Ungebunden, aber nicht unabhängig

Selbstständige in der Medienbranche Foto: Shutterstock/Lipik Stock und New Africa/ Montage: Petra Dreßler

„Herzlich benachteiligt gegenüber jedem Angestellten“, fühlt sich Stefan Rambow, freier Journalist aus München, weil er sich bis heute mit Abrechnungen und möglicher Rückzahlung von Corona-Hilfen herumschlagen muss. Und noch immer, meint er mit Blick auf aktuelle Energiekosten und Inflationsausgleich, hätte die Politik nichts wirklich über Solo-Selbstständige gelernt. Soll Freien in der Medienwelt die Zukunft gehören, dann bleibt einiges zu tun.

Professionelle Eigenständigkeit – noch um die Jahrtausendwende praktizierten das vor allem freie Journalist*innen in Print und Rundfunk, freie Fotografen, Cutterinnen, Tontechniker oder Kameraleute. In der Deutschen Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) nahm ihre Zahl unter den Mitgliedern stetig zu. Vor ver.di-Gründung lag ihr Anteil etwa bei rund 50 Prozent, inzwischen sind es fast zwei Drittel.

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Die gesamte Medienwelt hat sich sehr verändert. Wenige freie „Schreiber*innen“ können noch vom reinen Texten leben. Zeitungsverlage erwarten bei zunehmend mobilem Arbeiten längst auch Fotos und Videoschnipsel als Content, um das Publikum auf verschiedenen Ausspielkanälen bedienen zu können. Journalist*innen schreiben parallel Bücher, machen Lesungen, geben Seminare. Andere betreiben einen Mix aus Journalismus und PR; manche haben zugleich Minijobs oder arbeiten in Teilzeitanstellungen. Frühere klassische Pressefotografen sind mit der Digitalisierung in Felder wie Werbung, Produktfotografie oder Veranstaltungsmanagement vorgestoßen. In der Film- und TV-Sparte switchen Freie zwischen eigenen Projekten und Anstellungszeiten bei Sendern oder Produktionsfirmen. Eine Vielzahl freier Medienmacher*innen braucht ein zweites oder drittes Standbein. Es stellen sich Statusfragen nicht nur gegenüber der Künstlersozialkasse.

Volkswirtschaftlich gesehen zählen freie Medienschaffende, wenn sie auf eigene Rechnung arbeiten und keine Angestellten haben, zu den Solo-Selbstständigen. Die „SoloS“ bilden schon länger die Mehrheit der aktuell etwa 3,5 Millionen Selbstständigen. Zwischen 2002 und 2006, als das Ich-AG-Modell mit Hartz II sehr gefördert wurde, wuchs die Zahl Solo-Selbstständiger um gut eine halbe Million. Das hat dazu beigetragen, dass nicht nur in den traditionell „freien Berufen“, etwa Ärzte, Anwältinnen, Steuerberater, Architektinnen oder Künstler, sondern in vielen anderen Branchen Erwerbstätige selbstständig tätig wurden – von Ingenieuren, Dozentinnen über Fitnesstrainer bis zu Krankenschwestern und Pflegekräften. Nicht wenige dieser neuen Selbstständigen gehören zu in ver.di vertretenen Dienstleistungsbranchen.

Auch in der Kultur- und Kreativwirtschaft ist solo-selbstständiges Arbeiten häufiger geworden. Laut Statista stellten 2021 über 340.000 Kulturarbeiter*innen den größten Anteil unter den freien Berufen. Hinzu gekommen sind selbstständige Kreative in neuen Branchen, etwa in der Games-Produktion, der Plattformökonomie, Blogger, Tester oder Influencer. Sie alle unterscheidet inhaltlich ziemlich viel, es gibt aber auch wichtige Gemeinsamkeiten. Besonders die, dass vom früheren „Normalarbeitsverhältnis“ keine Rede mehr sein kann. „Die allermeisten Solo-Selbstständigen haben nichts als ihre Kreativität und Arbeitskraft zu verkaufen, können die Verwertungsbedingungen aber nur sehr eingeschränkt beeinflussen und sich nicht einmal auf einen gesellschaftlichen Mindestschutz für ihre Erwerbssituation verlassen“, konstatiert ver.di.

