgesamt in einen „Sog der Kommerzialisierung journalistischer Inhalte“, so Dieckmann. Das Trennungsgebot und andere Grundsätze dienten im doppelten Sinne der Qualitätssicherung: der von Werbung und Verbraucherschutz einerseits und von Qualitätsjournalismus andererseits. Standards, wie sie der Werbe-, der PR- und der Presserat in Kodizes festgeschrieben haben, sollten statt „Quotenranking“ als Maßstäbe für inneres Controlling gelten. Aus dem „Binnenpluralismus“ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, des „Außenpluralismus“ bei den Privaten und des einzig durch Wettbewerbsrecht und Landespressegesetze kanalisierten „freien Flutens“ bei der Presse leiteten sich Besonderheiten für die Ausgestaltung von Mitbestimmungsmöglichkeiten ab. Es gelte: Je genauer die äußere Medienaufsicht ist, je tiefer sie greift, desto geringer sind die Anforderungen an eine innere Medienaufsicht. Die habe dann nur zu erledigen, „was von außen nicht erfolgt“. Das erkläre, dass die Redaktionen in der Presse – im Gegensatz zum Rundfunk – „letztlich die einzigen Instanzen einer selbstregulierten und selbstregulierenden Medienaufsicht“ sind.

Keine Anlässe für Beschwerden bieten

Selbstregulierte Regulierung? Martin Dieckmann löste den etwas kryptisch klingenden Ansatz zur inneren Medienfreiheit auf, indem er Möglichkeiten der Qualitätskontrolle zur Diskussion stellte. Um Medien als Instrument der Demokratie zu sichern, muss Qualitätsmanagement Einzug halten. In fünf Thesen listete er auf, wie es gehen könnte:

  • Selbstaufsicht kommt vor Aufsicht und Aufsicht vor Beschwerde: Publizistische Mitbestimmung beispielsweise durch Redaktionsausschüsse wird Teil des Controllings. Bedenken werden zum Auftrag des jeweiligen Programms der Zeitung artikuliert. Selbstaufsicht wirkt präventiv und macht Beschwerden überflüssig.
  • Publizistische Standards auf Branchen- und Unternehmensebene in Vereinbarungen fixieren: Publizistische Standards sind zum einen globale Grundstandards, an die alle gehalten sind. Je nach Unternehmen, Anstalt, Markttätigkeit und Charakter des Produktes sind diese Standards zu konkretisieren etwa in redaktionellen Statuten. Sowohl kollektiv- wie individualrechtlich ist damit auch die Tendenzbindung festgeschrieben. Abweichungen von welcher Seite auch immer sind entsprechend rechtlich anfechtbar.
  • Publizistische Standards für die innere Qualitätskontrolle: Ausbildung eines inneren Qualitätsbegriffes, der als sanktionsfähige Vorschrift Teil der Geschäftsbeziehungen wird. Das muss in der Art von Vergabevorschriften auf externe Dienstleister ausgedehnt werden und sollte Schleichwerbung ausschließen.
  • Publizistische Mitbestimmung als Bestandteil fortlaufenden Qualitätsmanagements: Die publizistische Mitbestimmung im Rahmen etwa eines Redaktionsstatutes ist nur dann wirksam und lebendig, wenn sie nicht – analog den Beschwerdeinstanzen – nur im Streitfall auf den Plan gerufen wird. Auch hier gilt: Selbstaufsicht vor Beschwerde. Dabei konzentriert sich die Beteiligung der Redaktion am „internen Controlling“ strikt auf publizistische Aspekte.
  • Selbstaufsicht verbunden mit freiwilliger Außenaufsicht: Sinnvoll können Vereinbarungen für eine freiwillige Außenaufsicht sein, worüber sich intern Redaktion und Unternehmen – etwa im Rahmen eines Statuts – einigen können. Eine freiwillige Außenaufsicht kann beispielsweise aus einer professionellen Presse- bzw. Medienbeobachtung oder aus einem Prinzip von Ombudsleuten bestehen.

