Pressekodex, Ziffer 8:
«Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden. Dabei ist zu prüfen, ob durch eine Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter verletzt werden.
Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und gewährleistet den redaktionellen Datenschutz.»
Richtlinie 3.2 – Dokumentierung
«Führt die journalistisch-redaktionelle Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch die Presse zur Veröffentlichung von Richtigstellungen, Widerrufen, Gegendarstellungen oder zu Rügen des Deutschen Presserats, so sind diese Veröffentlichungen von dem betreffenden Publikationsorgan zu den gespeicherten Daten zu nehmen und für dieselbe Zeitdauer zu dokumentieren wie die Daten selbst.»
Das neue Jahrbuch 2002 des Deutschen Presserates ist erschienen. Im Unterschied zu den Vorjahren enthält dieses Jahrbuch anstelle einer vollständigen Dokumentation erstmals eine repräsentative Auswahl der Beschwerdefälle. Die Begründung ist einfach: Seit Jahren verzeichnet der Presserat steigende Beschwerdezahlen. So wird von den 250 abgeschlossenen Beschwerdeverfahren in 2001 die Spruchpraxis in 130 Fällen dokumentiert und analysiert. Mit fast 50 ausgesprochenen Rügen ist ein bisheriger Höchststand des schärfsten Sanktionsmittels des Presserates erreicht. Das Jahrbuch enthält darüber hinaus wie gewohnt Beiträge zu aktuellen Problemen und Entwicklungen im Pressewesen, den Pressekodex mit den Publizistischen Grundsätzen, Angaben über die Mitglieder und eine Chronik des Presserates.
Bestellungen des Jahrbuches:
UVK Verlagsgesellschaft mbH
willkommen@uvk.de
Tel: 07531-90530
Jahrbuch des Deutschen Presserats 2002
312 Seiten, broschiert,
ISBN 3-89669-363-8
Einzeln: 19 Euro
Fortsetzungspreis: 16 Euro.