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„SoloS“ langsam sichtbarer

Laut Bundeswirtschaftsministerium überflügelte die Kultur- und Kreativwirtschaft bereits 2019 mit einer Wertschöpfung von 106,4 Mrd. Euro und 3,1 Prozent Anteil am Bruttoinlandsprodukt viele wichtige Branchen. Trotz zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung blieben ihre Protagonisten jedoch öffentlich fast versteckte Wesen. Das hat sich erst mit Corona geändert. Und es ist wesentlich ver.di zu danken, dass „Solo-Selbstständige“ nun zum Allgemeinwortschatz gehören dürften. Schon in den ersten Krisengesprächen im Kanzleramt thematisierte ver.di-Chef Frank Werneke die existenziellen Probleme der „SoloS“. Und schnell erwies sich auch praktisch, dass eine beträchtliche Gruppe von Erwerbstätigen in Kultur und Medien nicht vom Kurzarbeitergeld aufgefangen wurde, sondern wegen Auftragsmangel oder gar Auftrittsverbot in existenzielle Bedrängnis geriet. Wie wenig die Politik über deren Geschäftsmodell wusste, zeigten erste Corona-Hilfsprogramme.

ver.di, die unter ihren Mitgliedern rund 30.000 Solo-Selbstständige vereint, war zumindest mit Knowhow gewappnet. Seit Jahren hatte man vor allem im Referat Selbstständige daran gearbeitet, diesen Erwerbstätigen eine Stimme zu geben und sie gesellschaftlich sichtbarer zu machen. Arbeitsbedingungen und soziale Lage Solo-Selbstständiger standen im Fokus von Umfragen und kleineren Analysen. ver.di setzte sich beharrlich dafür ein, Freie und Selbständige besser in die sozialen Sicherungssysteme – etwa die freiwillige Arbeitslosenversicherung – zu integrieren. Man beriet und vernetzte Solo-Selbstständige der verschiedenen Branchen. In der Pandemie wurde der online ständig aktualisierte Corona-Infopool der ver.di-Selbstständigen für viele Mitglieder zum rettenden Kompass. Ein ver.di-Forderungskatalog zur Existenzsicherung begann bei Liquiditätshilfen, reichte über steuerliche Erleichterungen, die Senkung von Sozialversicherungsbeiträgen, Nichtanrechnung von Arbeitslosigkeit bis zu Kredithilfen. Statt komplizierter Programme forderte die gewerkschaftliche Bundeskommission Selbstständiger schließlich, allen Betroffenen den krisenbedingten Gewinnausfall sowie die betrieblichen Fixkosten so zu ersetzen, dass ein Einkommen in Höhe von 75 Prozent des Vorniveaus gesichert werde. Der Vorschlag blieb ungehört.

Größere existenzielle Risiken

In der Pandemie wurde überdeutlich: Die vielfach geschätzte größere berufliche Autonomie freier Medienschaffender bedeutet keinen Umgang auf Augenhöhe und geht mit größeren existenziellen Risiken einher als vielfach gedacht. Corona-Nachwirkungen sind für Betroffene noch immer belastend genug, doch nur die Spitze des Eisbergs.