Genereller Grundsatz: Es soll erst gar nicht zu Anlässen für Beschwerden kommen! „Kodizes mitsamt der jeweiligen Spruchpraxis ergeben das, was allgemeine Qualitätsmaßstäbe sein sollten“, fasste Dieckmann zusammen. „Lösungen werden aber nur gefunden, wenn beide Seiten sich auf den Weg machen.“
Gerd Nies, IG-Medien-Urgestein und Mitglied im Verwaltungsrat des ZDF, setzte sich mit der Frage „Medienfreiheit, Pressefreiheit – geteiltes Grundrecht“ auseinander. Da Verleger und Journalisten Träger des Grundrechts Pressefreiheit sind, leitete er den Schluss ab, dass innere Pressefreiheit zwar ein „Journalistenthema“ sei, zugleich aber ein gesellschaftliches in Form der Ausgestaltung von Informations- und Meinungsfreiheit. Damit ist es auch eine originär gesetzgeberische Aufgabe.
Bei allen Unterschieden zwischen Rundfunk und Presse – so werde die Rundfunkfreiheit zwar durch Staatsverträge, aber im Wesentlichen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestimmt – hielt Nies auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Strukturen der inneren Pressefreiheit, also Redaktionsausschüsse mit Rechten für „möglich und notwendig“. Das werte nicht die Aufsichtsratsgremien ab, weil man ja das Verhältnis dieser Externen zu den redaktionellen Entscheidungen im Innenverhältnis sehen muss. Wobei Gremienbeschlüsse dann auch bindend für die Redaktionsausschüsse seien. Jedoch würden sie nur den Rahmen bilden, den es gelte, mit einer Mitbestimmungsstruktur auszufüllen. Denn das konkrete Programm machen nicht die Gremien.

Unterentwickelte Verantwortungskultur

Kritisch über die Qualitätsstandards in den Redaktionen und eine „unterentwickelte Verantwortungskultur im Journalismus“ äußerte sich Prof. Dr. Michael Haller von der Universität Leipzig. Eine Analyse von Regionalzeitungen offenbarte 2004 einen beträchtlichen Anteil „PR-basierter Texte“ im redaktionellen Teil. Mit dem Hamburger Abendblatt sei es deshalb, da es seine Glaubwürdigkeit angegriffen sah, zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen. Nachweislich ging „zwei Wochen vor Prozessbeginn der Anteil solcher Texte im Blatt dramatisch zurück“. Was in diesem Fall äußerer Einfluss bewirkt hätte, schafften innere Mechanismen offensichtlich nicht. Der öffentliche „Basiskonsens“ betreffe eine Orientierungs- und eine politische Funktion des Journalismus, so Haller. Innere Pressefreiheit müsse „Sicherungen einbauen“, dass beide Funktionen erfüllt werden. Tatsächlich seien verschiedene Modelle dafür in den vergangenen 40 Jahren „schlicht gescheitert“. International sei in jüngster Zeit auf Vereinbarungen zwischen Redaktion und Verleger, etwa beim inzwischen wieder verkauften norwegischen Konzern Orkla Media, und auf Modelle mit Ombudsleuten zu verweisen.

Pressekodex als Berufungsbasis

Erfahrungen mit dem „Leitbild Unabhängigkeit“ fügten Dr. Horst Avenarius, Vorsitzender des Deutschen Rates für Public Relations und Manfred Protze, dju-Sprecher und Mitglied des Deutschen Presserats, an. Protze forderte, vom Pressekodex in der Redaktionspraxis als „Berufungsbasis für eine Qualitätsdebatte aktiv Gebrauch zu machen“. Das Hauptkapital des redaktionellen Teils von Zeitungen und Zeitschriften sei seine Glaubwürdigkeit, betonte Protze. Die Wirkung von Rügen durch den Presserat werde häufig unterschätzt, doch Markenprodukte litten deutlich unter einer „Beschädigung ihres guten Rufes“. Als Vorsitzender des Beschwerdeausschusses 1 des Presserates wünschte sich Protze Möglichkeiten, Schleichwerbung auch „beweisen“ zu können. Es gebe keinen Widerspruch in den Kodizes des PR-Rates, des Werberates und des Deutschen Presserates, was die Trennung von Redaktion und Werbung angehe, so Avenarius. Er sieht den PR-Rat als „Vorreiter“ selbstinitiativ gegen Verstöße tätig zu werden. Anders als der Presserat kann der PR-Rat auch ohne Beschwerden von außen tätig werden, wenn ihm Verstöße gegen seinen Kodex im Bereich der Public Relations auffallen.

