PR im Mäntelchen

Die Bundesagentur für Arbeit bietet den Medien einen neuen „Themendienst“ an. Der Begriff suggeriert, hier wird auf News, Schwerpunkte, Probleme, … hingewiesen, nun ja, eben auf Themen die von Journalisten durchaus aufgegriffen werden könnten – nach Ansicht der Behörde sogar sollten. Dagegen wäre nichts einzuwenden. Der Journalist findet jedoch „kostenfreie druckfertige Artikel zur redaktionellen Nutzung“ vor. Allerdings erst wenn er sich registriert, die AGBs akzeptiert und eine geplante Veröffentlichung angibt: Letzteres übrigens bevor er den ganzen Text lesen kann. Journalistische Themenfindung sieht anders aus.

Die AGBs sind, freundlich ausgedrückt, bemerkenswert. Genau wird festgelegt wie die Veröffentlichungen auszusehen haben. „Die Artikel sind in der vorgegebenen Länge zu nutzen.“ 20 Prozent Zeilenkürzung werden großzügig aus redaktionellen Gründen eingeräumt. Zusammengestellte Texte mit Foto dürfen nicht voreinander getrennt erscheinen, „sind zusammen auf einer Seite abzubilden“. Noch interessanter die Anweisung: „Die Artikel und ihre Bestandteile dürfen nicht bearbeitet werden, insbesondere dürfen keine eigenen Texte, Fotos oder sonstige Ergänzungen hinzugefügt werden.“ Auch Interviews müssen unangetastet bleiben. Die Arbeitsagentur macht also keine Informationsangebote, sondern sie bestimmt die Inhalte bis hin zur Platzierung. Die Artikel seien von „erfahrenen Journalisten aufbereitet“, heißt es in einer Pressemitteilung. Dass gute Journalisten in der Lage sind, für einen Auftraggeber Texte zu formulieren, will man wohl glauben. Aber auch dann kommen „nur“, wenn auch gute, PR-Texte heraus. Kritisches Hinterfragen ist nicht möglich, die andere Seite der Medaille so mancher Probleme um Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittlung bleibt im Dunkeln. Aber eben das zu erhellen, ist die Aufgabe von Journalismus. PR-Texte dienen der Information der Öffentlichkeit, jedoch nur im Sinne einer Seite. Sie werden in der Regel als Anregung oder auszugsweise in Teilen verwendet, zitiert bzw. ergänzt. Daran können wohl auch diese fragwürdigen AGBs nichts ändern.
Pragmatiker sagen, das sei nur ein unverbindliches Angebot, „im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“, die Medien müssen es nicht annehmen. Doch die Versuchung, kostenlosen Content zu nutzen, ist angesichts von Personalabbau und schrumpfender Redaktionsbudgets groß. So leistet die Arbeitsagentur der Vermischung von PR und Journalismus weiter Vorschub. Dass für derartige Medienindoktrination auch noch Beiträge bzw. Steuergelder missbraucht werden, hinterlässt einen fahlen Beigeschmack.

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