Regelwerk für Fotojournalisten

Gemeinsame AGB von FreeLens und IG Medien

Jedes Kaufhaus hat sie, jede Bank verweist darauf und üblich sind sie in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen und Unternehmen: Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB genannt. Der Fotografenverband FreeLens und die Fachgruppe Journalismus der IG Medien haben jetzt gemeinsam für ihre Mitglieder Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Fotojournalistinnen und Fotojournalisten erarbeitet.

Zur Kenntnis genommen werden AGBs vom Kunden selten, meist erst im Falle des Streites. Doch dann können sie bei juristischen Auseinandersetzungen entscheidend sein. Das ist bei selbständigen Fotojournalisten nicht anders. Ihre Kunden sind meist Medienunternehmen – und die sitzen oft am längeren Hebel. Nicht wenige Kolleginnen und Kollegen haben sich deshalb angewöhnt, auf ihren Lieferscheinen ihre Geschäftsbedingungen abzudrucken. Wer so handelt, hat in der Regel bessere Karten. Doch möglichst günstige, aber juristisch wirksame Regelungen zu formulieren, ist keine leichte Aufgabe angesichts des Urheberrechts, von Haftungsfragen, Zahlungsfristen, Blockierungsgebühren und vielem mehr.

„Den Anstoß, daß FreeLens und IG Medien jetzt gemeinsame AGB erarbeitet haben, hat das ,Spiegel‘-Urteil ergeben“, sagt der Hamburger Rechtsanwalt Klaus Müller-Knapp, der im Auftrag der IG Medien zusammen mit seinem Berufskollegen Dirk Feldmann für FreeLens in enger Abstimmung mit beiden Organisationen das Regelwerk ausgearbeitet hat. Die FreeLens-Klage gegen die Jahrgang-CD-ROMs des Nachrichtenmagazins ging in erster Instanz verloren, weil das Hamburger Gericht die multimedialen Datenträger nicht als neues Medium einstufte, sondern mit den vorher gebräuchlichen Microfiches gleichsetzte. Hingegen klagte die IG Medien erfolgreich für ein Mitglied, dessen Fotos ohne Genehmigung von „Focus“ auf CD-ROM veröffentlicht worden waren (M berichtete). Er konnte vor Gericht auf seine dem Verlag mitgeschickten Geschäftsbedingungen verweisen.

In den von FreeLens und IG Medien jetzt vorgelegten AGB für Fotojournalisten wird deshalb auch ausführlich auf Nutzungsbedingungen, besonders auch in den neuen digitalen Medien eingegangen. Dazu gehört auch, daß eine Veränderung des Bildmaterials nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur mit der neuen Kennzeichnung [M] zulässig ist. Die AGB enthalten weiterhin allgemeine Lieferbedingungen, Fragen der Überlassung und Rückgabe des Bildmaterials, Honorargrundsätze, Vertragsstrafen und Schadensersatz.

Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte jeder Fotograf, jede Fotografin seiner Auftragsbestätigung oder Lieferung beilegen. Erhältlich sind sie in digitaler oder gedruckter Form über FreeLens in Hamburg und die Landesbezirke der IG Medien (Disketten zu 10,- DM u. Briefpapier zu 35,- DM). Auch von den Internet- Homepages beider Organisationen  können sie heruntergeladen werden.

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