Fotos: 123rf/Andriy Popov, Shutterstock/baon/Montage: Petra Dreßler

Einige Beispiele: Für Monate komplett beruflich ausgebremst, hatte Stefan Rambow alle Hilfen beantragt, die für ihn greifbar waren und damit über die Corona-Zeit mehr als ein übliches Jahreseinkommen aus Hilfs- und Förderprogrammen bekommen. Ihn ärgert jedoch, dass nicht alles über das Finanzamt abgerechnet wird. Und dass sich erwiesenermaßen Gelder aus verschiedenen Maßnahmen „gegenseitig auffressen“, spricht von Überkompensation. „Selbst bei einem zweckgebundenen Stipendium der VG Wort, mit dem ich, sofort als es wieder ging, ein Reiseprojekt in Istanbul gemacht habe, stellte sich am Ende heraus, dass es mit dem Unternehmerlohn verrechnet wird.“ Am akutesten drückt ihn momentan die Schlussabrechnung für reichlich 12.000 Euro, die er aus der „Überbrückungshilfe 2“ für Investitionen in digitales Equipment bekommen hat. Sie konnte nur mit Hilfe eines Wirtschaftsprüfers beantragt werden. Dieser war nun zeitweilig nicht greifbar und allein war die umfangreiche Abrechnung kaum zu stemmen. So geriet der Journalist in eine schier aussichtlose Lage. „Geholfen hat mir ein Schlichtungsverfahren, das über das ‚Haus der Selbstständigen‘ in Leipzig angeboten wird.“ Der dortige Anwalt habe wieder Bewegung in die Sache gebracht, entschieden sei aber noch nichts.

Willi Nemski, Grafikdesigner und Fotograf aus Nürnberg, langjähriger Sprecher der ver.di-Selbstständigen in Mittelfranken, gab sogar sein Ehrenamt auf, um sich ganz der Post-Corona-Existenzsicherung widmen zu können – für sich und seine Frau, eine freischaffende Musikerin. Gerade befinde er sich in einem schwer aushaltbaren „Schwebezustand“. Aufträge von der Stadt sind dauerhaft weggebrochen. Ob er 7.000 Euro aus der „Künstlerhilfe Bayern“, für die schon beträchtliche Steuernachzahlungen fällig wurden, doch noch zurückzahlen muss, ist offen.

„Für manche in Politik und Verwaltungen scheint nicht klar zu sein, dass Lebenshaltungskosten zu den notwendigen Betriebsmitteln der selbstständigen Kulturschaffenden gehören“, hatte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz zu Jahresbeginn die „uneinheitliche Vorgehensweise“ der Bundesländer und Rückzahlungsforderungen mitten in der Krise kritisiert und kulante Regelungen gefordert.

Fotos: 123rf/zhukovsky, Shutterstock/vchal/Montage: Petra Dreßler

In Hamburg, dem Bundesland, das flächendeckende Prüfungen angesetzt hat, erlebten sämtliche Hilfen-Empfänger*innen Bürokratie und Misstrauen hautnah. Sandra Goldschmidt, ver.di-Vize-Landesbezirksleiterin, spricht von einer „Tortur“ für Betroffene, „echt komplizierten Problemen“ und jeder Menge gewerkschaftlichem Beratungsbedarf, besonders durch unklare Regelungen bei den ersten Landeshilfen. „Wegen der Lebenshaltungskosten sind wir ziemlich heftig in die Debatte gegangen.“ Inzwischen sei mit ver.di-Rechtsschutz noch eine niedrige einstellige Zahl von Fällen vor Gericht, etwa zwei Dutzend Mitglieder würden weiter außergerichtlich beraten.

In Nordrhein-Westfalen haben Verwaltungsgerichte in Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen Rückforderungsbescheide für rechtswidrig erklärt. Es ist unklar, ob die Urteile der Pilotverfahren Bestand haben, das Land ist in Berufung gegangen. Mehrere Zehntausend frühe Empfänger*innen des gepriesenen „größten Hilfsprogramms in der Geschichte des Landes“ sollen 7.000 der zunächst zugesagten 9.000 Euro zurückzahlen. Mit einer Petition fordern die Selbstständigen im ver.di-Landesbezirk NRW von Wirtschaftsministerin Mona Neubaur, solche Bescheide zurückzunehmen und bereits rückgezahlte Summen zu erstatten. Bislang ohne Erfolg. Auch hier „rächt sich, dass in der Vergangenheit versäumt wurde, sozialstaatliche Regeln zu etablieren, die die Lebens- und Erwerbslagen der Solo-Selbstständigen berücksichtigen“, resümiert Veronika Mirschel, die das ver.di-Referat Selbstständige leitet.

