Teilerfolg vor Gericht gegen Springer-AGBs

BERLIN. Das Landgericht Berlin hat der Axel Springer AG am 5. Juni untersagt, wichtige Passagen ihrer neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die freien Journalisten des Verlags zu nutzen. Es gab damit in wichtigen Teilen einem Antrag des Deutschen Journalisten-Verbandes, von ver.di und von Freelens auf Einstweilige Verfügung gegen die neuen Honorarregelungen statt.

Für unzulässig erklärte das Landgericht, dass die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung bei einer Mehrfachnutzung der Beiträge nicht klar geregelt wurde. Auch die Regelung, dass bei einer werblichen Nutzung der Beiträge eine Vergütung gesondert vereinbart werden kann, aber nicht muss, darf der Verlag nicht weiter nutzen. Gleiches gilt für den Passus, dass bei fehlender Urhebernennung keine gesonderten Ansprüche des Journalisten entstehen. Bestand haben vorläufig die Honorarbedingungen von Springer in den eingeräumten Nutzungsrechten. Der Verlag darf weiterhin Text- und Bildbeiträge unbeschränkt nutzen. „Mit dem Spruch der Berliner Richter ist aber gewährleistet“, so Vertreter der Kläger, „dass die Freien dafür angemessene Honorare erhalten.“
Die Axel Springer AG hatte die neuen Honorarbedingungen im Januar 2007 erstmals an ihre freien Mitarbeiter verschickt. Die gerichtliche Entscheidung ist im Verfahren der einstweiligen Verfügung nach mündlicher Verhandlung ergangen. Sie kann von beiden Seiten noch durch Rechtsmittel angegriffen werden, ist jedoch bis auf weiteres verbindlich. Damit dürfen diese AGBs nicht mehr angewendet werden. Sollte dies dennoch geschehen, werden die Betroffenen gebeten, mit den betreuenden Medien- oder Rechtssekretären in den Ländern umgehend Kontakt aufzunehmen.

nach oben

Weitere aktuelle Beiträge

Kino-Streiks zur Berlinale wirken 

Die Streiks während der Internationalen Filmfestspielen Berlin (Berlinale) haben Bewegung in die Tarifverhandlungen zwischen ver.di und dem Kinobetreiber CineStar gebracht. „Die Verhandlungen heute fanden in einer spürbar konstruktiveren Atmosphäre statt als beim letzten Mal“, so ver.di-Verhandlungsführer Andreas Köhn bei der soeben beendeten zweiten Tarifverhandlungsrunde in Berlin.
mehr »

Berliner Zeitung expandiert nach Osten

Der Verleger Holger Friedrich hat offenbar Sympathien für den Kreml und die AfD. Nun bringt er die Ostdeutsche Allgemeine als „Leitmedium“ für Ostdeutschland auf den Markt. Was tut der Konkurrent Madsack, an dem die SPD beteiligt ist? Er kooperiert mit Friedrich. In der Branche gibt es Erstaunen.
mehr »

Der SR lässt sich checken

Die öffentlich-rechtlichen Sender stehen unter Spar- und Reformdruck. Die Politik verlangt den Abbau von Mehrfachstrukturen und eine Profilierung des Programmauftrags. Die meisten Anstalten sind bereits im Umbau. Angesichts dieser Herausforderungen lässt der Saarländische Rundfunk (SR) derzeit seine Organisationsstrukturen von externen Beratern überprüfen.
mehr »

Mehr Regionalität bei WDR und NDR

WDR und NDR gehen neue Wege bei der der regionalen Berichterstattung. Beim WDR sollen demnach zum 1. Januar 2027 die bisherigen Programmbereiche Aktuelles und Landesprogramme zu einem neuen Programmbereich mit dem Arbeitstitel "NRW" zusammengelegt werden - sofern die WDR-Gremien dem Vorhaben zustimmen. Der NDR startet ein neues Format für Jüngere bei YouTube.
mehr »