Stimmrechte bei der Bild-Kunst übertragen

Stift und ein Kreuzchen auf dem Wahlzettel

Bild: Pixabay

Die VG Bild-Kunst verschickt zurzeit die Einladungen für die Berufsgruppenversammlungen am 3. September in Bonn an ihre Mitglieder. In den Briefen befinden sich die Unterlagen für die Versammlung der Berufsgruppe II – Fotografie, Design, Illustration. Während sonst immer alle Mitglieder sehr willkommen sind, bietet Urban Pappi, geschäftsführendes Vorstandsmitglied, dieses Jahr darum, dass die Mitglieder ihre Stimme möglichst übertragen, damit der Teilnehmerkreis wegen Corona klein gehalten werden kann.

In den Unterlagen ist auch das Formular für die Stimmrechtsübertragung für die Versammlungen im Bonner Hilton Hotel am 3. September um 11 Uhr enthalten. Ebenfalls angekreuzt werden kann bereits die Stimmrechtsübertragung für die Mitgliederversammlung am 5. Dezember 2020 werden.

Die dju in ver.di fordert dazu auf, die demokratischen Stimmrechte wahrzunehmen und die Stimme an die ver.di-Fachgruppe Journalismus (dju) bis spätestens 31. August per Brief, Fax oder PDF-Anhang zu übertragen: VG Bild-Kunst, Weberstr. 61, 53113 Bonn; Fax: 0228/91534-39; E-Mail: info@bildkunst.de

Die Bild-Kunst vertritt Urheberinnen und Urheber aus dem visuellen Bereich. Weil es hier ganz unterschiedliche Branchen gibt, ist die Bild-Kunst in Berufsgruppen organisiert. Diese stellen quasi kleine Verwertungsgesellschaften unter dem gemeinsamen Dach der Bild-Kunst dar. Jede Berufsgruppe verfügt über ihren eigenen Wahrnehmungsvertrag und eigene Verteilungsregeln. Es gibt jedoch auch viele Gemeinsamkeiten und Berührungspunkte, so dass der Zusammenschluss in der Bild-Kunst sinnvoll ist.

 

 

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