Neues Jahrbuch 2002 des Deutschen Presserates

 

Pressekodex, Ziffer 8:

«Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden.

Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.»

Richtlinie 3.2 – Dokumentierung

«Führt die journalistisch-redaktionelle Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch die Presse zur Veröffentlichung von Richtigstellungen, Widerrufen, Gegendarstellungen oder zu Rügen des Deutschen Presserats, so sind diese Veröffentlichungen von dem betreffenden Publikationsorgan zu den gespeicherten Daten zu nehmen und für dieselbe Zeitdauer zu dokumentieren wie die Daten selbst.»


Das neue Jahrbuch 2002 des Deutschen Presserates ist erschienen. Im Unterschied zu den Vorjahren enthält dieses Jahrbuch anstelle einer vollständigen Dokumentation erstmals eine repräsentative Auswahl der Beschwerdefälle. Die Begründung ist einfach: Seit Jahren verzeichnet der Presserat steigende Beschwerdezahlen. So wird von den 250 abgeschlossenen Beschwerdeverfahren in 2001 die Spruchpraxis in 130 Fällen dokumentiert und analysiert. Mit fast 50 ausgesprochenen Rügen ist ein bisheriger Höchststand des schärfsten Sanktionsmittels des Presserates erreicht. Das Jahrbuch enthält darüber hinaus wie gewohnt Beiträge zu aktuellen Problemen und Entwicklungen im Pressewesen, den Pressekodex mit den Publizistischen Grundsätzen, Angaben über die Mitglieder und eine Chronik des Presserates.


 

Bestellungen des Jahrbuches:
UVK Verlagsgesellschaft mbH
willkommen@uvk.de
Tel: 07531-90530

Jahrbuch des Deutschen Presserats 2002
312 Seiten, broschiert,
ISBN 3-89669-363-8
Einzeln: 19 Euro
Fortsetzungspreis: 16 Euro.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Buchtipp: Sprache des Kapitalismus

Über gendersensible Sprache läuft schon seit Jahren eine hochemotionale Debatte. In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden gilt seit dem 1. April sogar ein Genderverbot. Über Begrifflichkeiten wie „steigende Preise“ oder Finanzkrisen, die wie ein „Tsunami“ über uns kommen, wird dagegen weniger gestritten. Sie beherrschen längst unser Denken und Sprechen, sind in unseren Alltag eingedrungen. Wer in diesem Wirtschaftssystem sozialisiert wurde, nutzt sie automatisch, ohne weiter darüber nachzudenken.
mehr »

Preis für behinderte Medienschaffende

Zum zweiten Mal schreibt in diesem Jahr die gewerkschaftsnahe Otto Brenner Stiftung zwei Preise und Stipendien für Journalist*innen mit Behinderung aus. Damit soll „ein klares Signal für die Förderung von Diversität als unverzichtbaren Wert in unserer demokratischen Gesellschaft“ gesetzt werden, sagt Jupp Legrand, Geschäftsführer der Stiftung. 
mehr »

KI darf keine KI-Texte nutzen

Die Diskussion über Möglichkeiten und Grenzen der KI im eigenen Metier wird Journalist*innen noch lange weiter beschäftigen. Bei der jüngsten ver.di-KI-Online-Veranstaltung ging es um den Anspruch an Gute Arbeit und Qualität. ver.di hat zum Einsatz von KI Positionen und ethische Leitlinien entwickelt. Bettina Hesse, Referentin für Medienpolitik, stellte das Papier vor, das die Bundesfachgruppe Medien, Journalismus und Film zum Einsatz von generativer Künstlicher Intelligenz im Journalismus erarbeitet hat.
mehr »

Unabhängige Medien in Gefahr

Beim ver.di-Medientag Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen diskutierten am 20. April rund 50 Teilnehmende im Zeitgeschichtlichen Forum in Leipzig die aktuelle Entwicklungen in der Medienlandschaft, die Diversität in den Medien und Angriffe auf Medienschaffende. Das alles auch vor dem Hintergrund, dass bei den kommenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg die AfD laut Umfragen stark profitiert. 
mehr »