Beschluss der Innenministerkonferenz zum Presseausweis
Die IMK will den Kreis der ausstellungsberechtigten Verbände und den Kreis der möglichen Inhaber des bundeseinheitlichen Presseausweises ausweiten. Medienverbände befürchten eine Entwertung des Dokuments als professionelles Arbeitsmittel.
Auf der 180. Sitzung ihrer Ständigen Konferenz (IMK) haben die Innenminister der Länder am 5. Mai festgestellt, dass sie auch „weiterhin einen bundeseinheitlichen Presseausweis – ausgegeben durch Journalisten- und Verlegerorganisationen – für erforderlich“ halten.
Selbst das schien eine Zeit lang strittig. Freelens hatte ein Urteil erstritten, das NRW zur Anerkennung von Presseausweisen verpflichtete, die von ihnen ausgestellt würden. Das ließ natürlich weitere Verbände bei den Innenministern vorstellig werden, die sich um das gleiche Recht bemühten. Und dabei ging es nun auch um amtlich anerkannte Presseausweise für nebenberufliche, für unbezahlt konkurrierende oder für hochbezahlte, aber nur höchst selten in Fachmedien publizierende Autoren.
Bislang erleichterte der bundeseinheitliche Presseausweis „den Behörden die Überprüfung, wer als ‚Vertreter / in der Presse tätig ist“. Das hatten die Innenminister 1993 an die Bedingung geknüpft, dass er nur an „hauptberuflich journalistisch tätige Personen“ ausgegeben werden sollte, die ihre „Einkünfte überwiegend aus journalistischer Tätigkeit“ erzielten. 2006 beschloss nun die IMK, „das Erfordernis der Hauptberuflichkeit“ als „Leitbild“ beizubehalten, aus behördlicher Sicht sei es jedoch „sachgerecht“, „auch Journalisten den Ausweis zu geben, die nicht hauptberuflich, aber quantitativ und qualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind.“ Die Interpretationsmöglichkeiten einer solchen Formulierung sind vielfältig. Die Aussagekraft des Ausweises über die Profession des Inhabers ist dadurch gefährdet, und damit seine Akzeptanz. Auch die ins Auge gefasste Erweiterung des Kreises der Ausstellungsberechtigten haben die bisher dazu befugten Verbände BDZV, VDZ, DJV und dju gemeinsam mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Sie befürchten eine Aufweichung der Vergabekriterien und eine Entwertung des Dokuments.
Immerhin sollen künftig für alle Organisationen, die Presseausweise ausstellen, bestimmte Anforderungen gelten. Sie müssen gewährleisten, dass die Ausweise „nur nach Prüfung der materiellen Voraussetzungen ausgestellt und bei deren Wegfall auch wieder eingezogen“ werden. Dazu müssen die Verbände „ausreichend zuverlässig und funktionsfähig“, aber auch „durchsetzungsfähig“ sein, und dafür notwendige strukturelle Voraussetzungen und Branchenkenntnisse nachweisen. Die Ausgabe von Presseausweisen dürfe nicht „der Hauptzweck des Verbandes“ sein.
Eine endgültige Vereinbarung über ein „einheitliches System“ der Vergabe der Presseausweise und die Auswahl der in Frage kommenden Verbände will die IMK im September verabschieden.