Staat soll Sicherheit für Medien schaffen

Auch "Feinde"?: Der Musiker Horst Lohmeyer und seine Frau Birgit, Krimiautorin, am 23. August 2019 auf der Bühne des inzwischen 13. Open-Air-Musikfestivals "Jamel rockt den Förster". Es findet im Garten der Familie in der Nähe von Wismar statt. Für ihr Engagement gegen rechte Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Hass erhielten die Lohmeyers bereits vor Jahren den Bürgerpreis der Deutschen Zeitungen. Foto: Rainer Jensen/dpa

In den letzten Monaten häufen sich Meldungen darüber, dass Journalist*innen von Rechtsextremisten bedroht werden. Sechs Vereinigungen von Medienschaffenden, darunter die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion (dju) in ver.di, wenden sich nun mit einem Offenen Brief an Bundesinnenminister Seehofer. Er wird aufgefordert: „Sorgen Sie für unsere Sicherheit!“ Es werden Auskünfte und staatliches Handeln im Zusammenhang mit sogenannten „Todeslisten“ verlangt.

Journalistinnen erlebten in ihrem Arbeitsalltag verstärkt Hass, Anfeindungen und Drohungen. Seit einiger Zeit sei auch bekannt, dass rechtsextreme Akteur*innen sogenannte „Todeslisten“ führen. Da Medien ein besonderes Feindbild und Hassobjekt vieler Rechtsextremer sind, sei von staatlicher Seite dafür zu sorgen, dass Medienschaffende ihren Beruf ungehindert ausüben können, erklären die Unterzeichner. Den Sicherheitsbehörden lägen Listen mit Angriffszielen vor. Betroffenen seien bisher jedoch nur in Einzelfällen informiert worden. Eine Strategie gegen Einschüchterungsversuche und für den Umgang mit der Bedrohungslage von Medien fehle offenbar, heißt es in dem Schreiben weiter.

Solange die Behörden bedrohte Personen und Organisationen nicht systematisch informierten und schützten, hätten die Rechtsextremen ihr Ziel erreicht, Angst zu verbreiten. Das schade den betroffenen Medienschaffenden, aber auch der freien Presse: „Wir fordern, dass der deutsche Staat alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um die Sicherheit dieser Berufsgruppe und ihrer Organisationen zu gewährleisten und, dass er Empfehlungen für ihre Sicherheit gibt“, geht es an die Adresse von Bundesinnenminister Seehofer.

Außerdem verlangen die Unterzeichner Informationen darüber, ob alle Personen, deren Name auf solchen Listen stehen, auf Anfrage Auskunft sowie „ein Informationspaket für Sicherheitsvorkehrungen“ erhalten. Gefragt wird, ob Einzelpersonen von den Behörden informiert werden, falls für sie konkrete Lebensgefahr besteht. Schließlich soll Seehofer erklären, ob auch Medienhäuser und Organisationen auf „Todeslisten“ stehen und ob sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden.

Hintergrund der Sorge ist auch die aktuelle Klage des Journalisten Arne Semsrott gegen das Bundeskriminalamt. Der Blog FragDenStaat, dessen Projektleiter Semsrott ist, hatte bereits 2018 vom BKA die Herausgabe sogenannter Feindeslisten der faschistischen Untergrundorganisation „Nordkreuz“ aus Mecklenburg-Vorpommern verlangt. Er sah die Behörde in der Pflicht, „über die Inhalte der Listen zu informieren“. In den vergangenen Jahren seien rund 25 000 Betroffene auf solche Listen gelangt, aber zum großen Teil gar nicht darüber informiert. Das BKA hatte mit Verweis auf den Datenschutz und die Gefährdung laufender Ermittlungen abgelehnt. Am 19. August 2019 entschied nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden: Das BKA müsse solche Listen nicht herausgeben, es sei nicht zuständig, sondern hier nur als Hilfe für den Generalbundesanwalt tätig. Für Semsrott ist klar, „wir werden weitere Anfragen stellen, auch an den Generalbundesanwalt“. Dazu werde man sich auf das Informationsfreiheitsgesetz und das Presserecht berufen. Nächster Schritt sei eine Klage gegen das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern.

Dank des öffentlichen Drucks, auch durch die Klage forciert, haben die Landekriminalämter zumindest in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern begonnen, Personen zu informieren, deren Namen und Adressen auf derartigen Listen zu finden sind. Ansonsten besteht die Intransparenz fort, Betroffene tappen im Dunklen und werden alleingelassen.

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