Sammelbeschwerden des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
Jedes Jahr am 7. Dezember reicht der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma eine Sammelbeschwerde in Form von Serienbriefen gegen diverse Zeitungen, Zeitschriften und Presseagenturen beim Deutschen Presserat ein. In standardisierten Anschreiben bezieht sich der Zentralrat auf einen Erlass des Reichsinnenministers von 1935 und erhebt Vorwürfe gegen die Arbeit des Presserats.
So war am 7. Dezember 1935 angeordnet worden, „bei allen Mitteilungen an die Presse über Straftaten von Juden die Rassenzugehörigkeit hervorzuheben“. Dagegen und gegen ähnlich lautende Pressemitteilungen äußerte das Plenum des Deutschen Presserats in seiner Sitzung vom 2. März heftige Kritik. Vor allem die Behauptung des Zentralrats in der Presseerklärung vom 6. Dezember 2004, der Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) kritisiere die „nicht funktionierende Selbstkontrolle des Deutschen Presserats“, wies die Sprecherin des Plenums, Dr. Ilka Desgranges, entschieden zurück. ECRI hatte lediglich aus einer Presseerklärung des Zentralrats zitiert.
Auch die vom Zentralrat immer wieder geäußerte Behauptung, der Presserat komme seiner Pflicht zur Selbstkontrolle nicht nach, wird ausdrücklich zurückgewiesen. Alljährlich beschäftige sich der Beschwerdeausschuss mit großer Sorgfalt und sehr ernsthaft mit den Beschwerden. So auch in diesem Jahr mit 56 zur Prüfung vorgelegten Artikeln, die der Zentralrat offensichtlich von einem Presseausschnittdienst zusammenstellen lasse und die ohne differenzierte Begründung als diskriminierend bezeichnet würden.
Der Beschwerdeausschuss stellte jedoch nur in 10 Fällen fest, dass der Pressekodex wegen diskriminierender Berichterstattung verletzt worden ist. Hier wurden acht Hinweise und zwei Missbilligungen ausgesprochen.