Ihre Diagnose wurde gerade vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung bestätigt. Zur Wirksamkeit von Corona-Soforthilfen konstatieren Wissenschaftler*innen, dass Selbstständige in der Pandemie „anteilig so hohe Einkommenseinbußen hinnehmen“ mussten wie kaum eine andere Gruppe Erwerbstätiger. Es habe für sie kein dem Kurzarbeitergeld „vergleichbares Instrument (gegeben), um diese existenziellen Bedrohungen abzufedern“. (DIW-Wochenbericht 44/22, Seite 568) Schlussfolgerungen stehen freilich aus.

Traditionelle gewerkschaftliche Betreuungsstrukturen greifen kaum

Auch an eine Gewerkschaft wie ver.di stellen die „zwei Welten“ abhängiger und selbstständiger Erwerbsarbeit längst neue und wachsende Herausforderungen. Traditionelle Betriebs- und Betreuungsstrukturen greifen für die Interessenvertretung Solo-Selbstständiger kaum. Doch ringt ein nicht geringer Anteil „SoloS“ mit vergleichbaren Problemen: Das Lebensmodell vieler Freiberufler in dieser reichen Gesellschaft ist prekär. Sie verdienen schlicht zu wenig, um auskömmlich für ihren Lebensunterhalt, für Krankenversicherung, Alter und besondere Belastungen vorsorgen zu können. Ein weites gewerkschaftspolitisches Betätigungsfeld.

Fotos: 123rf/ljupco, Shutterstock/pics five/Montage: Petra Dreßler

Einzelbaustellen gibt es ganz klar hinsichtlich Einkommen, Arbeitsbedingungen und Sozialversicherung. Die hartnäckige Interessenvertretung der letzten Jahre verzeichnet aber durchaus auch Erfolge. Sogar auf europäischer Ebene. Ende September rückte die EU-Kommission nach langjähriger Intervention europäischer Gewerkschaftsverbände, ver.di voran, von der bisherigen Regelung im Wettbewerbsrecht ab, die (Solo-)Selbstständigen analog Öl-Multis die Kartellbildung verbot. Neue Leitlinien machen Kreativen nun kollektive Tarifverhandlungen möglich. ver.di begrüßt das als Voraussetzung dafür, „dass wir als Gewerkschaften die oftmals prekären Einkommens- und Lebenslagen vieler solo-selbstständiger Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit ihnen bekämpfen können“.

Auch national höhlt steter Tropfen manchen Stein: Verbesserungen deuten sich in den letzten Monaten im Künstlersozialversicherungsrecht (siehe Seite 11) und im Rentenrecht an. Selbstständige aus Bayern hatten 2020 den ver.di-Bundesvorstand aufgefordert, die Grenze von 6.000 Euro im Jahr für den Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug zu kippen. Nachdem die Forderung es zunächst ins Koalitionspapier der Ampel geschafft hatte, will die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze nun Anfang 2023 tatsächlich abschaffen. Für die Initiatoren freut sich der freie Fotograf Heinz Wraneschitz: „Kreative können jetzt anstatt in Hartz IV in Vorruhestand gehen.“ Man habe dabei „solidarisch an alle gedacht, die frühzeitig in Rente wollen.“

Neben der Projektpartnerschaft mit dem 2020 mit Hilfe von ver.di gegründeten „Haus der Selbstständigen“ (HDS) in Leipzig kümmert sich das schmal besetzte ver.di-Referat Selbstständige um Mitglieder aus verschiedenen Dienstleistungsbranchen, auch um Entwicklungen in der Plattformökonomie. Und gibt – pandemiebedingt noch immer nicht wieder zum Normalbetrieb zurückgekehrt – neben beruflicher Beratung stetig Auskünfte zu rechtlichen und steuerlichen Fragen sowie jede Menge Lebenshilfe. Die Anfragen, die über das Beratungsnetzwerk selbststaendigen.info einlaufen, sind zahlreich. Eine aktuelle Kurzauswahl von Themen: Soforthilfe-Abrechnung, Krankenversicherung, Auftragskündigung, Verlagsvertrag, Minijob, KSK-Prüfung, Energiepauschale, Einkommenssteuererklärung, Kreditangelegenheiten. „Eine Pflege der Nachrichten und eines Newsletters bekommen wir unter diesen Umständen leider nicht hin“, bedauert Gunter Haake. Daher werde es wohl noch eine Weile so bleiben, dass wichtige Neuigkeiten für alle Solo-Selbstständigen in ver.di nur kurz auf Facebook vermeldet und möglichst zeitnah in den Ratgeber Selbstständige eingebaut würden.

