Teilerfolg vor Gericht gegen Springer-AGBs

BERLIN. Das Landgericht Berlin hat der Axel Springer AG am 5. Juni untersagt, wichtige Passagen ihrer neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die freien Journalisten des Verlags zu nutzen. Es gab damit in wichtigen Teilen einem Antrag des Deutschen Journalisten-Verbandes, von ver.di und von Freelens auf Einstweilige Verfügung gegen die neuen Honorarregelungen statt.

Für unzulässig erklärte das Landgericht, dass die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung bei einer Mehrfachnutzung der Beiträge nicht klar geregelt wurde. Auch die Regelung, dass bei einer werblichen Nutzung der Beiträge eine Vergütung gesondert vereinbart werden kann, aber nicht muss, darf der Verlag nicht weiter nutzen. Gleiches gilt für den Passus, dass bei fehlender Urhebernennung keine gesonderten Ansprüche des Journalisten entstehen. Bestand haben vorläufig die Honorarbedingungen von Springer in den eingeräumten Nutzungsrechten. Der Verlag darf weiterhin Text- und Bildbeiträge unbeschränkt nutzen. „Mit dem Spruch der Berliner Richter ist aber gewährleistet“, so Vertreter der Kläger, „dass die Freien dafür angemessene Honorare erhalten.“
Die Axel Springer AG hatte die neuen Honorarbedingungen im Januar 2007 erstmals an ihre freien Mitarbeiter verschickt. Die gerichtliche Entscheidung ist im Verfahren der einstweiligen Verfügung nach mündlicher Verhandlung ergangen. Sie kann von beiden Seiten noch durch Rechtsmittel angegriffen werden, ist jedoch bis auf weiteres verbindlich. Damit dürfen diese AGBs nicht mehr angewendet werden. Sollte dies dennoch geschehen, werden die Betroffenen gebeten, mit den betreuenden Medien- oder Rechtssekretären in den Ländern umgehend Kontakt aufzunehmen.

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