Scheinselbständigkeit – wer hat Probleme?

Die IG Medien bittet um Praxisberichte: Wer hat Erfahrungen mit den neuen Bestimmungen zur Scheinselbständigkeit gemacht?

Die ersten Versuche, das neue Gesetz (siehe „M“ 1-2/99) anzuwenden, haben die Befürchtungen bestätigt: Es gibt Chaos.

Verursacht wird es zunächst durch Auftraggeber: Da teilt eine Nachrichtenagentur ihren Stringern mit, sie müßten jetzt auf eigene Kosten der gesetzlichen Rentenversicherung beitreten (was gleich doppelt falsch ist); da fragt eine Anstalt per Fragebogen intime Details über andere Auftraggeber ihrer Freien ab, und eine Zeitung behält vorsorglich mal 20 Prozent der Honorare ein. Von dem Geld will sie irgendwann mal die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung für ihre Freien bezahlen, falls sie dazu verpflichtet wird.

Natürlich ist das rechtswidrig. Aber ist es ein Einzelfall? Die Erfahrungen sind noch dünn gesät. Ein erster Praxisbericht soll demnächst in „M“ erscheinen. Wer kann dazu beitragen? Wer hat in Sachen Scheinselbständigkeit schon Erfahrungen – gute oder schlechte – mit Auftraggebern, Krankenkassen oder der Künstlersozialkasse gemacht?

Bitte meldet euch bis zum 20. März 1999 per Fax (0711/2018-199 – Kennwort: Erfahrungsberichte) oder E-Mail (Erfahrungsberichte@igmedien.de) bei der IG Medien. Kurzer Hinweis genügt – wir rufen auch zurück.

Bis dahin sollte man Ruhe bewahren. Freie im Kunst- und Medienbereich brauchen sich von der Rentenversicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbständige nicht befreien zu lassen – weil die für sie gar nicht gilt. Auch sonst gibt es für sie beim Thema Scheinselbständigkeit keine Fristen, die sie kostenträchtig versäumen könnten. Und Beitragsnachzahlungen drohen schlimmstenfalls den Auftraggebern.

Bis genauere Erfahrungen vorliegen, gilt:

  • Zunächst alles tun, um in die KSK aufgenommen zu werden bzw. in der KSK zu bleiben.
  • Wo die KSK eine Versicherung ablehnt oder die Krankenkasse eine Versicherung über den Arbeitgeber verlangt, sofort Kontakt mit dem Betriebs- oder Personalrat bzw. der IG Medien aufnehmen. Vor allem Freie, die über den Arbeitgeber versichert werden wollen, sollten ihr Vorgehen dringend mit anderen Freien und dem Betriebsrat abstimmen.

Und denkt daran: Dieses Gesetz soll die Lage von Scheinselbständigen verbessern. Wo immer es sie verschlechtert, ist etwas faul. Dann sollte man sich Rat und Rechtsschutz bei der IG Medien holen.

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