Arme und Köpfe bewegen

Die von der freien Journalistin Kathrin Gerlof und ZDF-Redakteur Uli Rhöm – beide hatten schon spritzig und locker durch den Tag geführt – moderierte Podiumsdiskussion klopfte Thesen und Vorschläge des Tages auf ihren realistischen Gehalt hin ab. „Statut und Mut“ als Aufforderung an die Kolleginnen und Kollegen – damit brachte Thomas Rogalla, Journalist der Berliner Zeitung und Mitglied im neuen Redaktionsausschuss, die Debatte auf den Punkt. „Wir freuen uns, dass wir das hingekriegt haben.“ (M 11 / 2006) Ob‘s funktioniert? „Abwarten: Wir sind erst am Anfang des Schuljahres.“
Redaktionsstatute seien immer nur so gut, wie „Menschen sie selbst erfüllen können“, merkte Rundfunkjournalist Jürgen Schröder-Jahn an, auf langjährige Erfahrungen mit dem NDR-Redakteursstatut zurückblickend. Dieckmanns Thesen seien bislang nicht „im Ansatz erfüllt“. Für den Rundfunk beispielsweise sei ein Gütesiegel wünschenswert. Angesichts ausgedünnter Redaktionen, von Outsourcing und Zeitdruck verwies Detlef Hensche, letzter Vorsitzender der IG Medien, darauf, dass „Qualität im Journalismus von den täglichen journalistischen Arbeitsbedingungen mit beeinflusst wird. In Verantwortung der Verleger läge es, Freiräume zu schaffen, die Journalisten ermöglichten, „Arme und Köpfe zu bewegen“.
Burkhard Schaffeld, Justiziar des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, sprach sich dafür aus, das Ansehen der Journalisten und der Medien in der Öffentlichkeit zu fördern. Einer Debatte um Qualitätsjournalismus würden sich die Verleger auch künftig nicht entziehen. Er sehe nicht, dass die Grenzen von Redaktion und Werbung aufgehoben seien Und einer Vermischung beider Seiten würde der Verband nie zustimmen. Doch eine Medienaufsicht von außen sei abzulehnen.
Claus Grewenig vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. sah die Qualitätsdebatte bereits im Gange. Die Medien würden sich aber unterschiedlich darauf zu bewegen. Bei der freiwilligen Selbstkontrolle aller Fernsehsender hätte man einiges erreicht, beispielsweise im Jugendmedienschutz. Regularien, um die Selbstkontrolle zu überprüfen, entwickelten sich. Auch im Privaten Rundfunk gäbe es eigene Leitlinien. Ob eine externe Qualitätskontrolle hinzubekommen sei, bezweifelte Thomas Rogalla. Wichtig sei die innere, verbunden mit „innerer Führung“, ausgerichtet auf das journalistische Ethos und den Grundsatz der Glaubwürdigkeit der Medien. Und Detlef Hensche formulierte ein ganz einfaches Credo: „Jeder Journalist, der mit noch mehr Freude an die Arbeit gehen kann, wird ein hochwertiges Produkt abliefern.“
Mit dem Ziel innerer Pressefreiheit müsse man die Statutenbewegung wiederbeleben, aber sich auch auf andere Weise organisieren, hob Malte Hinz, Sprecher der dju, zum Schluss hervor. Noch fehle es an politisch offensiver, stabilisierender Medienkontrolle insgesamt.

Meinungen aus dem Publikum

Georg Escher
Nürnberger Nachrichten
Um mehr Geld zu machen, werden Investoren angelockt, die mit der Redaktion nicht über journalistische Inhalte reden. Die Grenzen zwischen Werbung und Inhalt werden aufgerissen, nicht nur bei elektronischen Medien. Auch Printmedien bleiben nicht verschont, das hat gravierende Folgen für den Markt.

Holger Wenk
Freier Medienjournalist, Berlin
Bei der freiwilligen Selbstkontrolle ist die online-Strecke noch ausgespart. Ich vermisse Thesen über den Umgang mit neuen Internet-Kommunikationskanälen wie dem web-TV oder den blogs, beispielsweise dem Bild-blog, in den das Publikum in einer Art Bürgerjournalismus einbezogen ist.

Thomas Rogalla
Berliner Zeitung
Montgomery kam nicht als Partner, sondern als Heuschrecke, die sich um Pressefreiheit nicht schert und hohe Renditeansprüche hat. Mit der Gründung des Redaktionsausschusses wurde bewiesen, dass er so nicht durchkommt.

Franz-Josef Hanke
Freier Journalist, Marburg
Nur am Rande wurden die Probleme Freier gestreift, deren Honorare sich nicht nach oben bewegen. Immer mehr leben in prekärer Situation. Ohne vernünftiges Arbeitsentgelt aber kann keine Qualität angeboten werden. Was lässt sich da gemeinsam mit Betriebs- und Personalräten ändern?

Jo Seuß
Nürnberger Nachrichten
Kontrollgremien sind zu theoretisch. Die ganze Zeitungsproduktion liegt schon in Händen der Redakteure. Verhindert werden muss eine Ausbildung zum Redakteur light. Der Computer macht auch künftig nicht alles. Ich vermisse das klare Bekenntnis der Verleger zur Redaktion.

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