Signalwirkung

Bundesverfassungsgericht stärkt die Presse- und Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2477/08 eine Verfassungsbeschwerde des Redakteurs der Neuen Rheinischen Zeitung (www.nrhz.de) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Juni 2007 für zulässig erklärt: Die Berliner Entscheidung habe den Kläger Peter Kleinert in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. Kleinert, der in den 70er Jahren auch stellvertretender dju-Bundesvorsitzender war, hatte auf der NRhZ-Webseite aus einem Schreiben des Berliner Prominenten-Anwalts Dr. Christian Schertz zitiert und ein Foto von ihm veröffentlicht.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde waren eine Einstweilige Verfügung und ein darauf folgender jahrelanger Rechtsstreit um das Buch „Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred von Oppenheim“ von Werner Rügemer, über den die NRhZ gelegentlich berichtet hatte. Das Berliner Gericht hatte Kleinert unter anderem untersagt, aus einer E-Mail des Anwalts zu zitieren und sein Foto zu veröffentlichen. Die Richter sahen dadurch das Persönlichkeitsrecht des Rechtsanwalts Schertz beeinträchtigt. Dem widersprachen nun die Karlsruher Verfassungsrichter energisch.
Über den Einzelfall hinaus hat diese Karlsruher Entscheidung nach Auffassung des NRhZ-Anwalts Eberhard Reinecke Signalwirkung in der grundsätzlichen Auseinandersetzung um Persönlichkeitsrechte einerseits und Pressefreiheit andererseits. Die allzu einschränkende Bewertung zuungunsten der Pressefreiheit und zugunsten von Prominenten, vor allem von Gerichten in Hamburg und Berlin, dürfte damit weiter geschwächt worden sein, die Pressefreiheit wurde dagegen gestärkt. Eine umfangreiche Pressemitteilung zum Urteil findet sich unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-021.html.

 

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Aktionstag für digitale Souveränität

Persönliche Daten sind eine Ware – und wir liefern sie freiwillig an große Technologiekonzerne. Doch was wäre, wenn es auch anders ginge? Eine neue Initiative ruft zum Digitalen Unabhängigkeitstag auf und wirbt für einen Ausstieg aus der digitalen Abhängigkeit.
mehr »

Big Tech verändert TV und Streaming

Bei den Video-Streaming-Plattformen verteidigte YouTube im Jahr 2025 erfolgreich seine Führungsposition und erreicht 72 Prozent der deutschen Bevölkerung ab 14 Jahren. Die öffentlich-rechtlichen Streaming-Netzwerke von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen auf über 60 Prozent, dicht gefolgt von Netflix und Amazon Prime Video. Doch auch die Sender des ÖRR nutzen YouTube als Ausspielweg ihrer Inhalte. 
mehr »

Smartphones endlich sicherer machen

Als Journalist*innen sind wir verpflichtet, unsere Quellen zu schützen. Wir treffen sie an vertraulichen Orten, anonymisieren Namen, schreddern Unterlagen. Aber was ist mit unseren Smartphones? Während niemand die eigene Haus- oder Bürotür über Nacht offenstehen lassen würde, öffnen wir digital oft ungewollt Tür und Tor zu den sensibelsten Bereichen: Acht Tipps für Datensicherheit bei Smartphones
mehr »

Trauer um Franz Kotteder

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di trauert um Franz Kotteder. „Kotti" oder „der Franz", wie ihn Freunde und Kollegen wahlweise nannten, starb am 30. Dezember nach schwerer Krankheit viel zu früh im Alter von 62 Jahren. Seine Kolleginnen und Kollegen in der dju und im Süddeutschen Verlag verlieren mit Franz einen ebenso engagierten wie geistreichen, humorvollen und liebenswürdigen Streiter für Pressefreiheit, Qualitätsjournalismus und vor allem für die Interessen von Journalistinnen und Journalisten sowie aller Beschäftigten in der Zeitungsbranche.
mehr »