Signalwirkung

Bundesverfassungsgericht stärkt die Presse- und Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2477/08 eine Verfassungsbeschwerde des Redakteurs der Neuen Rheinischen Zeitung (www.nrhz.de) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Juni 2007 für zulässig erklärt: Die Berliner Entscheidung habe den Kläger Peter Kleinert in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. Kleinert, der in den 70er Jahren auch stellvertretender dju-Bundesvorsitzender war, hatte auf der NRhZ-Webseite aus einem Schreiben des Berliner Prominenten-Anwalts Dr. Christian Schertz zitiert und ein Foto von ihm veröffentlicht.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde waren eine Einstweilige Verfügung und ein darauf folgender jahrelanger Rechtsstreit um das Buch „Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred von Oppenheim“ von Werner Rügemer, über den die NRhZ gelegentlich berichtet hatte. Das Berliner Gericht hatte Kleinert unter anderem untersagt, aus einer E-Mail des Anwalts zu zitieren und sein Foto zu veröffentlichen. Die Richter sahen dadurch das Persönlichkeitsrecht des Rechtsanwalts Schertz beeinträchtigt. Dem widersprachen nun die Karlsruher Verfassungsrichter energisch.
Über den Einzelfall hinaus hat diese Karlsruher Entscheidung nach Auffassung des NRhZ-Anwalts Eberhard Reinecke Signalwirkung in der grundsätzlichen Auseinandersetzung um Persönlichkeitsrechte einerseits und Pressefreiheit andererseits. Die allzu einschränkende Bewertung zuungunsten der Pressefreiheit und zugunsten von Prominenten, vor allem von Gerichten in Hamburg und Berlin, dürfte damit weiter geschwächt worden sein, die Pressefreiheit wurde dagegen gestärkt. Eine umfangreiche Pressemitteilung zum Urteil findet sich unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-021.html.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Freie unter Honorar-Druck

Die prekären Arbeitsverhältnisse im Journalismus sind schon lange bekannt. Besonders trifft es aber freie Journalist*innen, deren Honorare sogar noch weiter sinken. Das hat auch Auswirkungen auf die Art des journalistischen Arbeitens.
mehr »

Anti-SLAPP-Gesetz ungenügend

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisiert das von der Bundesregierung beschlossene Anti-SLAPP-Gesetz. Es beschränke den Schutz vor Einschüchterungsklagen nur auf grenzüberschreitende Fälle. Damit bleibe ein Großteil der realen Bedrohungslagen für Journalist*innen in Deutschland unberücksichtigt.
mehr »

Inhalte brauchen Moderation

Theresa Lehmann ist Tiktok-Expertin bei der Amadeu Antonio Stiftung. Sie leitete das Modellprojekt pre:bunk, das zum Ziel hatte, Jugendliche mit Videoformaten zu Desinformation auf TikTok zu sensibilisieren. Mit M sprach sie über Regulierung, Verbote und Gefahren von Social Media.
mehr »

dju warnt: Angriffe auf Journalist*innen nehmen zu


mehr »