Unvereinbar

Journalisten und Geheimdienste – ein Dauerbrenner?

In der Hamburger Hauptkirche St. Katharinen predigt Bild-Chefredakteur Kai Diekmann als Stargast über eine der sieben Todsünden, über den Zorn: „Journalisten sollten Berufszornige sein. Wir müssen aufheulen, wir müssen anprangern.“ Einen Tag später, am 7. Mai 2006 prangert sein Blatt an und heult scheinheilig auf: „SZ-Starreporter – Was macht er mit dem Sturmgewehr im Arm?“ Auf einem nebenstehenden Foto: Hans Leyendecker mit einer Kalaschnikow in einem kolumbianischen Guerilla-Lager, 1995.

Auf den Schäfer-Bericht zum BND-Skandal wird Bezug genommen, aus ihm unvollständig zitiert, um dann in der Bildunterschrift noch einmal nachtreten zu können: „Dieses Foto … sorgte in der BND-Affäre für Wirbel.“

Opfer und Täter

Das ist die eine Möglichkeit, mit den Enthüllungen des Schäfer-Berichts, mit dem Thema Journalisten und Geheimdienste umzugehen, wie sie auch in anderen Leitmedien geführt wird: Focus gegen Spiegel, Leyendecker gegen Schmidt-Eenboom und umgekehrt, Bespitzelte gegen Zuträger, gegen „Komplizen“, „Sumpfblüten“ und „Lumpenpack“ (Leyendecker). Aus vermeintlichen Opfern wie dem observierten Erich Schmidt-Eenboom werden plötzlich potentielle BND-Zuträger, aus Tätern wie dem BND-Mitarbeiter Wilhelm Dietl reuige Sünder. Das alles ist nichts Neues, weder im Westen, noch im Osten: 1986 erklärte der CIA-Dissident Philip Agee: „Ende der sechziger Jahre arbeitete die CIA in der einen oder anderen Weise weltweit mit mehr als 800 Medienunternehmen zusammen. Über 50 Zeitungen, Nachrichtendienste, Zeitschriften, Rundfunksender und andere Arten von Massenkommunikationsmitteln waren im Besitz der CIA oder wurden zu irgendeinem Zeitpunkt von der CIA finanziell unterstützt.“ Als ein Projekt unter den 800 Publikationen wurde die Zeitschrift „Monat“ genannt, deren letzter Herausgeber Michael Naumann (früher BND-Kontakt „Norddorf“, später Kulturstaatsminister unter Schröder und heute Mitherausgeber der Zeit) 1979 wegen ausbleibender Finanzspritzen schließen musste.

Klar- und Decknamen

Im Herbst 1974 kamen in Bonner Journalistenkreisen erstmals Gerüchte auf, dass eine BND-Liste aus dem Jahre 1970 existiere, die Kontakte zwischen dem Geheimdienst und Journalisten von Funk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften mit Klar- und Decknamen dokumentiere. 230 Medienvertreter waren erfasst, vom ständigen Informanten bis zum abzuschöpfenden Pressevertreter. Das ging von Zeit bis zur Welt, von Panorama bis zur Quick, vom Stern bis zum Spiegel. Manfred Bissinger, 1987: „Mir, aber auch allen anderen, die diese Liste zu sehen bekamen, sind die Augen übergelaufen. Es waren so gut wie alle, die Rang und Namen hatten im bürgerlichen Journalismus, fein säuberlich alphabetisch geordnet zu finden.“
Bei dieser Liste, das muss betont werden, handelte es sich nur um die Kontakte eines Geheimdienstes, des BND. Auch Verfassungsschutz und MAD hatten ihrer Zuträger und Kontaktpersonen in den Redaktionen – von BKA, LKA und den Polizeipressestellen, von Bundesanwaltschaft und lokalen Staatsanwaltschaften ganz zu schweigen. Es war ein ständiges Geben und Nehmen, abgesegnet oder gar direkt vermittelt von Chefredaktionen und Ressortleitungen. Einen Aufschrei der Empörung oder zumindest ein Ansatz der kritischen Selbstreflexion blieb aus.
Die Zusammenarbeit von Journalisten und Geheimdiensten bekam erst in der Zeit nach 1990 politische Bedeutung. Presse und Stasi waren die Schlüsselworte, die sich prächtig instrumentalisieren ließen. Plötzlich war es „Igitt & Bäh Bäh“, mit einem Geheimdienstler an einem Tisch gesessen und Informationen ausgetauscht zu haben. Säuberungswellen schwappten ebenso durch NDR und MDR wie beim Grunner+Jahr-Verlag oder dem Springer-Konzern.
Der dju-Bundesvorstand stellte 1994 klar: „Die Zusammenarbeit mit Geheimdiensten und Verfassungsschutz- bzw. Staatssicherheitsbehörden sind nach unserem journalistischen Selbstverständnis nicht vereinbar. … Die Zusammenarbeit mit diesen Behörden stellte in der DDR und stellt in der Bundesrepublik keinen Straftatbestand dar. … Sie stellt in der Regel auch keine ausreichende Begründung zur Kündigung eines nach der Vereinigung abgeschlossenen Arbeitsvertrages dar.“
Zwölf Jahre später, nach Veröffentlichung des Schäfer-Berichts, nach einer erneuten Enttarnung von spitzelnden und bespitzelten Journalisten, von den medialen Gebern und Nehmern geht der Vorstand dieser Journalistengewerkschaft einen Schritt weiter und fordert, dass der kommende dju-Bundeskongress einem Unvereinbarkeitsbeschluss zustimme: „Eine Zugehörigkeit zur dju schließt eine nachrichtendienstliche Tätigkeit aus.“

Quellen- und Pressefreiheit

Haben also die BND-Spitzelaffäre und der Schäfer-Bericht endlich etwas bewegt? Inhaltlich nichts Neues und politisch vielleicht ein wenig: Wir wissen jetzt wieder einmal, wer die journalistischen Global-Player im internationalen Nachrichtengewerbe sind, dass der ehemaliger Bundesrichter Gerhard Schäfer zwar juristische Verstöße des BND, grundlegend aber keine Gefährdung der Pressefreiheit sieht, dass das Bundeskanzleramt den BND angewiesen hat, Journalisten nicht mehr als Quellen zu führen und dass – last but not least – laut Spiegel-Hausmitteilung „bei der Aufklärung dieser Affäre … auch die Herkunft von 16 Fotos eine Rolle spielen (wird), die … konspirativ auf dem Pferdezuchthof von Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust, 59, aufgenommen wurden.“

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