Mindesthonorare gefordert

Freie Journalist*innen in Deutschland verdienten monatlich im Schnitt rund 884 Euro weniger als ihre festangestellten Kolleg*innen in Vollzeit, fand eine Studie der LMU München im vergangenen Jahr heraus. Die Schere habe sich in den letzten Jahren weiter geöffnet. Mehr als ein Viertel der Freiberufler nannte einen Monatsverdienst bis zu 1.200 Euro. Das Leipziger „Haus der Selbstständigen“ hat in Kooperation mit ver.di in diesem Sommer eine bundesweite und branchenübergreifende Honorarumfrage SO_LOS! gestartet, die nun ausgewertet wird. Sie soll nicht nur öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema Honorare von Solo-Selbstständigen richten, sondern helfen, „Markttransparenz zu schaffen, um schließlich Machtasymmetrien abbauen“ zu können, so Veronika Mirschel.

Fotos: 123rf/Alessandro Biascioli, Shutterstock/vchal/Montage: Petra Dreßler

Für künstlerisch und publizistisch tätige Freie verlangen die ver.di-Kunstfachgruppen inzwischen die verbindliche Verankerung von Mindesthonoraren in den Kulturförderrichtlinien und haben dazu ein Berechnungsmodell vorgelegt, das bundesweit debattiert werden und möglichst viele Mitstreiter finden soll (siehe Seite 10).

Zunehmende Anfeindungen im Joballtag

Die Situation Freier in der Medienbranche ist auch unter berufsethischen und Sicherheits-Aspekten brisant. Monique Hofmann, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen und Journalisten-Union (dju) in ver.di, verweist auf zunehmende Risiken und Anfeindungen im Joballtag. Es häuften sich Drohungen im digitalen Raum oder auf der Straße, Hetzkampagnen im Netz, körperliche Angriffe bei Demonstrationen, vermehrt auch juristischen Angriffe in Form von Unterlassungsaufforderungen oder gar Klagen. Während festangestellte Journalist*innen eher auf die Unterstützung ihres Verlags oder ihrer Rundfunkanstalt zählen können, befänden sich Freie schutzlos in der ersten Reihe. Hofmann sieht neben Auftraggebern auch den Gesetzgeber in der Pflicht: „Deshalb fordern wir als ver.di unter anderem, dass die nun diskutierte staatliche Presseförderung wie jegliche sonstigen Subventionen nur Unternehmen gewährt werden, die sich an tarifliche und soziale Standards in der Branche halten.“ Gute Arbeitsbedingungen für feste und freie Journalist*innen seien die Voraussetzung dafür, dass Medien ihrer Verantwortung für die Demokratie gerecht werden können.

Noch wünschen sich 67,4 Prozent der in der Münchner Studie befragten freien Journalist*innen keine feste Anstellung. Sie arbeiten vor allem deshalb gern selbstständig, weil sie sich so den Wunsch nach inhaltlicher und gestalterischer Freiheit erfüllen können. Doch geht bereits ein Viertel einer bezahlten Nebentätigkeit außerhalb des Journalismus nach. Dass der Beruf unattraktiv für Nachwuchs werde, befürchten viele. Noch mehr sehen die Gefahr, dass prekäre Beschäftigungsverhältnisse die Qualität journalistischer Inhalte bedrohen.

Ergebnisse der Honorarumfrage des HDS

SO_LOS! REDEN WIR ÜBER GELD! – Haus der Selbstständigen (hausderselbststaendigen.info)


Umfassende Information…

… bietet der „Ratgeber für Selbstständige“ rund um die Solo-Selbstständigkeit – ein Online-Ratgeber, der ständig aktualisiert wird.

https://selbststaendige.verdi.de/beratung/ratgeber



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